Titel: | Rainforest Alliance Richtlinie: Richtlinie für den Datenaustausch gemäß EUDR |
Code: | A-27-SRCL-B-CH |
Version: | 2.0 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten für Kakao und Kaffee |
Durchsetzbarkeit: | Verpflichtender Inhalt |
In Kraft ab: | 16. Juni 2025 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 23. Mai 2025 |
Verknüpft mit | A-26-SRCL-B-FA-V2.0 Angleichung an die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) |
Ersetzt: |
Wovon handelt dieses Dokument?
In dieser Richtlinie werden die Bedingungen beschrieben, unter denen Daten im Zusammenhang mit der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) von potenziellen und derzeitigen InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten für Kakao und Kaffee von Unternehmen weitergegeben und verwendet werden können. Dies wird die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer in der Verordnung geforderten Sorgfaltspflicht unterstützen und ihren weiteren Zugang zum Markt der Europäischen Union sicherstellen.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
Diese Richtlinie informiert potenzielle und derzeitige InhaberInnen von Kakao- und Kaffeezertifikaten über die Bedingungen, unter denen Rainforest Alliance Informationen über die Einhaltung der EUDR-konformen Anforderungen offenlegen darf, die in der Richtlinie zur Angleichung an die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) enthalten sind.
Änderungen bei der Aktualisierung von V1 auf V2.0
Abschnitt | Was sich geändert hat |
1. Einleitung | Aktualisierte Frist für die Erfüllung der EUDR-Anforderungen bis zum 30. Dezember 2025, entsprechend der Verlängerung der Einhaltungsvorschriften der Verordnung. |
1. Einleitung | Änderung der Anforderungen, anhand derer ZertifikatsinhaberInnen geprüft werden, von frei wählbar zu EUDR-konform gemäß der Richtlinie zur Angleichung an die EUDR-Verordnung (Version 2.0), und Klärung der erfassten Informationen. |
2. InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten | Der Abschnitt wurde entsprechend der Richtlinie zur Angleichung an die EUDR-Verordnung (Version 2.0) aktualisiert und beschreibt die Informationen, deren Weiterleitung EUDR-konforme ZertifikatsinhaberInnen zustimmen, sowie das Verfahren für die Aufhebung dieser Zustimmung und die Ablehnung der Datenweitergabe. |
3. InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten | Änderung der Anforderungen von frei wählbar zu EUDR-konform entsprechend der Richtlinie zur Anpassung an die EUDR-Verordnung (Version 2.0) |
1. Einleitung
Die Europäische Union (EU) hat eine Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eingeführt, die unter anderem Anforderungen in Bezug auf die Vermeidung von Entwaldung für bestimmte in die EU eingeführte Produkte vorgibt. Die Anforderungen der EUDR müssen ab dem 30. Dezember 2025 erfüllt werden. Sind derzeit Kakao und Kaffee sowie relevante Folgeprodukte von der EUDR betroffen.
Die Rainforest Alliance hat Systeme eingerichtet, um ErzeugerInnen und AkteurInnen der Lieferkette bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß der EUDR zu unterstützen. Zusätzlich zu den Standardanforderungen der Rainforest Alliance, die bereits im Einklang mit der EUDR stehen, wurden fünf zusätzliche EUDR-konforme Anforderungen eingeführt, um Aspekte der EUDR abzudecken, die bislang nicht vollständig angeglichen wurden. Diese Anforderungen gelten nur für InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten für Kaffee und Kakao.
InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und künftige ZertifikatsinhaberInnen werden anhand dieser EUDR-konformen Anforderungen geprüft, um nachgeschaltete Glieder der Lieferkette dabei zu unterstützen, die EUDR einzuhalten und ihre Produkte weiterhin auf dem EU-Markt zu verkaufen.
Gemäß der Verordnung dürfen Unternehmen Zertifizierungsprogramme wie das der Rainforest Alliance nutzen, um die Sammlung von Informationen (z. B. Geodaten) und die Risikobewertung zur Entwaldung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen. In der vorliegenden Richtlinie werden die Bedingungen für den Austausch und die Nutzung dieser Daten dargelegt.
2. InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten
Entsprechend der Richtlinie zur „Angleichung an die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)“ werden InhaberInnen eines landwirtschaftlichen Betriebszertifikats für Kaffee und Kakao, die als EUDR-konform zertifiziert sind, ihren (direkten und indirekten) Partnern in der Lieferkette und den Beauftragten dieser Partner Informationen zur Verfügung stellen, um deren Einhaltung der EUDR zu unterstützen.
Die InhaberInnen eines landwirtschaftlichen Betriebszertifikats sind einverstanden damit, dass der Rainforest Alliance das Folgende gestattet ist:
Prüfung ihrer Geodaten anhand der EUDR-konformen Anforderungen.
Weitergabe ihrer
Geodaten,
Risikobewertung zur Entwaldung, und
Informationen auf der Liste der EUDR-ZertifikatsinhaberInnen auf der Website der Rainforest Alliance.
Informationen über die Einhaltung der EUDR-konformen Anforderungen bei (direkten und indirekten) KäuferInnen und deren Beauftragten in der Lieferkette gemäß den Transaktionen in MultiTrace.
ZertifikatsinhaberInnen, die die EUDR-konformen Anforderungen erfüllen, aber diese Informationen nicht in der oben beschriebenen Weise weitergeben möchten, müssen dies Rainforest Alliance per E-Mail an customersuccess@ra.org mitteilen und dabei die E-Mail-Adresse verwenden, die dem/der jeweiligen ZertifikatsinhaberIn zugeordnet ist. Die E-Mail muss die korrekte Rainforest-Alliance-ID und den Namen des Zertifikatsinhabers oder der ZertifikatsinhaberIn enthalten, zusammen mit dem Ersuchen, der Datenweitergabe zu widersprechen.
3. InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten
InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats können Zugang zu Geodaten, Risikobewertungen zu Entwaldung und Konformitätsinformationen zu den EUDR-Anforderungen von InhaberInnen eines landwirtschaftlichen Betriebszertifikats anfordern, die in die Weitergabe dieser Daten an ihre KäuferInnen eingewilligt haben. InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten dürfen diese Daten ausschließlich zum Zwecke der Konformität mit der EUDR nutzen.
Die Rainforest Alliance übernimmt weder Haftung noch Verantwortung für die Richtigkeit von Geodaten. InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten tragen die alleinige Verantwortung für ihre Konformitätspflichten gemäß der EUDR, einschließlich für die Richtigkeit ihrer Geodaten und rechtlichen Informationen.
InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten, die diese Informationen abrufen, verpflichten sich dazu, diese Daten vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich über das Informationssystem der EU und im Einklang mit der EUDR weiterzugeben.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 20. Dezember 2023
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
Haftungsausschluss für Übersetzungen
Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.
Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.
Weitere Informationen?
Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org
Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie www.rainforest-alliance.org/de oder wenden Sie sich per E-Mail an info@ra.org oder schriftlich an Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013 AA Amsterdam, Niederlande.