Titel: | Rainforest Alliance Richtlinie: Angleichung an die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) |
Code: | A-26-SRCL-B-FA |
Version: | 2.0 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten für Kakao und Kaffee |
Durchsetzbarkeit: | Verpflichtender Inhalt |
In Kraft ab: | 16. Juni 2025 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 16. Mai 2025 |
Verknüpft mit | SA-P-GA-33-V1.0 Richtlinie für den Datenaustausch gemäß EUDR |
Ersetzt: |
Wovon handelt dieses Dokument?
Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen, Regeln und Verfahren für potenzielle und aktuelle InhaberInnen von Rainforest Alliance-Zertifikaten für Kakao und Kaffee zur Angleichung an die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR), um sie und die mit ihnen verbundenen AkteurInnen in der Lieferkette dabei zu unterstützen, den Zugang zum Markt der Europäischen Union aufrechtzuerhalten.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
Diese Richtlinie richtet sich an aktuelle und potenzielle ZertifikatsinhaberInnen für Kakao und Kaffee, damit sie sich darauf vorbereiten können, während ihres Rainforest Alliance-Audits anhand der EUDR-konformen Anforderungen bewertet zu werden.
Wenn sie diese Anforderungen einhalten, gelten sie als EUDR-konform und werden in die Liste der EUDR-konformen ZertifikatsinhaberInnen auf der Website der Rainforest Alliance aufgenommen.
Änderungen bei der Aktualisierung von V1.2 auf V2.0
Abschnitt | Was sich geändert hat |
1. Einleitung | Neue Frist für die Erfüllung der EUDR-Anforderungen bis zum 30. Dezember 2025, entsprechend des verschobenen Anwendungsstarts der EUDR |
1. Einleitung | Statt fünf frei wählbaren EUDR-Anforderungen jetzt EUDR-konforme Anforderungen, die für alle ZertifikatsinhaberInnen für Kakao und Kaffee gelten. Aktuelle und potenzielle ZertifikatsinhaberInnen für Kakao und Kaffee werden anhand dieser Anforderungen bewertet. |
3. Regeln für die EUDR-Angleichung | Neuer Abschnitt mit Anweisungen zum Hinzufügen der EUDR-konformen Anforderungen zum Zertifizierungsrahmen. Bezüglich der Zertifizierungsregeln wird klargestellt, dass EUDR-konforme Anforderungen keinen Einfluss auf Zertifizierungsentscheidungen haben, und es wird erläutert, wie die Überprüfung der EUDR-Konformität sichergestellt werden kann. |
1. Einleitung
Die Europäische Union (EU) hat eine Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) eingeführt, die unter anderem Anforderungen in Bezug auf die Vermeidung von Entwaldung für bestimmte in die EU eingeführte Produkte vorgibt. Die Anforderungen der EUDR müssen ab dem 30. Dezember 2025 erfüllt werden. Unter den von der Rainforest Alliance zertifizierten Produkten sind derzeit Kakao und Kaffee sowie relevante Folgeprodukte von der EUDR betroffen.
Die Rainforest Alliance hat Systeme eingerichtet, um ErzeugerInnen und AkteurInnen der Lieferkette bei der Erfüllung der Anforderungen gemäß der EUDR zu unterstützen. Zusätzlich zu den Standardanforderungen der Rainforest Alliance, die bereits im Einklang mit der EUDR stehen, wurden fünf zusätzliche EUDR-konforme Anforderungen eingeführt, um Aspekte der EUDR abzudecken, die bislang nicht vollständig angeglichen wurden. Diese Anforderungen gelten nur für InhaberInnen von Betriebszertifikaten für Kakao und Kaffee. Darüber hinaus können InhaberInnen von Betriebszertifikaten, die an die EUDR-Anforderungen angeglichen wurden, keine der im Anhang, Kapitel 6 beschriebenen Bestimmungen zur geringfügigen Umwandlung in Anspruch nehmen. Umwelt
Aktuelle und potenzielle InhaberInnen von Betriebszertifikaten für Kakao und/oder Kaffee werden anhand der zusätzlichen EUDR-konformen Anforderungen bewertet. Dies wird den AkteurInnen in ihren Lieferketten die notwendige Unterstützung bieten, ihre EUDR-Konformität sicherzustellen und den Zugang zum EU-Markt aufrechtzuerhalten.
2. Anforderungen für landwirtschaftliche Betriebe
Die EUDR-konformen Anforderungen gelten für alle zertifizierten landwirtschaftlichen Betriebe für Kakao und Kaffee. Bei der Kooperativenzertifizierung ist die Leitung der Kooperative dafür verantwortlich, dass alle Mitglieder der Kooperative diese Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, ob es kleine oder große landwirtschaftliche Betriebe sind.
Es handelt sich um folgende EUDR-konforme Anforderungen:
Nr. | Zusätzliche Anforderungen | Kooperativenzertifizierung | Einzelne Zertifizierung | ||
Kleinbäuerliche Betriebe | Großbetriebe | Leitung der Kooperative | K/G | ||
EUDR1 | Polygone sind für landwirtschaftliche Einheiten ab 4ha verfügbar, die die EUDR-relevante Ware produzieren. Alle anderen landwirtschaftlichen Einheiten, die zur Herstellung der EUDR-relevanten Ware verwendet werden, haben mindestens einen Geolokalisierungspunkt. | ||||
EUDR2 | Geokoordinaten für sowohl Punkte als auch Polygone müssen sechs Dezimalstellen aufweisen. | ||||
EUDR3 | Die Leitung setzt Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von potenziellen Fällen von Korruption (einschließlich Bestechung und Erpressung), Betrug und Vetternwirtschaft um, und zwar durch: | ||||
Das Management weist nach, dass allezutreffenden Steuern, die mit dem Produktionsbereich verbunden sind, wie in den lokalen Gesetzen und Vorschriften vorgeschrieben bezahlt wurden. | |||||
EUDR5 | Wälder wurden nach dem 31. Dezember 2020 nicht in landwirtschaftliche Produktion oder andere Landnutzung umgewandelt. |
3. Regeln für die EUDR-Angleichung
ZertifikatsinhaberInnen müssen ihren Geltungsbereich auf der Rainforest-Alliance-Zertifizierungsplattform (RACP) bestätigen. Diejenigen, die bereits bestätigt haben, müssen erneut bestätigen, um Zugang zu den EUDR-konformen Anforderungen zu erhalten und damit die Zertifizierungsstellen die aktualisierte Audit-Checkliste einsehen und verwenden können.
Die EUDR-konformen Anforderungen unterscheiden sich von den Anforderungen der Rainforest Alliance-Standards und haben keinen Einfluss auf die Zertifizierungsentscheidung für die Standards. ZertifikatsinhaberInnen müssen alle Nichtkonformitäten im Zusammenhang mit den EUDR-konformen Anforderungen beheben, um die Überprüfung der EUDR-Konformität sicherzustellen. Dadurch können sie zusätzliche Claims zu diesen EUDR-konformen Anforderungen machen und in die Liste der EUDR-konformen ZertifikatsinhaberInnen auf der Rainforest Alliance-Website aufgenommen werden. Diese Liste dient als öffentliche Ressource für nachgelagerte AkteurInnen der Lieferkette, um LieferantInnen zu identifizieren, die die zusätzlichen EUDR-konformen Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen.
4. Datenaustausch
Die Rainforest Alliance kann gemäß der EUDR-Richtlinie zur Datenfreigabe Informationen bezüglich der Einhaltung der oben genannten Anforderungen weitergeben, darunter Geolokalisierungsdaten sowie Informationen zur Risikobewertung in Bezug auf Entwaldung.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 20. Dezember 2023
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
Haftungsausschluss für Übersetzungen
Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.
Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.
Weitere Informationen?
Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org
Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.