- 03 Mar 2025
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Anhang zum Thema Prämien
- Aktualisiert am 03 Mar 2025
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Titel: | Anhang zum Thema Prämien |
Code: | A-06-SCRL-B-CH |
Version: | 1.3 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten |
Durchsetzbarkeit: | Verpflichtender Inhalt |
In Kraft ab: | 1. Oktober 2025 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 3. März 2025 |
Ersetzt: | SA-S-SD-21-V1.2 Anhang Kapitel 3: Einkommen und geteilte Verantwortung, veröffentlicht am 11. Juni 2023 |
Wovon handelt dieses Dokument?
Dieser Anhang enthält zusätzliche verpflichtende Inhalte in Bezug auf die Umsetzung der Anforderungen im Kapitel über Prämien der Rainforest Alliance Standards. Dieses Dokument beinhaltet:
Zusätzliche Details darüber, welche AkteurInnen für die Zahlung von Prämien verantwortlich sind.
Zusätzliche Details zu den Zahlungsbedingungen für Prämien.
Zusätzliche Details zur Umsetzung der Prämienanforderungen in besonderen Situationen.
Zusätzliche Details zur Berichterstattung über Prämien in der Rückverfolgbarkeitsplattform.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
Dieses Dokument bietet ZertifikatsinhaberInnen zusätzliche Informationen zur Umsetzung der Rainforest Alliance Standards. Zertifizierungsstellen können dieses Dokument nutzen, um Umsetzungsanforderungen zu verstehen.
Änderungen bei der Aktualisierung von V1.2 auf V1.3
Abschnitt | Gegenstand der Änderung |
Gesamtes Dokument | Nachhaltigkeitsbonus und -investition sind nun eine Zahlung, die als Prämie bezeichnet wird. |
Gesamtes Dokument | Verweise auf Nachhaltigkeitsinvestitionen wurden entfernt, einschließlich Mindestbeträgen. |
1. Einleitung
Die Umsetzung der Prämienanforderungen für Rainforest Alliance-zertifizierte Rohstoffe variiert je nach Sektor aufgrund der unterschiedlichen globalen Lieferkettendynamiken. Dieser Anhang enthält diese sektorspezifischen Inhalte.
Prämie: Die verantwortliche Entität zahlt die Prämie als Geldleistung zusätzlich zum Marktpreis, zu Qualitätsprämien oder anderen Boni.
2. Umsetzung der Anforderungen
2.1 Verantwortlichkeiten bei Vereinbarungen und Zahlungen
Die Anwendbarkeit der Prämienanforderungen variiert je nach Sektor. Die untenstehende Tabelle gibt an, welche/welcher InhaberIn eines Lieferkettenzertifikats für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich ist:
Tabelle 1: Überblick über die verantwortlichen Entitäten, die die Anforderungen für die Zahlung der Prämie erfüllen müssen.
Nutzpflanze/Sektor | Für die Prämie verantwortliche Entität | Verpflichtungen: |
Kaffee | ErstkäuferIn Die erste Entität, die nach dem/der InhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebszertifikats eine Transaktion in der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform erhält. | - Angabe der Beträge und Zahlungsbedingungen für Prämien in Verträgen oder unterzeichneten Vereinbarungen mit ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe - Leistung von Zahlungen gemäß den als Rainforest Alliance-zertifiziert gekauften Mengen |
Kakao | ||
Verarbeitetes Obst und Kokosöl | ||
Nüsse | ||
Kräuter und Gewürze | ||
Sonstige Nutzpflanzen | ||
Tee | MarkeninhaberIn Hinweis für InhaberInnen von Foodservice- und Einzelhandelsmarken: der/die HerstellerIn von Eigenmarken (VerpackerIn) muss sich im Namen der Markeninhaberin/des Markeninhabers zur Zahlung der Prämie verpflichten, diese bestätigen und bezahlen. Einzelhandelsmarken müssen HerstellerInnen von Eigenmarken (VerpackerInnen) für diese Prämienzahlung entschädigen. | (Falls kein Vertrag oder keine unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs und der Marke vorhanden ist) - Verpflichtungen in der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform eingehen - Prämienbeträge pro Menge angeben - Zahlungen für als Rainforest Alliance-zertifiziert verkaufte Mengen leisten Die Überweisung von Prämien an ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe wird durch das Zahlungssystem der Rainforest Alliance gewährleistet |
Bananen und frische Früchte | ImporteurIn Die Organisation außerhalb des Herkunftslands, die zertifizierte Mengen direkt aus dem Herkunftsland importiert, einschließlich HändlerInnen, MarkeninhaberInnen oder anderen Organisationen, die diese Funktion ausführen. | - Angabe von Zahlungsbedingungen in vertraglichen Vereinbarungen mit ihren direkten LieferantInnen Hinweis: |
Blumen | noch nicht festgelegt | noch nicht festgelegt |
HINWEIS: Entitäten, die mit mehreren Nutzpflanzen arbeiten, können je nach ihrer Rolle in den jeweiligen Lieferketten und den Zahlungsverantwortungen für den entsprechenden Sektor andere Verantwortungen für Prämienzahlungen haben.
2.2 Anforderung 3.1.1: Melden der Prämie
- Ansatz für ErstkäuferInnen und ImporteurInnen
Beim Eingeben einer Verkaufstransaktion müssen ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe die im Vertrag oder in der unterzeichneten Vereinbarung festgelegten Prämienbeträge Im Feld „Premium Agreed“ (Vereinbarte Prämie) der Transaktionsdetails angeben. In lokalen Währungen vereinbarte Prämienbeträge werden entweder in EUR oder USD umgerechnet und angegeben.
Der/Die ErstkäuferIn muss die vereinbarten Prämienbeträge bestätigen, indem er/sie die gesamte Transaktion bestätigt. Wenn sich der von dem/der ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs eingetragene Betrag von dem vereinbarten Betrag unterscheidet, kann der/die ErstkäuferIn die Verkaufstransaktion ablehnen und den/die ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs auffordern, den Betrag zu korrigieren.
Für Bananen und sonstiges frisches Obst: Die zwischen dem/der ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs und dem/der ErstkäuferIn vereinbarte Prämie wird in der Plattform festgehalten. Wenn der/die ImporteurIn nicht der/die ErstkäuferIn ist, wird die mit den LieferantInnen vereinbarte Prämie außerhalb der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform festgehalten.
- Ansatz für MarkeninhaberInnen
Beim Einlösen (redeem) der zertifizierten Menge auf der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform gibt der/die MarkeninhaberIn den Prämienbetrag, zu dem er/sie sich verpflichtet, an und bestätigt, diesen über die Plattform zu bezahlen. Für Foodservice-/Einzelhandelsmarken werden diese Aktionen von HerstellerInnen von Eigenmarken (VerpackerInnen) durchgeführt, es sei denn, die Foodservice- oder Einzelhandelsmarken übernehmen die Verpflichtung, Prämienzahlung und Einlösung von Mengen.
2.3 Anforderung 3.1.1: Mindestbeträge
Die Rainforest Alliance hat einen Mindestprämienbetrag für Kakao festgelegt. Dies bedeutet, dass der zwischen dem/der ErstkäuferIn und dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs vereinbarte Prämienbetrag mindestens diesen Betrag erreichen muss.
Tabelle 2: Mindestprämie für Kakao
Kakao | Region | |
Länder in Afrika, die XOF oder XAF nutzen | Rest der Welt | |
Mindestprämie | 63 EUR pro metrische Tonne Kakaobohnen | 70 US$ pro metrische Tonne Kakaobohnen |
Startdatum | Der gesamte zertifizierte Kakao, der während des Erntezyklus 2023-2024 produziert und als Rainforest Alliance-zertifiziert verkauft wird | 1. Juli 2022 |
2.4 Anforderung 3.1.2: Verträge oder unterzeichnete Vereinbarungen für Prämien
Bei allen Nutzpflanzen außer Tee müssen Kooperativen und einzeln zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe klare vertragliche Vereinbarungen haben, in denen der Prämienbetrag und weitere Bedingungen festgelegt sind.
Ansatz für ErstkäuferInnen (Kaffee, Kakao, verarbeitetes Obst und Kokosöl, Nüsse, Kräuter und Gewürze, sonstige Nutzpflanzen)
ErstkäuferInnen müssen Prämienbeträge mit InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten verhandeln. Der/Die Lieferketten-ZI hält die vereinbarten Prämienbeträge in Verträgen oder unterzeichneten Vereinbarungen mit ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe fest.
Ansatz für ImporteurInnen (Bananen und Frischobst)
ImporteurInnen müssen den Prämienbetrag mit dem/der LieferantIn aushandeln und vereinbaren. Die vereinbarten Prämienbeträge werden in die Verträge aufgenommen.
Wenn der/die ImporteurIn die zertifizierte Menge nicht direkt von dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs kauft, muss der/die Lieferketten-ZI im Ursprungsland (ErstkäuferIn/ExporteurIn usw.) den vereinbarten Prämienbetrag in Verträge oder unterzeichnete Vereinbarungen mit dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs aufnehmen. Der/Die Lieferketten-ZI, der/die einen direkten Vertrag mit dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs abschließt, muss die Prämienbeträge an den/die ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs überweisen.
Ansatz für MarkeninhaberInnen (Tee)
MarkeninhaberInnen müssen sich zu einem Prämienbetrag pro Menge verpflichten, den sie bezahlen werden. Zahlungen an ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe erfolgen über das Zahlungssystem der Rainforest Alliance, wobei eine Rechnung an den/die MarkeninhaberIn gesendet wird. Für Foodservice- und Einzelhandelsmarken werden diese Anforderungen durch ihre(n) HerstellerIn von Eigenmarken (VerpackerIn) erfüllt, der/die die Mengen einlöst und Prämienbeträge vereinbart.
ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe, die zertifizierte Produkte von anderen landwirtschaftlichen Betrieben kaufen
Ein(e) ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs, der/die zertifizierte Produkte von anderen ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe kauft, gilt als ErstkäuferIn der gekauften Mengen. Bei Nutzpflanzen, bei denen der/die ErstkäuferIn für Prämienzahlungen verantwortlich ist (siehe Tabelle 1), müssen diese ZI Prämienzahlungen für die als Rainforest Alliance-zertifiziert gekauften Mengen leisten.
2.5 Zeitrahmen für Prämienzahlungen
Die Rainforest Alliance hat bestimmte Zeitrahmen für die Zahlung von Prämien pro Sektor festgelegt, die in der untenstehenden Tabelle angegeben sind:
Tabelle 3: Frist für Prämienzahlung
Nutzpflanze/Sektor | Geltende Zahlungsfrist |
Kaffee | Die Zahlung wird spätestens 12 Monate nach der Lieferung von dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs an den/die ErstkäuferIn geleistet. |
Verarbeitetes Obst und Kokosöl | |
Nüsse | |
Kräuter und Gewürze | |
Sonstige Nutzpflanzen | |
Kakao | Die Zahlung wird spätestens 6 Monate nach der Lieferung von dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs an den/die ErstkäuferIn geleistet, sofern lokale Vorschriften nichts anderes vorschreiben. |
Tee | Die Zahlung erfolgt vierteljährlich. Die vierteljährlichen Gesamtbeträge werden innerhalb der in der Prämienrechnung vom Zahlungssystem der Rainforest Alliance festgelegten Zahlungsfrist und spätestens zum Abschluss des nächsten Quartals bezahlt. |
Bananen oder sonstiges frisches Obst | Die Zahlung ist an die regulären Zahlungen für das zertifizierte Produkt gebunden. |
3. Verantwortungen landwirtschaftlicher Betriebe bezüglich Prämien
Anforderung 3.1.3: Verteilung der Prämie an Mitglieder der Kooperative
ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe müssen vollständige und genaue Nachweise aller Prämienzahlungen an jedes Mitglied der Kooperative, einschließlich der empfangenen Beträge, aufbewahren. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens jährlich aktualisiert werden. Die Nachweise müssen belegen, dass die gesamten Prämienzahlungen an Mitglieder der Kooperative dem prozentualen Anteil der von den EinkäuferInnen erhaltenen Prämie entsprechen, der für die Verteilung vorgesehen ist. Dies sollten mindestens 40 % der insgesamt von den EinkäuferInnen enthaltenen Gesamtprämie sein. Von der empfangenen Gesamtprämie können lediglich transaktionsbezogene und steuerliche Kosten abgezogen werden, und es müssen Nachweise für diese Abzüge erbracht werden. Diese bedeutet, dass ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe ein geeignetes Buchhaltungssystem haben müssen, um folgende Anforderungen zu erfüllen:
Aufzeichnung von Prämienzahlungen separat von anderen Produktpreisen und Qualitätsprämien oder anderen Prämien.
Aufzeichnen der Beträge und Daten der Zahlungen an jedes Mitglied der Kooperative in Verbindung mit der an die Kooperative gelieferten Produktmenge.
Bereitstellen von Informationen über die vereinbarte Höhe der Prämie (pro Menge) sowie über die Fristen und Zahlungsmethoden für Mitglieder der Kooperative.
Bereitstellen von Informationen für jedes Mitglied der Kooperative über die an das Mitglied gezahlte Prämie.
Anforderung 3.1.4: Prämien für ZertifikatsinhaberInnen großer und einzelner landwirtschaftlicher Betriebe
ZertifikatsinhaberInnen von Großbetrieben und einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben müssen genaue Aufzeichnungen darüber führen, wie sie die empfangenen Prämien ausgegeben haben. Dies sollte Folgendes umfassen:
Die erhaltenen Gesamtbeträge basierend auf den verkauften Gesamtmengen
Den prozentualen Anteil der erhaltenen Gesamtprämie, der zugunsten der ErzeugerInnen und/oder ArbeiterInnen eingesetzt wird
ZertifikatsinhaberInnen müssen diese Informationen nicht melden, sollten die Aufzeichnungen jedoch auf Anfrage von Zertifizierungsstellen, ihren VertreterInnen und/oder der Rainforest Alliance vorlegen können.
4. Transparenz
Die Rainforest Alliance setzt sich für Transparenz in der Lieferkette ein. InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten für Tee werden über den/die MarkeninhaberIn oder den/die VerpackerIn informiert, der/die die Prämienbeträge für die jeweilige Zahlung gezahlt hat.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 1. Juli 2022.
Die Rainforest Alliance behält sich das Recht vor, diese Zulagen für bestimmte ZertifikatsinhaberInnen von Fall zu Fall zu überprüfen, zu genehmigen, abzulehnen oder zu widerrufen.
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
Haftungsausschluss für Übersetzungen
Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.
Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.
Weitere Informationen?
Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie www.rainforest-alliance.org/de oder wenden Sie sich per E-Mail an info@ra.org oder schriftlich an Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013 AA Amsterdam, Niederlande.