
Titel: | Leitfaden zum Anwendungsbereich |
Code: | A-58-SRCL-N-CH |
Version: | 1.2 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten |
Durchsetzbarkeit: | Unverbindlicher Inhalt |
In Kraft ab: | 28. August 2026 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 28. August 2026 |
Verknüpft mit | A-15-SRCL-B-FA-V1.1 Rainforest-Alliance-Zertifizierungsregeln für landwirtschaftliche Betriebe A-17-SCRL-B-SC-V1.1 Rainforest-Alliance-Zertifizierungs- und Audit-Regeln für die Lieferkette |
Ersetzt: | SA-G-GA-43-V1.1 Leitfaden zur Festlegung, ob eine Organisation im Anwendungsbereich der Zertifizierung liegt |
Wovon handelt dieses Dokument?
Mehrere Faktoren beeinflussen, ob eine Organisation im Anwendungsbereich der Zertifizierung für das Rainforest Alliance-Zertifizierungsprogramm liegt. Der vorliegende Leitfaden unterstützt Organisationen dabei, zu verstehen, ob sie sich als Farm- oder Lieferketten-Akteur in der Rainforest Alliance-Zertifizierungsplattform (RACP) registrieren und nach unserem Programm zertifizieren lassen müssen.
Die Rainforest Alliance unterscheidet in unserer Zertifizierungsplattform zwischen Farmen und Lieferketten-Akteuren. Ein landwirtschaftlicher Betrieb, der Produkte von einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb kauft, sollte sich als InhaberIn eines Betriebszertifikats registrieren, auch wenn er zusätzlich Lieferkettenaktivitäten durchführt. Es gibt keine Doppelzertifizierungsoption wie Farm + Lieferkette.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
Ob eine Organisation sich registrieren und zertifizieren lassen muss, hängt davon ab, welche Art von Aktivitäten sie durchführt. Eine Zertifizierung ist bis zum Hersteller des Endprodukts erforderlich (bei den meisten Nutzpflanzen), jedoch nicht darüber hinaus bis zum Einzelhandel oder MarkeninhaberIn. Bitte siehe den Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit für weitere Informationen dazu, wo die Rückverfolgbarkeit je Nutzpflanze endet.
Für die Zwecke dieses Dokuments definieren wir unfertiges Produkt als Produkt, das nicht an einen Einzelhändler weiterverkauft werden könnte und das eine weitere Verarbeitung, Verpackung und/oder Kennzeichnung erfordert.
Im Allgemeinen fällt eine Einheit in den Anwendungsbereich der Zertifizierung, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Sie ist ein Standort oder Subunternehmen und an der Verarbeitung zertifizierter Produkte beteiligt.
Sie ist ein Standort, der zertifizierte unfertige Produkte kauft und verkauft.
Sie ist ein Standort, der zertifizierte unfertige Produkte kauft und verkauft und diese verpackt.
Sie ist ein Standort, der zertifizierte unfertige Produkte kauft, jedoch keine Behauptung darüber aufstellt.
Sie ist an landwirtschaftlichen Tätigkeiten beteiligt.
Sie ist ein Standort oder Subunternehmen, das den physischen Besitz an unfertigem Produkt übernimmt und sich in einem Land befindet, das gemäß den Rainforest-Alliance-Risikokarten ein mittleres oder hohes Risiko für soziale Themen aufweist.
Im Allgemeinen fällt eine Organisation nicht in den Anwendungsbereich der Zertifizierung, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Sie ist ausschließlich eine Transport- oder Vertriebseinheit, die das Produkt in keiner Weise physisch verändert.
Sie ist ein Standort oder Subunternehmen, das ein Endprodukt für VerbraucherInnen vertreibt und keine Veränderungen am Produkt vornimmt.
Sie ist ein Einzelhändler und/oder MarkeninhaberIn, der/die ausschließlich fertiges Produkt kauft und keine Verpackungs- oder Verarbeitungstätigkeiten durchführt.
Sie ist ein Subunternehmen und/oder Lagereinrichtung, das/die nicht verarbeitet und sich nicht in einem Land befindet, das gemäß den Rainforest-Alliance-Risikokarten ein mittleres oder hohes Risiko für soziale Themen aufweist.
Sie ist eine Einheit, die nicht für Kauf- und Verkaufsentscheidungen verantwortlich ist, sondern Verträge im Namen der verantwortlichen juristischen Person ausstellt (d. h. eine konzerninterne Finanzeinheit).
HINWEIS: Organisationen, die nicht in den Anwendungsbereich der Zertifizierung fallen, müssen den Zertifizierungsprozess nicht durchlaufen und kein Zertifikat in der Rainforest Alliance-Zertifizierungsplattform erwerben.
Überblick über Änderungen in dieser Version
Anwendungsbereich | Wer gemäß dem Lieferketten-Standard v1.5 in Übereinstimmung mit den Zertifizierungs- und Audit-Regeln für die Lieferkette v1.1 in oder nicht in den Anwendungsbereich der Zertifizierung fällt |
Beispiele für Tätigkeiten | Klarheit durch neue und unterschiedliche Beispiele |
Beispiele je Tätigkeit oder Einheit
Tätigkeit oder Einheit | Zertifizierung erforderlich? |
Landwirtschaftliche Betriebe | |
landwirtschaftliche Erzeugung Alle Aktivitäten, die der landwirtschaftlichen Produktion dienen, sowie die Verarbeitung von zertifizierten Mengen auf Betriebsebene. | |
Beispiel 1: Anbau von Kaffeebohnen auf einer Kaffeeplantage | Ja |
Beispiel 2: Haselnüsse werden auf einem landwirtschaftlichen Betrieb angebaut, und das Knacken erfolgt ebenfalls auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. | Ja |
Lieferkettenakteure | |
Verpackung Der Prozess, bei dem Produkte in eine Verpackung gelegt oder in eine andere Verpackung umgepackt werden. Das Verpacken erfolgt auf verschiedenen Stufen der Lieferkette und umfasst auch das Verpacken von Endverbraucherprodukten. Im Teesektor gilt das Zusammenführen von Mengen (Bulking) für die Zwecke der Rainforest Alliance-Zertifizierung als Verpacken. | |
Beispiel 1: Ein Verpacker bzw. eine Verpackerin erhält Rohkaffee in Jutesäcken. Die Jutesäcke werden geöffnet, und der Rohkaffee wird in größere Säcke umgepackt. Hinweis: Wenn Kaffee zunächst sortiert und dann verpackt wird, gilt dies weiterhin als Verpackungsaktivität. | Ja |
Beispiel 2: Ein Verpacker bzw. eine Verpackerin, der/die das rechtliche Eigentum am Produkt übernimmt, erhält bereits verpackte Schokolade und legt sie in einen Umkarton (oder eine andere Verpackung), den/die er/sie mit dem Siegel versieht. | Ja |
Beispiel 3: Ein Verpacker bzw. eine Verpackerin erhält Avocados in Boxen, nimmt sie aus diesen heraus und verpackt sie erneut zum Verkauf an eine andere Einheit. | Ja |
Beispiel 4: Ein beauftragtes Subunternehmen (Verpacker), das in Deutschland ausschließlich Kaffee-Verpackungstätigkeiten durchführt. | Nein |
Handel Der Prozess des Kaufs und Verkaufs von zertifiziertem unfertigem Produkt (unter Übernahme des rechtlichen Eigentums), ohne das zertifizierte Produkt zu verändern oder physisch zu handhaben. | |
Beispiel 1: Ein Kakaoexporteur bzw. eine Kakaoexporteurin, der bzw. die Kakaopulver kauft und verkauft. | Ja |
Beispiel 2: Ein Importeur, der markenbehaftetes frisches Obst handelt (der/die nicht auch Einzelhändler ist). | Ja |
Beispiel 3: Ein Importeur, der markenbehaftetes frisches Obst handelt und der Einzelhändler ist. | Nein |
Verarbeitung inkl. Fertigung Der Prozess der physischen Veränderung eines zertifizierten Produkts, wodurch ein anderes Ausgangsprodukt entsteht (z. B. Herstellung, Rösten, Mischen, Mahlen usw.). | |
Beispiel 1: Ein Kuchenhersteller bzw. eine Kuchenherstellerin, der/die Kakaopulver mit anderen Zutaten mischt, um Kuchen zu produzieren. | Ja |
Beispiel 2: Ein Subunternehmen, das im Auftrag einer Marke Keksteig herstellt. | Ja |
Beispiel 3: Eine Einrichtung, die Kakaomasse zu Kakaobutter verarbeitet. | Ja |
Beispiel 4: Eine Bäckerei, die fertige, gekennzeichnete Schokoladenstückchen von einem Einzelhändler kauft, um Kekse herzustellen, die sie dann direkt an VerbraucherInnen verkauft. In diesem Fall fällt die Bäckerei nicht in den Anwendungsbereich, da sie ein fertiges, gekennzeichnetes Produkt kauft und die Rückverfolgbarkeit bereits beendet ist. | Nein |
Lagerung Der Prozess der Lagerung eines zertifizierten Produkts, ohne dass daran Änderungen vorgenommen werden. Eine Einheit, die kauft und verkauft, gilt nicht als Lager und muss sich auf die voranstehenden Handelsaktivitäten beziehen. Lagerung kann auf verschiedenen Stufen der Lieferkette erfolgen und somit unfertige oder Endverbraucherprodukte betreffen. | |
Beispiel 1: Ein Lager, in dem auch gemischt oder geröstet wird oder andere Verarbeitungsaktivitäten durchgeführt werden. In diesem Fall wird von einem verarbeitenden Betrieb ausgegangen; in manchen Regionen ist auch die Einstufung als Lager möglich. | Ja |
Beispiel 2: Ein Lager, das ausschließlich Rohkaffee lagert, sich jedochin einem Land befindet, das als mittleres oder hohes Risiko für soziale Themen eingestuft ist. | Ja |
Beispiel 3: Ein Lager, das fertige, gekennzeichnete, verzehrfertige Kaffeeprodukte lagert und sich nicht in einem Land befindet, das als mittleres oder hohes Risiko für soziale Themen eingestuft ist. | Nein |
Beispiel 4: Ein Lager/eine Reifungsanlage, das/die nur für die Lagerung von Bananen während der Reifung genutzt wird. Es werden keine anderen Aktivitäten durchgeführt. Es befindet sich nicht in einem Land, das als mittleres oder hohes Risiko für soziale Themen eingestuft ist. | Nein |
Beispiel 5: Ein Lager, in dem Rohkaffee lediglich gelagert wird, bis er von einer anderen Organisation gekauft wird (unabhängig davon, ob der/die KäuferIn bereits bekannt ist). Es werden an diesem Standort keine anderen Aktivitäten durchgeführt. Es befindet sich nicht in einem Land, das als mittleres oder hohes Risiko für soziale Themen eingestuft ist. | Nein |
Einzelhandel und MarkeninhaberIn MarkeninhaberInnen sind die EigentümerInnen der Marke, unter der das fertige hergestellte Produkt unter Verwendung von RA-zertifizierten Zutaten verpackt und verkauft wird. Einzelhändler sind die Einheiten, die ein fertiges, gekennzeichnetes Produkt verkaufen. Organisationen können sowohl Einzelhändler ALS AUCH MarkeninhaberInnen sein, wenn Einzelhändler Produkte unter ihren eigenen Eigenmarken verkaufen | |
Beispiel 1: Eine Einheit, die ausschließlich fertiges, gekennzeichnetes zertifiziertes Produkt verkauft. | Nein* |
Beispiel 2: Eine Einheit, die ein Subunternehmen einsetzt, das nicht unabhängig zertifiziert ist, um Produkt in ihrem Auftrag zu verarbeiten. Sie verkauft dieses Produkt anschließend unter ihrer eigenen Marke. | Ja |
Nur Transport Jede Organisation, die ausschließlich mit dem Transport des zertifizierten Produkts befasst ist (z. B. per Lkw, Flugzeug, Schiff usw.), ohne dieses zu verändern. | |
Beispiel: Logistikorganisation, die Säcke mit Rohkaffee vom landwirtschaftlichen Betrieb zur Nassaufbereitungsanlage transportiert. | Nein |
Distributoren des Endprodukts Jede Organisation, die bereits verpackte und gekennzeichnete verbrauchsfertige Endverbraucherprodukte kauft und verkauft. | |
Beispiel: Die Organisation erhält bereits verpackte und gekennzeichnete Produkte (z. B. Schokoriegel) vom Endhersteller bzw. von der Endherstellerin und transportiert sie zu einem Einzelhändler bzw. zu einer Einzelhändlerin. | Nein |
SubunternehmerIn Eine Organisation, die von einer anderen Organisation beauftragt wird, Aktivitäten wie Verpacken oder Verarbeiten in ihrem Namen durchzuführen Ein(e) SubunternehmerIn ist in keinem Fall rechtmäßige(r) EigentümerIn des zertifizierten Produkts. | |
Beispiel 1: Ein(e) SubunternehmerIn, das/der Kakaomasse verwendet, um einen Schokoriegel herzustellen. | Ja |
Beispiel 2: Ein(e) SubunternehmerIn, das/der Kakaomasse verwendet, um einen Schokoriegel herzustellen. | Nein |
Designagentur Eine Organisation, die von einer anderen Organisation mit dem Design von Verpackungen für Endverbraucherprodukte unter Verwendung des Zertifizierungssiegels der Rainforest Alliance beauftragt wird. | Nein |
Unternehmensinterne Finanzeinheiten Eine Einheit innerhalb derselben Rechtsstruktur wie der/die tatsächliche ZertifikatsinhaberIn, die ausschließlich für die Zahlung des Rainforest Alliance-zertifizierten Produkts verantwortlich ist. Die Zahlungseinheit macht keine Kaufverträge und trifft keine Kaufentscheidungen in Bezug auf das Rainforest-Alliance-zertifizierte Produkt. | |
Beispiel: Die Organisation X unterhält in einer Region mehrere Standorte. Standort A wickelt alle Kauf- und Verkaufsverträge ab und bestimmt die Mengen der eingekauften Rainforest Alliance-zertifizierten Produkte. Standort B wickelt die Zahlungen im Namen von Standort A an die LieferantInnen ab. In diesem Fall benötigt Standort B keine Zertifizierung. | Nein |
Banken/KapitalgeberInnen Eine Einheit, die für eine andere Einheit Gelder für den Kauf von zertifizierten Mengen bereitstellt. | |
Beispiel 1: Ein(e) KapitalgeberIn/Bank stellt für Organisation X Gelder bereit, damit diese handeln kann. Abgesehen von der Bereitstellung von Geldern ist der/die KapitalgeberIn/Bank nicht rechtliche(r) EigentümerIn der zertifizierten Mengen und führt auch keine anderen Aktivitäten mit diesen Mengen durch. | Nein |
Beispiel 2: Ähnlich wie in Beispiel 1, jedoch wird der/die KapitalgeberIn/Bank rechtliche(r) EigentümerIn der zertifizierten Mengen (auch wenn nur vorübergehend) und kann die Menge an eine andere Einheit weiterverkaufen. | Ja |
*Wenn Einzelhändler und MarkeninhaberInnen nicht in den Anwendungsbereich der Zertifizierung fallen, müssen sie sich dennoch in MyRA registrieren. Manche sind möglicherweise für die Online-Rückverfolgbarkeit verantwortlich; (zum Beispiel Importeure von frischem Obst). Bitte siehe den Leitfaden zur Rückverfolgbarkeit für weitere Informationen.
Für weitere Fragen zum Anwendungsbereich wenden Sie sich bitte an customersuccess@ra.org.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 31. Januar 2022
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
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Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.
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Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.