Our new Regenerative Agriculture Standard - Farm Requirements, Supply Chain Requirements, and accompanying Annexes have now in effect as of 1st March 2026. To learn more, click here!

Rainforest-Alliance-Kennzeichnungs- und Claims-Richtlinie

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Titel:

Rainforest-Alliance-Kennzeichnungs- und Claims-Richtlinie

Code:

A-20-SRCL-B-SC

Version:

1.0

Geltungsbereich:

InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten

Durchsetzbarkeit:

Verpflichtender Inhalt

In Kraft ab:

1. März 2026

Läuft ab am:

Bis auf Weiteres

Veröffentlicht am:

9. September 2025

Verknüpft mit

Rainforest-Alliance-Richtlinien für Siegelgrafiken

A-1-S-B-FA-V1.4 Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft, Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe

A-02-S-B-SC-V1.4 Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft, Anforderungen an die Lieferkette

Ersetzt:

Rainforest-Alliance-Kennzeichnungs- und Markenrichtlinie 2020

Wovon handelt dieses Dokument?

Das vorliegende Dokument dient drei Hauptzielen, um Organisationen dabei zu unterstützen:

  • festzustellen, ob Produkte oder Werbematerial das Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel oder andere Markenzeichen tragen dürfen,

  • die Anforderungen zu verstehen, die für das jeweilige Szenario gelten, und

  • das Verfahren zur Einholung der Genehmigung zur Verwendung der Rainforest-Alliance-Markenzeichen zu befolgen.

Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?

In diesem Dokument sind die Bedingungen aufgeführt, unter denen die Markenzeichen und Claims der Rainforest Alliance sowohl auf einem Produkt selbst als auch zu Werbezwecken (off-product) genutzt werden können. ZertifikatsinhaberInnen und Organisationen, die einen Rainforest-Alliance-Claim ausdrücken möchten, müssen diese Richtlinie nutzen, um die Regeln für Kennzeichnungs-Anforderungen, Siegel-Berechtigung, Werbematerialien und Überwachung von Claims einschließlich missbräuchlicher Nutzung und Ausnahmen zu verstehen.

Änderungen von der Rainforest-Alliance-Kennzeichnungs- und Markenrichtlinie zur Rainforest-Alliance-Kennzeichnungs- und Claims-Richtlinie

Abschnitt

Was sich geändert hat

1.0

Neues Siegel für regenerative Landwirtschaft angekündigt

1.1

Neue QR-Code-Version des Siegels für nachhaltige Landwirtschaft und neues Siegel für regenerative Landwirtschaft bereitgestellt

5.0

Formulierungen für Off-Product-Claims eingefügt

7.0

Kapitel über die Überwachung der Nutzung von Claims, die missbräuchliche Nutzung sowie Aussetzung und Widerruf der Nutzungsgenehmigung von Claims

7.4

Abschnitt über Bedingungen hinzugefügt, unter denen Claims neu eingereicht werden müssen

7.5

Abschnitt über Massengenehmigungen hinzugefügt

Anhang C

Vorgefertigte Liste von Claims und der zur Nutzung benötigten Verifizierung eingefügt

Verschiebung

Zertifizierungsstandards-Formulierungen aus der vorherigen Version von Anhang A entfernt und in „Kapitel 3: Kräuter und Gewürze“ eingefügt

Entfernung

„Abschnitt 3: Kennzeichnung von Palmölprodukten“ entfernt. Dies ist nicht mehr Teil unseres Zertifizierungsprogramms

Allgemeines

Leitfaden „Wissenswert“ entfernt. Dieser wird zukünftig in einem begleitenden Leitfadendokument platziert

1. Einleitung

Anlässlich der Erweiterung unseres Programms um den neuen Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft freuen wir uns, Ihnen eine neue Reihe von Claims und Markenzeichen bereitzustellen, die dieses neue Element unseres Zertifizierungsprogramms klar kommunizieren. Diese Überarbeitung der Richtlinie bietet nicht nur Genauigkeit, Glaubwürdigkeit und Konsistenz bei der weltweiten Nutzung unserer Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel und anderer Markenzeichen[1], sondern markiert auch die Einführung unseres neuen Siegels für regenerative Landwirtschaft.

In Reaktion auf das Feedback von Interessensgruppen freuen wir uns ebenfalls, ZertifikatsinhaberInnen und Organisationen eine vorgefertigte Liste von Claims (siehe Anhang C) bereitzustellen, die diese nutzen können, um über ihre Nachhaltigkeitsziele und -effekte durch die Produktion und/oder Beschaffung von Mengen mit Zertifizierung nach dem Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft oder dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zu kommunizieren.

Das vorliegende Dokument steht mit den Rainforest-Alliance-Richtlinien für Siegelgrafiken in Einklang, die als Referenz in diese Richtlinie aufgenommen sind. Während diese Richtlinie die Anforderungen, die Eignung und das Verfahren für die Verwendung von Markenzeichen festlegt, definieren die Grafikrichtlinien die Regeln für die Formatierung von Materialien, die mit dem Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel versehen sind.

Die im vorliegenden Dokument dargelegten Anforderungen gelten für alle Organisationen, die Rainforest-Alliance-Markenzeichen und/oder -Claims auf Produktverpackungen, Off-Pack-Werbematerial oder für jedes andere Kommunikationsmittel zur Bewerbung von Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen oder der Zusammenarbeit mit der Rainforest Alliance verwenden möchten, und das gleichermaßen für B2C- und B2B-Zielgruppen. Dazu gehört auch die Nutzung durch Dritte wie JournalistInnen oder WissenschaftlerInnen. Im Folgenden finden Sie Anforderungen und Beispiele für jedes anwendbare Szenario.

1.1 Überblick über die Rainforest-Alliance-Markenzeichen

Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft

Für wen: InhaberInnen von Betriebszertifikaten, die den entsprechenden Zertifizierungsstandard erfüllen, sowie Akteure der Lieferkette, die Zutaten/Nutzpflanzen entsprechend unseren Zertifizierungsanforderungen von diesen zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben beziehen, verarbeiten und/oder verkaufen.

Wo: Auf Produktverpackungen, in Off-Pack-Claims, auf Werbematerial oder anderen Kommunikationsmitteln, die für Rainforest-Alliance-zertifizierte Produkte werben und/oder Aussagen in Bezug auf die Zertifizierung treffen.

Variationen: Das Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft ist auch mit einem nebenstehenden QR-Code oder im Falle von Platzeinschränkungen mit darunter stehender URL erhältlich. Wenn ein Siegel mit QR-Code genutzt wird, ist keine Angabe der URL notwendig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Rainforest Alliance für Siegelgrafiken.

Das Rainforest-Alliance-Siegel für regenerative Landwirtschaft

Für wen: InhaberInnen von Betriebszertifikaten für Kaffee, die den Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft erfüllen, sowie Akteure der Lieferkette, die Zutaten/Nutzpflanzen entsprechend unseren Zertifizierungsanforderungen von diesen zertifizierten Kaffeeanbaubetrieben beziehen, verarbeiten und/oder verkaufen.

Wo: Auf Produktverpackungen, in Off-Pack-Claims, auf Werbematerial oder anderen Kommunikationsmitteln, die für Rainforest-Alliance-zertifizierte Produkte werben und/oder Aussagen in Bezug auf die Zertifizierung treffen.

Variationen: Das Rainforest-Alliance-Siegel für regenerative Landwirtschaft ist ebenfalls mit nebenstehendem QR-Code oder darunter stehender URL erhältlich. Wenn ein Siegel mit QR-Code genutzt wird, ist keine Angabe der URL notwendig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Rainforest Alliance für Siegelgrafiken.  

Rainforest Alliance Logo

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Für wen: Organisationen, die eine Partnerschaft im Zuge von Cause-Related Marketing angeben oder eine andere Partnerschaft (wie Unternehmensberatung) mit der Rainforest Alliance sichtbar machen wollen. InhaberInnen von Betriebszertifikaten und Akteure der Lieferkette, die zertifizierte Produkte bewerben möchten, müssen stattdessen das Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel verwenden.

Wo: Nur Off-Pack-Claims. Das Logo darf daher weder auf der Produktverpackung erscheinen noch als Verweis auf die Zertifizierung verwendet werden.

Der Name „Rainforest Alliance“ und die Formulierung „Rainforest Alliance-zertifiziert“

Rainforest Alliance

&

Rainforest-Alliance-zertifiziert

Für wen: Registrierte InhaberInnen von Betriebszertifikaten sowie Akteure der Lieferkette, die Zutaten/Nutzpflanzen entsprechend unseren Zertifizierungsanforderungen von diesen zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben beziehen, verarbeiten und/oder verkaufen

Wo: Auf Produktverpackungen, in Off-Pack-Claims, Werbematerial oder anderen Kommunikationsmitteln mit Bezug zu Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkten. Der Name „Rainforest Alliance“ darf in Texten über die Zusammenarbeit mit der Rainforest Alliance verwendet werden.

1.2 Voraussetzungen für die Verwendung von Markenzeichen und Claims

Organisationen, die eines unserer Markenzeichen und/oder einen unserer Claims für die Produktkennzeichnung und/oder Werbematerial verwenden möchten, müssen:

  1. Sich auf der Rainforest-Alliance-Plattform registrieren und dafür sorgen, dass die Profil- und/oder Geltungsbereichsinformationen korrekt sind.

  2. Eine gültige Lizenzvereinbarung Version 2020 (LA 2020) besitzen. Organisationen können ihre eigene Lizenzvereinbarung unterzeichnen oder als Unterlizenznehmer zur Lizenzvereinbarung eines anderen Unternehmens hinzugefügt werden. Vor Erteilung der Genehmigung zur Nutzung der Marke muss diese Lizenzvereinbarung unterzeichnet werden (obwohl Anträge auf Nutzung des Markenzeichens bereits vorab gestellt werden können, sodass die Prüfung parallel erfolgen kann). Weitere Details zur Beantragung dieser Lizenzvereinbarung finden Sie hier.

  3. Gegebenenfalls eine Zertifizierung erlangen. [2]

  4. Eine offizielle Genehmigung über unsere Claims-Plattform einholen, bevor sie unsere Markenzeichen und/oder Claims öffentlich auf irgendwelchem Material verwenden. Weitere Details zur Einholung einer Genehmigung finden Sie in Kapitel 7.

2. Produktkennzeichnung

Produktkennzeichnungs-Anforderungen ergeben sich aus zwei Hauptfaktoren:

a) Ob ein Produkt aus einer oder mehreren Zutat(en) besteht, und

b) Wie viel einer bestimmten Zutat Rainforest-Alliance-zertifiziert ist.

2.1 Produkte mit einer Zutat

Definition: Produkte mit einer Zutat sind definiert als Produkte, die nur eine einzige Nutzpflanze oder Zutat enthalten.  Zum Beispiel: Eine Packung gemahlener Kaffee gilt als Produkt mit einer Zutat, auch wenn er eine Mischung aus Arabica- und Robusta-Bohnen enthält.

2.1.1 Berechtigung zur Verwendung von Siegeln und On-Pack-Claims

Ein Produkt mit einer einzigen Zutat darf unser(e) Siegel auf der Verpackung tragen, wenn es:

ENTWEDER physisch (durch Lieferketten mit Identitätssicherung oder Segregation) mindestens zu 90 % aus Rainforest-Alliance-zertifiziertem Inhalt besteht.[3] Zur Nutzung des Siegels für regenerative Landwirtschaft und/oder des Siegels für nachhaltige Landwirtschaft auf einem Produkt muss die 90%-Schwelle für nach dem jeweiligen Standard zertifizierte Mengen erfüllt sein.

ODER wenn 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge von landwirtschaftlichen Betrieben stammen, die nach dem Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft zertifiziert sind. Nutzpflanzen, für die die Massenbilanzoption infrage kommt, sind Kakao, Haselnüsse, Blumen, verarbeitete Früchte (einschließlich Säfte, Pürees und Kokosöl) sowie Kräuter und Gewürze (einschließlich Rooibos).

2.1.2 Kennzeichnungsanforderungen

Verpackungen von Produkten mit einer Zutat, die zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt sind, dürfen mit dem Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel versehen werden, wenn sie die Richtlinien für Siegelgrafiken erfüllen, sowie:

Weblink: Sofern kein QR-Code-Siegel verwendet wird, versehen Sie alle für VerbraucherInnen sichtbaren Materialien mit einem Link zur Rainforest-Alliance-Website (www.rainforest-alliance.org oder die Kurzversion ra.org). Wir empfehlen außerdem die Verwendung des Hinweises „Rainforest Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org.“ Organisationen können einen eigenen Hinweis formulieren, aber dieser muss die verpflichtende URL enthalten. Alternativ kann auch nur die URL verwendet werden. Die URL kann an beliebiger Stelle auf der Verpackung platziert werden, jedoch an einer Stelle, die eindeutig mit dem Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel, der zertifizierten Zutat oder der (ggf. verwendeten) Erklärung zusammenhängt.

2.2 Produkte mit mehreren Zutaten

Definition: Produkte mit mehreren Zutaten sind definiert als Produkte, die aus mehr als einer Zutat bestehen, von denen mindestens eine Rainforest Alliance-zertifiziert ist. Zum Beispiel: ein Schokoriegel mit mehreren Zutaten, für den Rainforest Alliance-zertifizierter Kakao beschafft wurde.

2.2.1 Berechtigung zur Verwendung von Siegeln und On-Pack-Claims

Anforderung für zertifizierte Zutaten Für jedes Produkt mit mehreren Zutaten, das Banane, Kakao, Kaffee, Haselnuss oder Tee enthält, gilt: Es MUSS mindestens eine dieser Nutzpflanzen (einschließlich der aus diesen jeweiligen Nutzpflanzen gewonnenen Zutaten) Rainforest-Alliance-zertifiziert sein (und zudem die Anforderungen an Inhalt/Beschaffung sowie die Kennzeichnungsanforderungen für diese Nutzpflanzen erfüllen), um unser(e) Siegel verwenden zu dürfen. [4]

Produkte mit mehreren Zutaten, die keine Zutaten aus den oben genannten Nutzpflanzen enthalten, dürfen das/die Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel verwenden, um eine beliebige zertifizierte Nutzpflanze anzugeben, für die das/die Siegel verfügbar ist/sind, (unter Einhaltung der Anforderungen an Inhalt/Beschaffung sowie der Kennzeichnungsanforderungen für diese Nutzpflanzen).

Bei Produkten mit mehreren Zutaten, die eine oder mehrere zertifizierte Nutzpflanzen enthalten und die zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt sind, kann die Organisation wählen, welche zertifizierte(n) Nutzpflanze(n) auf der Verpackung angegeben werden sollen. Die folgenden Beispiele erklären die Anforderungen sowie die Optionen für die Verwendung unserer/-s Siegel(s), falls ein Produkt aus mehreren Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen besteht.

Beispiel: Anforderung für zertifizierte Zutaten und Berechtigung zur Verwendung der/des Siegel(s)

Beispiel Produkt

Rainforest Alliance zertifizierte Nutzpflanze(n)

Nutzungsberechtigung für Siegel

Keks mit Schokoladenstückchen (mit Kakao und Vanille)

Kakao und Vanille

Siegel für Kakao und Vanille verwenden;

Siegel nur für Kakao verwenden;

Siegel nur für Vanille verwenden

Kakao

Siegel für Kakao verwenden

Vanille

Nicht zur Verwendung unseres Siegels berechtigt: Aufgrund der Anforderung für zertifizierte Zutaten muss der Kakao Rainforest-Alliance-zertifiziert sein, um für die Verwendung unseres Siegels berechtigt zu sein.

Cappuccino-Getränk (mit Kaffee und Kakao)

Kaffee und Kakao

Siegel für Kaffee und Kakao verwenden;

Siegel nur für Kaffee verwenden;

Siegel nur für Kakao verwenden

Kaffee

Siegel für Kaffee verwenden

Kakao

Siegel für Kakao verwenden

Mischgetränk mit Orange und Mango

Orange und Mango

Siegel für Orange und Mango verwenden

Siegel nur für Orange verwenden

Siegel nur für Mango verwenden

Orange

Siegel für Orange verwenden

Mango

Siegel für Mango verwenden

Weitere Beispiele zur Erklärung dieser Anforderung finden Sie in Anhang A.

Produkte mit mehreren Zutaten dürfen (das) Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel auf der Verpackung als Hinweis auf die zertifizierte Nutzpflanze tragen, wenn sie:

ENTWEDER physisch (durch Lieferketten mit Identitätssicherung oder Segregation) mindestens zu 90 % aus Zutaten aus einer Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanze bestehen. Zur Nutzung des Siegels für regenerative Landwirtschaft und/oder des Siegels für nachhaltige Landwirtschaft auf einem Produkt muss die 90%-Schwelle für nach dem jeweiligen Standard zertifizierte Mengen erfüllt sein.

ODER wenn 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge(oder der zertifizierten Nutzpflanze) von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben über eine Lieferkette mit Massenbilanz stammen. Nutzpflanzen, für die die Massenbilanzoption infrage kommt, sind Kakao, Haselnüsse, Blumen, verarbeitete Früchte (einschließlich Säfte, Pürees und Kokosöl) sowie Kräuter und Gewürze (einschließlich Rooibos).

2.2.2 Kennzeichnungsanforderungen

Für Produkte mit mehreren Zutaten dürfen Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel auf ihrer Verpackung verwendet werden, wenn sie den Richtlinien für Siegelgrafiken entsprechen, sowie:  

  1. Siegel: Geben Sie die Bezeichnung(en) der zertifizierten Nutzpflanze(n) unter unseren/-m Siegel(n) an, um klarzustellen, worauf sich das jeweilige Siegel bezieht. Zutaten, die aus derselben Nutzpflanze stammen (wie Kakaomasse und Kakaobutter) sind unter unseren/-m Siegel(n) mit der Bezeichnung der Nutzpflanze anzugeben (in diesem Beispiel „Kakao“). Auf Wunsch und bei mehreren Nutzpflanzen, die infrage kommen, kann unter unseren Siegeln anstelle der Bezeichnungen der einzelnen Nutzpflanzen auch der Hinweis „Mehrere Zutaten“ angeführt werden.

UND

  1. Zutatenliste: Setzen Sie direkt hinter jede zertifizierte Zutat in der Zutatenliste ein hochgestelltes Symbol (z. B. ein Sternchen oder ein anderes Symbol, das nicht bereits an anderer Stelle des Designs verwendet wird). Das gleiche hochgestellte Symbol muss am Ende der Zutatenliste erneut angeführt werden, gefolgt von dem Hinweis „Rainforest Alliance-zertifiziert“. Wo dies rechtlich nicht zulässig ist, ist das hochgestellte Symbol wegzulassen. Stattdessen gibt der Text in der Nähe der Zutatenliste die zertifizierten Zutaten an (z. B. „Rainforest-Alliance-zertifizierter Kakao“).

UND

  1. Weblink: Falls Sie kein Siegel mit QR-Code nutzen, fügen Sie einen Link zur Rainforest Alliance Website (www.rainforest-alliance.org oder die Kurzversion ra.org) hinzu. Wir empfehlen, den Hinweis „Mehr dazu auf ra.org“ direkt nach der Zutatenliste und dem Hinweis „Rainforest Alliance-zertifiziert“ zu platzieren. Organisationen können einen eigenen Hinweis formulieren, aber dieser muss die verpflichtende URL enthalten. Alternativ kann auch nur die URL verwendet werden. Die URL kann an beliebiger Stelle auf der Verpackung platziert werden, jedoch an einer Stelle, die eindeutig mit unserem/-n Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel(n), der bzw. den zertifizierten Zutat(en) oder der (ggf. verwendeten) Erklärung zusammenhängt.

Beispiel: Schokoriegel

Siegel

Zutatenliste

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Kakao

+

Zutaten: Kakaomasse1, Zucker, Kakaobutter1, Aromastoffe.

1Rainforest-Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org

Produkte mit mehreren Zutaten, bei denen mindestens 95 % des Gesamtgewichts der Produktformel aus der zertifizierten Zutat (oder mehreren zertifizierten Zutaten zusammen) bestehen (z. B. aromatisierte Kaffeebohnen), dürfen ohne Angabe der Bezeichnung einer spezifischen Nutzpflanze unter unserem/-n Siegel(n) gekennzeichnet werden.  Die zertifizierte Zutat muss jedoch in der Zutatenliste durch ein hochgestelltes Symbol direkt hinter der bzw. den zertifizierten Zutat(en) gekennzeichnet werden. Das gleiche hochgestellte Symbol muss am Ende der Zutatenliste erneut angeführt werden, gefolgt von dem Hinweis „Rainforest Alliance-zertifiziert“. Der Weblink muss auch auf der Verpackung verwendet werden.

Wenn sich eine Organisation dafür entscheidet, für ein Produkt mit mehreren Zutaten, das zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt ist, kein Siegel auf der Verpackung zu verwenden, können die zertifizierten Zutaten im Text auf der Verpackung hervorgehoben und/oder in der Zutatenliste als Rainforest-Alliance-zertifiziert mit einem Verweis auf ra.org angegeben werden, ohne dass ein Siegel auf dem Produkt angebracht wird. Diese Produkte können auch mit unserem/-n Siegel(n) off-pack beworben werden.

Gruppierung mehrerer Zutaten

Wenn ein Produkt mit mehreren Zutaten ähnliche zertifizierte Zutaten enthält (z. B. mehrere Blumenarten in einem Strauß), darf diese Zutatengruppe als eine einzige Nutzpflanze betrachtet werden. Sie ist dann auch als solche im Rahmen dieser Vorschriften dazu berechtigt, ein Siegel zu tragen.

In diesem Fall muss die Formulierung unter unserem/-n Siegel(n) die Gruppe wiedergeben (z. B. „Blumen“ oder „Früchte“) oder eine für das betreffende Produkt geeignete Bezeichnung der Gruppe erhalten. Wenn mindestens 95 % des Gewichts der gesamten Produktformel aus der Gruppe der zertifizierten Zutaten bestehen, ist keine Bezeichnung der Nutzpflanzen oder Gruppe unter unserem/-n Siegel(n) erforderlich.  Die Zutatenliste (falls vorhanden) muss weiterhin die einzelnen Rainforest-Alliance-zertifizierten Zutaten entsprechend den Kennzeichnungsregeln für Produkte mit mehreren Inhaltsstoffen für die Zutatenliste und den Weblink enthalten.

Beispiel: Fruchtsaftmischung

Siegel

Zutatenliste

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Früchte

+

Zutaten: Orange1 (55 %), Ananas1 (25 %), Passionsfrucht (12 %), Mango1 (8 %).

1Rainforest-Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org

2.3 Produkte ohne Berechtigung zur Verwendung unseres/-r Siegel

Bei Produkten, die Zutaten enthalten, die von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben stammen, jedoch nicht zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt sind, können die Rainforest-Alliance-zertifizierten Zutaten dennoch in der Zutatenliste dieser Produkte angeführt werden, wie nachfolgend beschrieben:

Wenn die Zutat(en) die Anforderung an Inhalt/Beschaffung erfüllt bzw. erfüllen, das Produkt aber aus anderen Gründen nicht zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt ist: Die zertifizierte(n) Zutat(en) kann bzw. können in der Zutatenliste hervorgehoben werden, gemeinsam mit der Angabe „Rainforest-Alliance-zertifiziert“ am Ende der Zutatenliste und dem Verweis auf „ra.org“

Bitte beachten: Bei Nutzpflanzen mit einem Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten (Kräuter und Gewürze) muss der zertifizierte Prozentsatz in der Formulierung angeführt sein, wenn dieser bei Lieferketten mit Segregation oder Identitätssicherung unter 90 % liegt, wie in den Kennzeichnungsvorschriften für diese Nutzpflanzen festgelegt.

Wenn die Zutat(en) die Anforderungen an Inhalt/Beschaffung (wie in der Richtlinie für die jeweilige Nutzpflanze dargelegt) nicht erfüllt bzw. erfüllen: Die zertifizierte(n) Zutat(en) kann bzw. können in der Zutatenliste hervorgehoben werden, gemeinsam mit der Angabe „XX % Rainforest-Alliance-zertifiziert“ (einschließlich des zertifizierten Prozentsatzes der Zutat) am Ende der Zutatenliste und dem Verweis auf „ra.org“

2.4 Kennzeichnungsanforderungen für Sonderfälle

2.4.1 Frisches Obst und Gemüse

Bei losem frischen Obst und Gemüse, das für die Nutzung unseres Siegels für nachhaltige Landwirtschaft qualifiziert ist, kann unser Siegel für nachhaltige Landwirtschaft mit QR-Code in Form eines Aufklebers angebracht werden. Bei kleinen Aufklebern kann der QR-Code weggelassen werden, sofern die URL zur Rainforest-Alliance-Website auf der äußeren Hülle oder Verpackung angegeben ist.

2.4.2 Multipack-Produkte

Definition: Ein Multipack-Produkt besteht aus mehreren einzeln verpackten Artikeln/kleineren Verpackungen, die zusammen als ein einziges Produkt verkauft werden.

Multipack-Produkte, die zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt sind, können auf den äußersten Flächen der Verpackung mit unserem/- Siegel(n) versehen werden, wenn die Zutaten aller Artikel/kleineren Verpackungen des Multipack-Produkts Rainforest-Alliance-zertifiziert sind. In diesem Fall gelten die gleichen Kennzeichnungsanforderungen wie in den Abschnitten 2.1 und 2.2 (Produkte mit einer Zutat, Produkte mit mehreren Zutaten).

Wenn eine Zutat von mindestens einem einzelnen Artikel/einer kleineren Verpackung aus dem gesamten Multipack-Produkt nicht Rainforest Alliance-zertifiziert ist, ist das gesamte Multipack-Produkt nicht zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt. Die zertifizierte Zutat kann nach wie vor in der Zutatenliste mit einem hochgestellten Symbol hervorgehoben werden, gemeinsam mit der Angabe „Rainforest Alliance-zertifiziert“ am Ende der Zutatenliste und dem Verweis auf „ra.org“. Die einzelnen Artikel/kleineren Verpackungen des Multipack-Produkts können weiterhin unser(e) Siegel tragen, solange sie die Anforderungen an Inhalt/Beschaffung sowie die Kennzeichnungsanforderungen erfüllen.

Beispiel: Multipack-Eiscreme

2.4.3 Regalgerechte Verkaufsverpackungen

Regalverpackungen oder offene Kartons, die einzelne Artikel (wie Avocados) oder verpackte Produkte (wie Schokoladenkekse) enthalten, dürfen mit unserem/n Siegel(n) versehen sein, sofern die einzelnen Artikel/verpackten Produkte zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt sind. In diesem Fall gelten die gleichen Kennzeichnungsanforderungen wie in den Abschnitten 2.1 und 2.2 (Produkte mit einer Zutat, Produkte mit mehreren Zutaten).

Wenn sowohl die Regalverpackung/der offene Karton als auch die einzelnen Elemente/verpackten Produkte für die KundInnen sichtbar sind, muss die URL mindestens auf einem von beiden angebracht werden.

3. Produktkennzeichnung von Kräutern und Gewürzen

3.1 Kräuter- und Gewürzprogramm

Die Rainforest Alliance und die Union for Ethical BioTrade (UEBT) haben ein gemeinsames Kräuter- und Gewürzprogramm entwickelt. Die Verwendung des Begriffs „Rainforest-Alliance-zertifiziert“ in diesem Dokument in Bezug auf Kräuter und Gewürze bezieht sich daher auf Nutzpflanzen, landwirtschaftliche Betriebe oder andere Organisationen, die nach dem Standard der Union for Ethical BioTrade in Übereinstimmung mit unserer Partnerschaft zertifiziert sind. Daher sind alle nach diesem Programm zertifizierten Zutaten zum Zwecke dieses Dokuments als „Rainforest-Alliance-zertifiziert“ definiert und dürfen das Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft tragen, sofern sie die anderen in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen erfüllen.  

3.2 Kräuter- und Gewürzprodukte mit einer Zutat

Definition: Produkte mit einer Zutat sind definiert als Produkte, die nur eine einzige Nutzpflanze oder Zutat enthalten, z. B. Pfefferminztee.

3.2.1 Berechtigung zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) und von On-Pack-Claims

Da wir an der Erweiterung der Verfügbarkeit von getrennter Versorgung mit Rainforest Alliance-zertifizierten Kräutern und Gewürzen in der gesamten Branche arbeiten, ist der Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten aus dem Portfolio Kräuter und Gewürze derzeit niedriger angesetzt. Das Portfolio Kräuter und Gewürze und der Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten sind in Anhang B angeführt.

Produkte mit einer einzigen Zutat, die aus einem der Kräuter und Gewürze aus dem Portfolio aus Lieferketten mit Segregation bestehen, dürfen das Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel tragen, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Kennzeichnungszulassung physisch mindestens aus dem in Anhang B angeführten Mindestprozentsatz an Inhalten aus Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben (derzeit 50 %) besteht. Der Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten wird im Laufe der Zeit schrittweise angehoben, um ihn an den Schwellenwert von 90 % für andere Nutzpflanzen anzugleichen. Dies wird dementsprechend in Anhang B aktualisiert.

Die Rainforest Alliance bietet für die in Anhang B angeführten Kräuter und Gewürze sowie Rooibos die Option der Beschaffungsmethode Massenbilanz. Für über eine Lieferkette mit Massenbilanz beschaffte Zutaten gilt: 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge an Kräutern und/oder Gewürzen des Produkts müssen von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben (wie in Kapitel 2 beschrieben) bezogen werden, um für die Verwendung unseres Siegels berechtigt zu sein.

Zusammenfassend: Ein Produkt mit einer einzigen Zutat, das aus einem der Kräuter und Gewürze aus dem Portfolio besteht, darf unser(e) Siegel auf der Verpackung tragen, wenn es:

ENTWEDER physisch (durch Lieferketten mit Identitätssicherung oder Segregation) mindestens zu 50 % aus Rainforest-Alliance-zertifiziertem Inhalt besteht;[5]

ODER wenn 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben über eine Lieferkette mit Massenbilanz stammen.

3.2.2 Kennzeichnungsanforderungen

Verpackungen von Produkten mit einer Zutat, die zur Verwendung unseres Siegels für nachhaltige Landwirtschaft berechtigt sind, dürfen mit dem Rainforest-Alliance Zertifizierungssiegel versehen werden, wenn sie die Richtlinien für Siegelgrafiken erfüllen, sowie:

  1. Siegel: Geben Sie den prozentualen Anteil des Rainforest Alliance-zertifizierten Inhalts unter dem Siegel an, damit deutlich ist, welcher Anteil des Produkts zertifiziert ist. Dies gilt für Produkte, die physisch (durch Lieferketten mit Identitätssicherung oder Segregation) einen Prozentsatz an Rainforest-Alliance-zertifiziertem Inhalt enthalten, der über dem Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten (derzeit 50 %), jedoch unter 90 % liegt.

Bitte beachten: Liegt der zertifizierte Inhalt über oder bei 90 %, gelten die Regeln in Kapitel 2 und das Produkt darf ohne Angabe des Prozentsatzes gekennzeichnet werden. Im Falle der Beschaffungsmethode Massenbilanz müssen 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge Rainforest Alliance-zertifiziert sein. Daher muss kein Prozentsatz unter dem Siegel angegeben werden.

UND

  1. Weblink: Sofern kein QR-Code-Siegel verwendet wird, versehen Sie alle für VerbraucherInnen sichtbaren Materialien mit einem Link zur Rainforest-Alliance-Website (www.rainforest-alliance.org oder die Kurzversion ra.org). Wir empfehlen außerdem die Verwendung des Hinweises „Rainforest Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org.“ Organisationen können einen eigenen Hinweis formulieren, aber dieser muss die verpflichtende URL enthalten. Alternativ kann auch nur die URL verwendet werden. Die URL kann an beliebiger Stelle auf der Verpackung platziert werden, jedoch an einer Stelle, die eindeutig mit dem Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel, der zertifizierten Zutat oder der (ggf. verwendeten) Erklärung zusammenhängt.

3.3 Kräuter- und Gewürzprodukte mit mehreren Zutaten

Definition: Produkte mit mehreren Zutaten sind definiert als Produkte, die aus mehr als einer Zutat bestehen, von denen mindestens eine Rainforest Alliance-zertifiziert ist. Zum Beispiel: ein Kräuter- und Früchtetee mit Rainforest-Alliance-zertifiziertem Hibiskus und mehreren anderen Zutaten (wie Apfel, Himbeere, Heidelbeere).

3.3.1 Berechtigung zur Verwendung des Siegels und von On-Pack-Claims

Bitte beachten: Unsere Definition von ‚Hauptzutat‘ finden Sie hier.

Anforderung für zertifizierte Zutaten

Für jedes Kräuter-, Gewürz- und Rooibosprodukt sowie jedes andere Kräuterteeprodukt mit mehreren Zutaten, das Banane, Kakao, Kaffee, Haselnuss oder Tee[6] enthält, gilt: Es MUSS mindestens eine[7] dieser Nutzpflanzen (einschließlich der aus diesen jeweiligen Nutzpflanzen gewonnenen Zutaten) Rainforest-Alliance-zertifiziert sein (und zudem die Anforderungen an Inhalt/Beschaffung sowie die Kennzeichnungsanforderungen für diese Nutzpflanzen erfüllen), um unser Siegel für nachhaltige Landwirtschaft verwenden zu dürfen.

Produkte mit mehreren Zutaten, die keine Zutaten aus den oben genannten Nutzpflanzen enthalten, dürfen das Rainforest Alliance Zertifizierungssiegel verwenden, um eine beliebige zertifizierte Nutzpflanze anzugeben (unter Einhaltung der Anforderungen an Inhalt/Beschaffung sowie der Kennzeichnungsanforderungen für diese Nutzpflanzen).

Bei Produkten mit mehreren Zutaten, die eine oder mehrere zertifizierte Nutzpflanzen enthalten und die zur Verwendung unseres Siegels für nachhaltige Landwirtschaft berechtigt sind, kann die Organisation wählen, welche zertifizierte(n) Nutzpflanze(n) auf der Verpackung angegeben werden sollen. Die folgenden Beispiele erklären die aktualisierten Anforderungen sowie die Optionen für die Berechtigung zur Verwendung des Siegels, falls ein Produkt aus mehreren Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen besteht.

Bitte beachten Sie, dass für die Produktkennzeichnung von Kräutern und Gewürzen folgende Ausnahmen gelten:

  1. Wenn der Gehalt an Kakao, Kaffee, Tee, Haselnuss oder Banane im Produkt unter 3 % des Gesamtvolumens (Gewicht) des Produkts liegt, gilt die oben stehende Anforderung nicht.

  2. Wenn Teeblätter als Trägerstoff für Aromen in Mischungen/Aufgüssen mit Kräutern und Gewürzen und/oder Rooibos verwendet werden, gilt die oben stehende Anforderung nicht.

Beispiel: Aktualisierte Anforderung für zertifizierte Zutaten und Berechtigung zur Nutzung unserer/-s Siegel(s)

Beispiel Produkt

Rainforest Alliance zertifizierte Nutzpflanze(n)

Berechtigung zur Verwendung unseres Siegels für nachhaltige Landwirtschaft

Teemischung (mit Schwarztee und Zimt)

Tee und Zimt

Siegel für Tee und Zimt verwenden

Siegel nur für Tee verwenden

Siegel nur für Zimt verwenden

Tee

Siegel für Tee verwenden

Zimt

Zimt ist nur dann zur Verwendung unserer/-s Siegel(s) berechtigt, wenn der Teegehalt < 3 % liegt ODER wenn der Tee ein Trägerstoff für Aromen ist.

Früchtetee mit Apfel und Hagebutte

Apfel und Hagebutte

Siegel für Apfel und Hagebutte verwenden

Siegel nur für Apfel verwenden

Siegel nur für Hagebutte verwenden

Apple

Siegel für Apfel verwenden

Hagebutte

Siegel für Hagebutte verwenden

Weitere Beispiele zur Erklärung dieser Anforderung finden Sie in Anhang A.

Wie bereits erwähnt, arbeiten wir an der Erhöhung der Verfügbarkeit der getrennten Versorgung mit Rainforest Alliance-zertifizierten Kräutern und Gewürzen in der gesamten Branche. Daher ist der Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten aus dem Portfolio Kräuter und Gewürze derzeit niedriger angesetzt. Das Portfolio Kräuter und Gewürze und der Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten sind in Anhang B angeführt.

Produkte mit mehreren Zutaten, die aus einer oder mehreren Zutat(en) aus dem Kräuter- und Gewürz-Portfolio aus Lieferketten mit Segregation bestehen, dürfen das Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft tragen, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Kennzeichnungszulassung physisch mindestens aus dem in Anhang B angeführten Mindestprozentsatz an Inhalten aus Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben (derzeit 50 %) besteht. Der Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten wird im Laufe der Zeit schrittweise angehoben, um ihn an den Schwellenwert von 90 % für andere Nutzpflanzen anzugleichen. Dies wird dementsprechend in Anhang B aktualisiert.

Die Rainforest Alliance wird für die in Anhang B angeführten Kräuter und Gewürze sowie Rooibos die Option der Beschaffungsmethode Massenbilanz anbieten. Für über eine Lieferkette mit Massenbilanz beschaffte Zutaten gilt: 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge an Kräutern und/oder Gewürzen des Produkts müssen von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben (wie in Kapitel 2 beschrieben) bezogen werden, um für die Verwendung des Siegels berechtigt zu sein.

Zusammenfassend: Produkte mit mehreren Zutaten dürfen das Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft auf der Verpackung als Hinweis auf die zertifizierte Nutzpflanze aus dem Kräuter- und Gewürz-Portfolio tragen, wenn sie:

ENTWEDER physisch (durch Lieferketten mit Identitätssicherung oder Segregation) mindestens zu 50 %[8] aus dieser Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanze bestehen;

ODER wenn 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge(oder der zertifizierten Nutzpflanze) von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben über eine Lieferkette mit Massenbilanz eingekauft wurden.

3.3.2 Kennzeichnungsanforderungen

Produkte mit mehreren Zutaten dürfen das Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft auf ihrem Verpackungsmaterial verwenden, wenn sie den Richtlinien für Siegelgrafiken entsprechen, sowie:

  1. Siegel: Geben Sie die Bezeichnung(en) der zertifizierten Nutzpflanze(n) unter unserem Siegel für nachhaltige Landwirtschaft an, um klarzustellen, worauf sich das Siegel bezieht, und geben Sie auch den Prozentsatz der jeweiligen Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanze an (wenn dieser Prozentsatz unter 90 % liegt). Dies gilt für Nutzpflanzen mit Lieferketten mit Segregation, bei denen der Prozentsatz von Rainforest-Alliance-zertifiziertem Inhalt der zertifizierten Zutat über dem Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten (derzeit 50 %), jedoch unter 90 % liegt.

Bitte beachten: Liegt der zertifizierte Inhalt der zertifizierten Zutat über oder bei 90 %, gelten die Regeln in Kapitel 2 und das Produkt darf ohne Angabe des Prozentsatzes gekennzeichnet werden. Im Falle der Beschaffungsmethode Massenbilanz müssen 100 % der entsprechenden zertifizierten Menge der zertifizierten Zutat Rainforest-Alliance-zertifiziert sein. Daher muss kein Prozentsatz unter dem Siegel angegeben werden.

UND

  1. Zutatenliste: Setzen Sie direkt hinter jede zertifizierte Zutat in der Zutatenliste ein hochgestelltes Symbol (z. B. ein Sternchen oder ein anderes Symbol, das nicht bereits an anderer Stelle des Designs verwendet wird). Das gleiche hochgestellte Symbol muss am Ende der Zutatenliste erneut angeführt werden, gefolgt von dem Text „XX % Rainforest Alliance-zertifiziert“ (bei einem Gehalt unter 90 %) oder einfach „Rainforest Alliance zertifiziert“ (bei einem Gehalt von mindestens 90 %). Wo dies rechtlich nicht zulässig ist, ist das hochgestellte Symbol wegzulassen. Stattdessen gibt der Text neben der Zutatenliste die zertifizierten Zutaten an (z. B. „Rainforest-Alliance-zertifizierter Hibiskus“).

UND

  1. Weblink: Falls Sie keinen QR-Code-Link nutzen, fügen Sie einen Link zur Rainforest-Alliance-Website (www.rainforest-alliance.org oder die Kurzversion ra.org) hinzu. Wir empfehlen, den Hinweis „Mehr dazu auf ra.org“ zu verwenden und diesen direkt nach der Zutatenliste und dem Hinweis „XX % Rainforest-Alliance-zertifiziert“ zu platzieren. Organisationen können einen eigenen Hinweis formulieren, aber dieser muss die verpflichtende URL enthalten. Alternativ kann auch nur die URL verwendet werden. Die URL kann an beliebiger Stelle auf der Verpackung platziert werden, jedoch an einer Stelle, die eindeutig mit dem Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel, der/den zertifizierten Zutat(en) oder der (ggf. verwendeten) Erklärung zusammenhängt.

Beispiel: Früchte in einem Waldkräutertee

Siegel

Zutatenliste

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50 % Zertifizierter

Hibiskus

+

Zutaten: Hibiskus1, Apfel, Himbeere, Hagebutte, Säuerungsmittel, Zitronensäure, Heidelbeere.

150 % Rainforest Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org

Gruppierung von Kräutern und Gewürzen

Stammen mehr als eine Zutat in der Nutzpflanzenliste der Kräuter und Gewürze (siehe Anhang B) von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben, so ist eine Zusammenfassung der Zutaten in Gruppen möglich. Diese Zutatengruppe darf als eine einzige Nutzpflanze betrachtet werden und ist dann auch als solche im Rahmen dieser Vorschriften dazu berechtigt, das Siegel zu tragen. Für die Berechnung des erforderlichen Mindestanteils an Rainforest Alliance-zertifizierten Zutaten im Produkt wird der Prozentsatz der zertifizierten Zutaten hinsichtlich der Gesamtzahl der Zutaten innerhalb der angegebenen Nutzpflanzengruppe berücksichtigt und nicht der zertifizierte Prozentsatz am Gesamtprodukt.

In diesem Fall kann für die unter dem Siegel verwendete Bezeichnung der Nutzpflanze beispielsweise „pflanzliche Zutaten“, „Kräuter“, „Gewürze“, „Früchte“ oder eine Kombination dieser Begriffe gewählt werden; je nachdem, welche Bezeichnung sich für das betreffende Produkt am besten eignet (und vorbehaltlich der Zustimmung der Rainforest Alliance). Die Zutatenliste muss jedoch weiterhin die einzelnen Zutaten auflisten.

Wenn Kräuter und Gewürze in Gruppen zusammengefasst werden und jede Zutat den oben stehenden Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten erfüllt und wenn mindestens 95 % des Gewichts der gesamten Produktformel aus der Gruppe der zertifizierten Zutaten besteht, ist keine Bezeichnung der Nutzpflanzen oder Gruppe unter dem Siegel erforderlich.  Die Zutatenliste muss jedoch weiterhin die einzelnen zertifizierten Zutaten sowie den Prozentsatz des zertifizierten Inhalts auflisten, falls dieser unter 90 % liegt. Der Weblink ist nach wie vor verpflichtend zu vermelden.

Beispiel: Kräutertee

Siegel

Zutatenliste

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80 % zertifizierte

Kräuter-Inhaltsstoffe

+

Zutaten: Pfefferminze1 (50 %), Kamille1 (20 %), Süßholz (20 %), Fenchel1 (10 %).

180 % Rainforest-Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org

Beispiel: Früchte-Kräuter-Tee

Siegel

Zutatenliste

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Tee und

66 % zertifizierte pflanzliche Zutaten

+

Zutaten: Schwarztee1 (50 %), Zimt1 (17 %), Orangenschalen (17 %), Kardamom1 (8 %), Gewürznelke1 (8 %).

1Rainforest-Alliance-zertifiziert. Mehr dazu auf ra.org

Erklärung: In diesem Beispiel werden Zimt, Orangenschalen, Kardamom und Gewürznelke als pflanzliche Zutaten betrachtet (als Teil des Kräuter- und Gewürz-Portfolios in Anhang B) und somit in den Gesamtanteil der pflanzliche Zutaten einbezogen. Das bedeutet, dass nur 50 % der Zutaten des Produkts pflanzliche Zutaten sind. Von den pflanzlichen Zutaten sind Zimt, Kardamom und Gewürznelke vollständig Rainforest-Alliance-zertifiziert, und sie machen gemeinsam 66 % (17 + 8 + 8)/50 * 100) der Gesamtmenge an pflanzlichen Zutaten aus. Daher sind 66 % der pflanzlichen Zutaten in diesem Produkt Rainforest Alliance-zertifiziert. Um zur Verwendung unseres Siegels für nachhaltige Landwirtschaft berechtigt zu sein, muss der Tee außerdem von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben stammen, um die im vorherigen Abschnitt beschriebene „Anforderung für zertifizierte Zutaten“ zu erfüllen (sofern keine der oben genannten Ausnahmen gilt).

4. Off-Product-Claims

Die Rainforest Alliance erlaubt die Nutzung von Markenzeichen und Claims sowohl auf dem Produkt, als auch off-pack. Im Gegensatz zu On-Pack-Claims gibt es für Off-Pack-Claims keine Mindestprozentsatz-Anforderung. Jedoch gelten dennoch die unten beschriebenen Genehmigungsverfahren.

Weiter unten finden Sie einen Überblick über die zulässigen Off-Product-Claims. Mit Ausnahme der Verwendung von Markenzeichen durch Dritte sind alle Off-Product Claims abhängig von der Verifizierung der Daten durch unseren Zertifizierungsprozess (d. h. Validierung der Lieferkette).

Die Rainforest Alliance bietet ebenfalls vorgefertigte Claims auf Grundlage unserer beiden Standards für nachhaltige Landwirtschaft und regenerative Landwirtschaft. Sie finden eine Tabelle mit diesen vorgefertigten Claims auf Grundlage der Rückverfolgbarkeitsstufe und der erforderlichen Verifizierung in Anhang C.

4.1 Werbematerial

Die Rainforest Alliance erlaubt die Verwendung unserer/-s Siegel(s) auf/in Werbematerial wie Websites, Veranstaltungsbannern, Social-Media-Beiträgen, Werbebroschüren oder Flyern, Radiowerbung, Printwerbung, Verkaufsstellenmaterial und anderem Material oder anderen Kommunikationsmitteln, die für Rainforest-Alliance-zertifizierte Produkte werben und/oder Aussagen in Bezug auf die Zertifizierung treffen. Im Fall von Forest Allies soll Werbematerial der Förderung der Mitgliedschaft des Unternehmens bei Forest Allies und damit verbundener Aktivitäten dienen, und es darf nicht zur Auslobung bestimmter Produkte oder Marken verwendet werden. Jegliche öffentliche Nutzung[9] dieser Materialien oder Mitteilungen – für B2C- oder B2B-Zielgruppen gleichermaßen – muss der Rainforest Alliance vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden, wie im Kapitel über das Genehmigungsverfahren beschrieben.

4.1.1 Kennzeichnungsanforderungen

Organisationen dürfen das/die Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel auf Werbematerial verwenden, sofern sie die Grafikrichtlinien der Rainforest Alliance einhalten, und:

  1. Siegel: Die Off-Pack-Verwendung unserer/-s Siegel(s) muss die Regeln für die Verwendung unserer/-s Siegel(s) auf der Verpackung widerspiegeln (d. h. ob der Name der Nutzpflanze erforderlich ist oder nicht), und es muss in der Nähe des Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkts angebracht werden, auf das es sich bezieht.

UND

  1. Website-Link: Versehen Sie alle für VerbraucherInnen sichtbaren Materialien einschließlich Videos mit einem Link zur Rainforest-Alliance-Website (www.rainforest-alliance.org oder die Kurzversion ra.org). Die URL kann an beliebiger Stelle auf dem Material platziert werden, jedoch an einer Stelle, die eindeutig mit unserem/-n Siegel(n), den zertifizierten Zutaten oder der Erklärung zusammenhängt.

    Für Videos und TV-Werbung gilt: Bei Videos und TV-Werbung muss der Link zur Rainforest-Alliance-Website im Video/in der TV-Werbung selbst enthalten sein. Bei Radio-/Audiowerbung die länger als eine Minute dauert, muss der Weblink enthalten sein (bei Radio-/Audiospots, die kürzer als eine Minute sind, kann der Weblink weggelassen werden).

UND

  1. Unabhängige Beziehung: Unser(e) Siegel muss/müssen eindeutig als unabhängig gekennzeichnet sein, damit die Rainforest Alliance in keiner Weise als dieselbe Rechtsträgerin wie der/die WerberIn/Marke wahrgenommen wird (z. B. durch die Größe und Platzierung unserer/-s Siegel(s)).

4.2 Websites, Pressemitteilungen

4.2.1 Kennzeichnungsanforderungen

Organisationen dürfen das/die Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel auf ihren Websites und in Pressemitteilungen verwenden, sofern sie die Grafikrichtlinien der Rainforest Alliance, alle in Abschnitt 5.1.1 genannten Anforderungen und die folgende zusätzliche Anforderung erfüllen:

Platzierung des Siegels: Bei Verwendung auf Websites oder in Pressemitteilungen muss/müssen unser(e) Siegel mit dem entsprechenden Textabschnitt verbunden sein, der sich auf die Rainforest Alliance und/oder spezifische Rainforest-Alliance-zertifizierte Produkte bezieht.

4.3 Firmenmaterial

Firmenmaterial umfasst u. a. öffentlich zugängliche Jahres- oder Unternehmensberichte, Material zur Einbindung oder Schulung von MitarbeiterInnen, Betriebsbeschilderung und jede geschäftliche Kommunikation mit LieferantInnen oder KundInnen.

Unser(e) Siegel darf/dürfen nicht auf eine Art angebracht werden, die Verwechslungen mit einem Unternehmensnamen, einem Produktmarkennamen oder MitarbeiterInnen der Rainforest Alliance verursachen könnte oder die Bestätigung von Initiativen oder Entitäten implizieren könnte, die nicht ausdrücklich mit der Rainforest Alliance verbunden sind. Aus diesem Grund ist die Verwendung unserer/-s Siegel(s) auf bestimmten Arten von Firmenmaterial, einschließlich allen Arten von Bekleidung und Accessoires, Rechnungsvorlagen, Lieferscheine, Briefköpfe, Visitenkarten und E-Mail-Signaturen, nicht gestattet. Die Nutzung unseres Logos ist in diesen Fällen jedoch erlaubt und muss über die Claims-Plattform zur Genehmigung eingereicht werden.

Bitte beachten: Material für interne Schulungen oder zur Einbindung von MitarbeiterInnen müssen ebenfalls genehmigt werden, um das Risiko zu vermeiden, dass ungenaue Informationen an die Öffentlichkeit gelangen.

4.3.1 Kennzeichnungsanforderungen

Organisationen dürfen unser(e) Siegel auf Firmenmaterial verwenden, sofern sie die Grafikrichtlinien der Rainforest Alliance und alle in Abschnitt 5.1.1 genannten Anforderungen erfüllen.

5. Verwendung von Markenzeichen durch Dritte

Der Rainforest Alliance ist bewusst, dass manchmal auch andere Organisationen oder Einzelpersonen wie JournalistInnen, WissenschaftlerInnen und Medienfachleute eine der von der Rainforest Alliance eingetragenen Marken als Teil einer Veröffentlichung, z. B. eines Buches, eines Nachrichtenartikels oder einer Dissertation, verwenden möchten. In diesen Fällen muss vor Veröffentlichung des Materials die Erlaubnis zur Verwendung der Rainforest Alliance Markenzeichen beantragt werden. Dies hat per E-Mail an unser Kommunikationsteam unter communications@ra.org und vor der Veröffentlichung zu erfolgen, damit genügend Zeit für die Überprüfung und Genehmigung zur Verfügung steht.

Zertifizierungsstellen, die das Rainforest Alliance Logo in Verbindung mit Angaben über die Zusammenarbeit mit der Rainforest Alliance und/oder die Prüfung nach einem unserer Standards verwenden möchten, können sich an cbmanagement@ra.org wenden.

Bitte beachten: Landwirtschaftliche Betriebe und Akteure der Lieferkette können keine Genehmigung für die Verwendung von Rainforest-Alliance-Markenzeichen per E-Mail erhalten, da sie zusätzliche Compliance-Kriterien in Bezug auf ihre Lieferketten erfüllen müssen (z. B. Lizenzvereinbarung 2020, Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Lieferkettenanforderungen usw.).

6. Genehmigungsverfahren

Für jede öffentliche Verwendung der Rainforest-Alliance-Markenzeichen und -Claims ist vor dem Druck und der Veröffentlichung eine Genehmigung einzuholen.[10] Dies gilt für Produktverpackungen, Werbematerial, Firmenmaterial und/oder andere Materialien im Zusammenhang mit Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkten und/oder Kommunikation mit Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Rainforest Alliance oder die Unterstützung der Rainforest Alliance für sowohl B2B- als auch B2C-Zielgruppen.

Für die Nutzung von Markenzeichen auf B2B-Materialien, die ausschließlich in Geschäftsbeziehungen weitergegeben werden (und daher nicht öffentlich zugänglich sind), ist keine Genehmigung erforderlich. Hierzu gehören Beschilderungen an Wänden, Toren, Türen oder in Büros landwirtschaftlicher Betriebe sowie Dokumentation zu Segregationszwecken, sowie Großverpackungen, die von einem Hersteller an einen anderen verkauft werden oder ein Kaffeesack, der von Händler zu Händler verkauft wird.[11]Da die Materialien nicht öffentlich zugänglich sind, muss die URL zur Rainforest-Alliance-Website nicht eingefügt werden.

Die Genehmigung für die Nutzung von Rainforest-Alliance-Markenzeichen muss online über unsere Claims-Plattform beantragt werden. Anhand des Genehmigungsverfahrens der Rainforest Alliance wollen wir die Verwendung unserer Markenzeichen überprüfen, Feedback geben und letztendlich Genehmigungen erteilen. Aus diesem Grund überprüfen wir die Einhaltung der Anforderungen der Rainforest Alliance, aber wir bieten keine tiefgreifende Verifizierung von Angaben zu allen Mengen- oder Herkunftsaussagen im Rahmen dieses Verfahrens. Deshalb sind ausschließlich unsere Partnerorganisationen für die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit solcher Angaben verantwortlich.

6.1 Vorbereitung Ihres Materials

Wir bitten Organisationen, bei der Vorbereitung von Material zur Genehmigung die folgenden Punkte zu beachten:

  1. Vollständige Dateien: Das Material wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in seiner Gesamtheit geprüft. Deshalb ist es wichtig, dass alle Aspekte des Materials im online eingereichten Genehmigungsantrag enthalten sind. Zum Beispiel: Sie beantragen eine Genehmigung für eine Produktverpackung. In diesem Fall müssen alle Texte und Bilder auf jeder Seite der Verpackung lesbar und sichtbar sein sowie den Vorschriften in unseren Grafischen Richtlinien entsprechen. Bei der Verwendung des Namens „Rainforest Alliance“ in einer Pressemitteilung ist die vollständige Pressemitteilung im online eingereichten Claim-Antrag anzuführen und nicht nur der Absatz, in dem die Rainforest-Alliance-Zertifizierung oder die Rainforest Alliance erwähnt wird.

  2. Übersetztes Material: Organisationen müssen für alle Sprachversionen von Werbematerial, das ein Rainforest Alliance Markenzeichen verwendet, online eine Genehmigung einholen. Anträge auf Genehmigung verschiedener Sprachversionen können zusammen mit der ursprünglichen Sprachversion eingereicht oder als separater Online-Genehmigungsantrag hochgeladen werden. In jedem Fall müssen die Übersetzungstexte in einem leicht zu kopierenden und einzufügenden Format (wie Word, PowerPoint usw.) vorliegen, falls die Hauptdatei des Marketingmaterials nur ein Bild ist. Zu Ihrer Unterstützung enthält unser Übersetzungsleitfaden eine Liste von vorübersetzten Textelementen wie „Rainforest-Alliance-zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe“, und unsere Nachrichtenvorlagen sind ebenfalls in mehrere Sprache vorübersetzt.

6.2 Einreichen Ihres Materials

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung rund um Genehmigungsanträge. Für Unterstützung rund um die Claims-Plattform oder das oben beschriebene Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.  

Wird eine Drittagentur mit der Entwicklung von Marketingmaterialien beauftragt, kann die Agentur über unsere Claims-Plattform eine Online-Genehmigung für die Verwendung dieser Markenzeichen im Namen einer Organisation beantragen. Für jeden eingereichten Claim, der nicht ausdrücklich im Prozess dieses Dokuments beschrieben ist, kann zusätzliche Zeit außerhalb unseres Standardzeitrahmens für die Überprüfung erforderlich sein, um die Genehmigung für diese Anfrage zu erteilen.

6.3 Gültigkeit der Genehmigung

Nach Erhalt einer Online-Genehmigung über die Claims-Plattform ist diese Genehmigung zwei Jahre lang gültig. Nach Ablauf des 2-Jahres-Zeitraumes können Organisationen entweder eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre[12] beantragen oder die Genehmigung auslaufen lassen. Werden Änderungen am ursprünglichen Design oder Text vorgenommen, muss das neue Material als neuer Genehmigungsantrag erneut auf die Claims-Plattform hochgeladen werden.

6.4 Umstände, unter denen ein Claim erneut eingereicht werden muss

Kategorie 1: Erneute Einreichung des Designs ist vor dem Druck erforderlich

Änderungen der Zutatenliste

Austausch einer/mehrerer Zutat(en) in Bezug auf Rainforest-Alliance-zertifizierte Nutzpflanzen in der Zutatenliste

Textänderungen

Änderungen an Aussagen oder Formulierungen in Bezug auf die Rainforest Alliance einschließlich Verweisen auf Zusammenarbeiten mit Unternehmensprogrammen oder anderen Zertifizierungsprogrammen.

Korrektur von Tippfehlern in Bezug auf Rainforest-Alliance-zertifizierte Nutzpflanzen in der Zutatenliste

Designänderungen

Änderungen, die die Position, den Offsetbereich, die Farbe oder die Abmessungen des/der Rainforest-Alliance-Siegel betreffen

Änderungen der Position des Rainforest-Alliance-Weblinks, von Nutzpflanzen oder anderen Elementen mit Bezug auf die Rainforest Alliance

Angabenänderungen

Änderungen an EAN-/SKU-Angaben

Kategorie 2: Erneute Einreichung des Designs ist vor dem Druck nicht erforderlich

Änderungen der Zutatenliste

Korrektur von Tippfehlern in der Zutatenliste (ohne Bezug zu Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen)

Austausch oder Änderung von Zutaten (ohne Bezug zu Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen)

Textänderungen

Aktualisierungen von Nährwerttabellen (sofern dies keine Auswirkung auf Rainforest-Alliance-Referenzen hat)

Designänderungen

Designänderungen, die die Position, den Offsetbereich, die Farbe oder die Abmessungen des/der Rainforest-Alliance-Siegel (oder andere Rainforest-Alliance-Elemente) nicht verändern oder betreffen

Angabenänderungen

Änderungen an internen Produktnummern

6.5 Massengenehmigungen

Zusammenfassen von Produkten für Massenanfragen: Für Produktreihen mit gleichem Erscheinungsbild und folgenden Eigenschaften kann eine Claim-Anfrage mit einer Masterdatei mit einem repräsentativen Design eingereicht werden:

  1. Verschiedene Geschmacksrichtungen, jedoch dieselben zertifizierten Zutaten (Hinweis: die Design-Masterdatei sollte ein Produkt mit allen relevanten Rainforest-Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen in der Zutatenliste enthalten, falls möglich)

  2. Verschiedene Gewichte und Größen (aber gleiches Erscheinungsbild)

  3. Mehrere Vertriebsländer

  4. Mehrere verschiedene Sprachen

Anwendbarkeit: Die Massengenehmigungsoption ist nur für Unternehmen offen, die 10 oder mehr SKUs gleichzeitig einreichen. Wenn ein Unternehmen weniger als 10 SKUs zur Genehmigung einzureichen hat, müssen diese Anfragen einzeln eingereicht werden.

7. Überwachung der Verwendung von Claims

7.1 Überwachung

Als Teil unseres Prozesses zu Gewährleisten der ordnungsgemäßen Nutzung unserer Claims, einschließlich Markenzeichen, nutzt die Rainforest Alliance die folgenden Schritte zum Überwachen der Konformität:

  1. Interne Stichproben Die Rainforest Alliance extrahiert auf Grundlage der Risikofaktoren der ZertifikatsinhaberInnen eine Liste für die vierteljährliche Überprüfung  

  2. Audits durch Dritte Für ZertifikatsinhaberInnen, die ein Audit durchlaufen, bewerten Zertifizierungsstellen die Konformität mit den Kriterien unserer Standards für Claims, die den Nachweis der Gültigkeit des Claims und von vorhandenen Genehmigungen erfordern

  3. Beschwerdeverfahren Die missbräuchliche Nutzung unserer Markenzeichnen und Claims kann durch den öffentlich zugänglichen Beschwerdemechanismus der Rainforest Alliance gemeldet werden

7.2 Missbrauch von Claims

Organisationen haben der Rainforest Alliance unverzüglich jede unbefugte Nutzung, Verletzung oder Verwässerung des Namens „Rainforest Alliance“ oder anderer Markenzeichen der Rainforest Alliance zu melden. Die Rainforest Alliance kann gegen jede Partei rechtliche Schritte einleiten, die die Markenzeichen der Rainforest Alliance ohne vorherige Genehmigung der Rainforest Alliance reproduziert oder kopiert. Die Rainforest Alliance behält sich in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung einer Organisation das Recht auf Widerruf von Genehmigungen vor.

7.2.1 Verfahren zur Aussetzung und zum Widerruf der Nutzungsgenehmigung für Claims

Bedingungen und/oder Aktionen, die zum Widerruf der Nutzungsgenehmigung für Claims führen:

  1. Nichtkonformität mit dieser Richtlinie

  2. Weigerung, einen festgestellten Fall der missbräuchlichen Nutzung innerhalb der vereinbarten Lösung anzugehen

  3. Aussetzung, Stornierung, Kündigung oder Nicht-Zertifizierung des/der ZertifikatsinhaberIn oder Organisation, der/die unsere Claims, einschließlich Markenzeichen, nutzt

  4. Nichtkonformität mit den in unseren Zertifizierungs- und Auditregeln beschriebenen Verkaufsunterlassungsregeln

  5. Nichtkonformität mit unseren in unserer Lizenzvereinbarung/unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Kündigungs- und Aussetzungsregeln

Bei Stornierung, Kündigung oder Nicht-Zertifizierung müssen ZertifikatsinhaberInnen und Organisationen, die unsere Markenzeichen nutzen, mit sofortiger Wirkung:

  1. Aufhören, Produkte mit einem Rainforest-Alliance-zertifiziert-Claim zu verkaufen oder auszuliefern.

  2. Alle Verwendungen von Namen, Initialen, Logos, Zertifizierungszeichen oder anderen Markenzeichen der Rainforest Alliance von ihren Produkten (oder, wo das Entfernen nicht möglich ist, die entsprechenden Produkte zurückrufen), Dokumenten, Anzeigen- und/oder Marketingmaterialien, physischen oder elektronischen Werbematerialien oder Medien, Broschüren oder Webseiten, Schildern oder anderer Dokumentation und Business-zu-Business-Kommunikation entfernen.

Bei einer Aussetzung müssen ZertifikatsinhaberInnen und/oder Organisationen, die unsere Markenzeichnen nutzen, sofort damit aufhören, Produkte mit einem Rainforest-Alliance-zertifiziert-Claim zu verkaufen oder auszuliefern, bis die Aussetzung aufgehoben wird. Zum Aufheben einer Aussetzung überprüft entweder die Zertifizierungsstelle oder die Rainforest Alliance basierend auf dem Risiko, ob die zugrundeliegenden Gründe für die Aussetzung erfolgreich behoben wurden.

8. Ausnahmen

8.1 Höhere Gewalt

Manchmal können Situationen auftreten, auf die eine Organisation keinen Einfluss hat, und können mit dem/den Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel(n) ausgezeichnete Produkte trotz aller Bemühungen den in der Kennzeichnungsrichtlinie der Rainforest Alliance beschriebenen Mindestschwellenwert an zertifizierten Zutaten vorübergehend nicht erreichen. Je nach Situation und nach eingehender Prüfung jedes einzelnen Falles entscheidet die Rainforest Alliance möglicherweise die Erteilung einer vorübergehenden Genehmigung für die Weiterverwendung des/der Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel(s). Voraussetzung ist, dass in dem landwirtschaftlichen Betrieb oder bei dem Lieferanten bzw. bei der Lieferantin im Ursprungsland oder in der Fabrik oder in dem Lager, wo die zertifizierten Produkte gelagert oder hergestellt werden, eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Wirbelstürme, Feuer, Überschwemmungen, Krisenfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit wie Pandemien oder ähnliches)

  • Krieg, Aufstand, Explosion oder andere nachgewiesene Gewalttaten

  • politische, behördliche oder regulatorische Umstände

Wenn die Rainforest Alliance eine solche Genehmigung erteilt, muss die Organisation entweder:

  • Einen Hinweis auf ihrer Website veröffentlichen, um die VerbraucherInnen über die vorübergehende Störung zu informieren und diese zu erklären. In diesem Hinweis ist der Zeitraum anzugeben, in dem sich der Zustand höherer Gewalt auf den zertifizierten Inhalt der Produkte ausgewirkt hat (auch wenn die jeweilige Situation noch andauert), und dieser Hinweis muss für den gesamten Zeitraum sichtbar sein, in dem diese Produkte an KundInnen geliefert und versandt werden

ODER

  • Während des Zeitraums, in dem die Störung die Produktion beeinträchtigt, den angegebenen Prozentsatz des zertifizierten Inhalts auf der Verpackung korrigieren

ODER

  • Im Falle einer dauerhaften Störung die Verwendung des/der Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel(s) gemäß den Bedingungen des Lizenzvertrags einstellen

Änderung von Preis und Qualität der Nutzpflanzen oder Lieferengpässe gelten nicht als höhere Gewalt.

8.2 Vorübergehende Lieferengpässe

Engpässe bei der Lieferung zertifizierter Nutzpflanzen können in einigen Fällen auf Umstände zurückzuführen sein, die nicht im Zusammenhang mit den oben genannten Ereignisse höherer Gewalt stehen. Beispiele hierfür sind die Nichterfüllung von Verträgen seitens LieferantInnen, Anlagenausfälle, Versandstörungen oder Fehler bei der Lieferplanung. In diesen Fällen verfolgt die Rainforest Alliance ein doppeltes Ziel: Sie möchte einerseits Transparenz für die betroffenen VerbraucherInnen schaffen und andererseits sicherstellen, dass ErzeugerInnen nicht unter einem vorübergehenden Rückgang der Nachfrage leiden.

Im Falle eines vorübergehenden Lieferengpasses (z. B. für weniger als sechs Monate), infolgedessen ein Produkt die Anforderungen für die Verwendung des/der Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel(s) nicht erfüllt, können Organisationen einen vorübergehenden Lieferengpass beantragen. Dieser Prozess dient Fällen, in denen ein vorübergehender Lieferengpass dazu führt, dass ein Produkt oder mehrere Produkte mit dem/den Rainforest-Alliance-Siegel(n):

  • Die Mindestanforderungen an Inhalt/Beschaffung (wie in dieser Richtlinie für diese Nutzpflanze dargelegt) nicht erfüllt bzw. erfüllen, die jedoch notwendig sind, um das/die Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel tragen zu dürfen, oder

  • Weniger als den auf der Verpackung angegebenen Anteil an Rainforest-Alliance-zertifizierten Zutaten enthält bzw. enthalten

Im Falle eines vorübergehenden Lieferengpasses müssen Organisationen die folgenden drei Schritte befolgen:

  1. Die Organisation, die über eine Genehmigung zur Verwendung des/der Rainforest-Alliance-Zertifizierungssiegel(s) verfügt oder die Genehmigung zur Verwendung des/der Siegel(s) beantragt, muss die Rainforest Alliance über diesen vorübergehenden Lieferengpass informieren. Zu diesem Zweck müssen das Antragsformular auf unserer Website ausgefüllt und sämtliche erforderlichen Angaben und Unterlagen vorgelegt werden.

UND

  1. Die für den Lieferengpass verantwortliche Organisation (häufig der bzw. die LieferantIn einer Marke) muss eine zusätzliche Menge von Rainforest Alliance-zertifizierten Nutzpflanzen kaufen, die dem Defizit von 12 Monaten entspricht. Damit soll das Defizit ausgeglichen und sichergestellt werden, dass die entsprechende Menge an Produkten, die den Anforderungen für die Verwendung des Siegels entspricht, tatsächlich von Rainforest-Alliance-zertifizierten ErzeugerInnen gekauft wurde. Diese zusätzliche Menge wird dann als nicht-zertifiziert verkauft. Wenn möglich, sollte diese zusätzliche Menge zur Verwendung in anderen Produkten aus demselben Land oder derselben Region gekauft werden, damit die Rainforest Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betriebe nicht unter einem Rückgang der Nachfrage leiden. Eine andere Option ist, dass die Marke die zusätzliche Menge von einem anderen Lieferanten bzw. einer anderen Lieferantin oder im Namen ihres Lieferanten bzw. ihrer Lieferantin kauft. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb für einen Lieferengpass verantwortlich ist oder einen Vertrag nicht einhält, muss die Marke eine gleichwertige Menge der zertifizierten Nutzpflanze von anderen Rainforest Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben kaufen. Ausschließlich Organisationen, die bereits 100 % dieser Nutzpflanzen als Rainforest Alliance-zertifiziert für all ihre Produkte beziehen, sind von dieser Anforderung ausgenommen.

UND

  1. Die Organisation, die Produkt als zertifiziert vertreibt, muss auf ihrer Website eine Erklärung zum Haftungsausschluss veröffentlichen, in der der Zeitraum angegeben ist, in dem sich der Lieferengpass auf den zertifizierten Inhalt der Produkte ausgewirkt hat (sowie, ob die Situation noch andauert). Diese Erklärung muss während des gesamten Zeitraumes, in dem diese Produkte an die KundInnen geliefert und versandt werden, auf der Website sichtbar sein. Der Text muss zur Online-Überprüfung auf die Claims-Plattform hochgeladen werden. Die Genehmigung des Textes erfolgt erst, wenn die Organisation die endgültige Version des Textes zusammen mit allen begleitenden Grafiken in der Form eingereicht hat, in der dieser Text auch in der öffentlich zugänglichen Version erscheinen wird.

Vorgeschlagene Vorlagen für Situationen mit Lieferengpässen:

„[Organisation] ist stolz auf ihr Engagement für Nachhaltigkeit und die Beschaffung von Rainforest Alliance-zertifiziertem/zertifizierter/zertifizierten [Nutzpflanze] für unser/unseren/unsere [Produkt(e)].  Bei einem unserer Lieferanten bzw. einer unserer Lieferantinnen ergab sich vor Kurzem jedoch ein Problem [falls möglich, hier Details anführen], weshalb er bzw. sie nicht in der Lage ist, eine ausreichende Menge der/des zertifizierten [Nutzpflanze] zu liefern, um unseren Bedarf zu decken. Deshalb kann unser/unsere [Produktbezeichnung(en)] ab dem [Startdatum] bis zum [Enddatum] nur [XX %] [Nutzpflanze] von Rainforest Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben enthalten. Wir gehen davon aus, dass dieses Problem bis zum [Datum] gelöst sein wird und dass unser/unsere [Produkt(e)] danach wieder zu [XX %] zertifiziert sein wird bzw. werden. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis! Selbstverständlich verpflichten wir uns weiterhin zu [entsprechende Rainforest Alliance Verpflichtung oder Nachhaltigkeitsverpflichtung].“

ODER

„Aufgrund von Störungen in der Lieferkette [falls möglich, hier Details anführen] sind wir derzeit nicht in der Lage, eine ausreichende Menge an zertifiziertem/zertifizierter/zertifizierten [Nutzpflanze] für unser/unsere [Marke/Produkte] mit dem/den Rainforest-Alliance-Siegel(n) zu beschaffen. Deshalb können diese Produkte derzeit möglicherweise keine [oder nur XX %] Rainforest Alliance-zertifizierte Zutaten enthalten. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Sobald dieser Lieferengpass behoben ist, werden wir diese Produkte voraussichtlich ab dem [Datum] wieder von Rainforest Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben beschaffen können. Wir werden außerdem eine Menge von zertifiziertem/zertifizierter/zertifizierten [Nutzpflanze] kaufen, die der Menge entspricht, die wir in diesem Zeitraum verbraucht hätten, um so unseren Teil zur Unterstützung der ErzeugerInnen und zum Schutz der Umwelt [oder eine andere entsprechende Rainforest Alliance Verpflichtung oder Nachhaltigkeitsverpflichtung] beitragen zu können."

8.3 Andere Ausnahmen

Unter bestimmten Umständen kann die Rainforest Alliance eine geänderte Darstellung unserer Partnerschaft gegenüber den VerbraucherInnen genehmigen. Diese Ausnahmen hängen mit dem Ausmaß und der Tiefe der Nachhaltigkeit in der Lieferkette der Marke und der zwingenden Notwendigkeit zusammen, diese Darstellung zu ändern, um den Dialog mit den VerbraucherInnen umfassender gestalten zu können.  Anträge für solche Änderungen sind über den betreffenden Account-Manager bzw. die betreffende Account-Managerin zu stellen, damit wir die Umstände und die Zulässigkeit eines solchen Antrags beurteilen können. Alle einzelnen Logos müssen weiterhin die Genehmigungsverfahren der Rainforest Alliance durchlaufen, wie in dieser Richtlinie dargelegt.

Anhang

Anhang A: Beispiele – Übersicht

Produkt mit mehreren Zutaten

Zur Nutzung unserer/s Siegel(s) berechtigt, wenn:

Nicht zur Nutzung unserer/s Siegel(s) berechtigt, wenn:

Ein Schokokeks mit:

Zucker, Mehl, Butter, Kakaopulver, natürlichem Vanilleextrakt, Salz

Nur Kakao ist zertifiziert

Kakao und Vanille sind zertifiziert

  • Nur Vanille ist zertifiziert

Ein Smoothie aus:

Banane, Ananas, Milch

  • Nur Banane ist zertifiziert

  • Banane und Ananas sind zertifiziert

  • Nur Ananas ist zertifiziert

Earl Grey-Tee mit:

Schwarztee, Bergamotte-Extrakt

  • Nur Schwarztee ist zertifiziert

  • Sowohl Schwarztee als auch Bergamotte ist zertifiziert

  • Nur Bergamotte ist zertifiziert

Heidelbeereis aus:

Milch, Zucker, Heidelbeeren, natürlichem Vanilleextrakt

  • Nur Vanille ist zertifiziert

  • Nur Heidelbeeren sind zertifiziert

  • Sowohl Vanille als auch Heidelbeere ist zertifiziert

n. z.

Mit Schokolade überzogene Kaffeebohnen aus:

Kaffee, Schokolade

  • Nur Kaffee ist zertifiziert

  • Nur Kakao ist zertifiziert

  • Sowohl Kaffee als auch Kakao ist zertifiziert

n. z.

Vanilleeis mit Haselnuss aus:

Milch, Zucker, Vanille, Haselnuss, Salz

  • Nur Haselnuss ist zertifiziert

  • Sowohl Haselnuss als auch Vanille ist zertifiziert

  • Nur Vanille ist zertifiziert

Marokkanischer Minztee aus: Pfefferminze, Süßholz

  • Nur Pfefferminze ist zertifiziert

  • Nur Süßholz ist zertifiziert

  • Sowohl Minze als auch Süßholz sind zertifiziert

n. z.

Chai-Tee aus:

Schwarztee (20 %), Kakaoschalen (8 %), Kakao (5 %), Zimt, Kardamom, Ingwer, Gewürznelken, weißem Pfeffer

  • Nur Tee ist zertifiziert

  • Nur Kakao ist zertifiziert

  • Sowohl Tee als auch Kakao ist zertifiziert

  • Kakao und/oder Tee und jede Kombination von Kräutern/Gewürzen ist/sind zertifiziert

  • Jede Kombination von Kräutern/Gewürzen für sich ist zertifiziert, da der Teeanteil > 3 % und der Kakaoanteil > 3 % des Produktvolumens (Gewicht) liegt

Kräutertee aus:

Zitronengras, Fenchel, Rooibos, Banane (2 %)

  • Jede einzelne Zutat ist zertifiziert

  • Eine Kombination der Zutaten ist zertifiziert

  • Keine Einschränkungen, da der Bananenanteil < 3 % des Produktvolumens (Gewicht) liegt

Chai-Tee aus:

Kakao (2,9 %), Zimt, Kardamom, Ingwer, gerösteten Zichorien, Gewürznelken, schwarzem Pfeffer, Aroma, Schwarztee als Trägerstoff (5 %)

  • Jede einzelne Zutat ist zertifiziert

  • Eine Kombination der Zutaten ist zertifiziert

  • Keine Einschränkungen, da der Kakaogehalt < 3 % des Produktvolumens (Gewicht) liegt und Schwarztee (5 %) als Trägerstoff für das Aroma verwendet wird

Anhang B: Kräuter und Gewürze

Nutzpflanze/Zutatenliste:

Die aktuelle Liste aus Anhang B finden Sie auf unserer Website.

Für alle Nutzpflanzen/Zutaten, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, gelten nicht die besonderen Kennzeichnungsvorschriften für Kräuter und Gewürze. Hier sind die Vorschriften für allgemeine Fälle zu befolgen.

Erweiterungsplan:

Ab 2020 bis zum 31. Dezember 2021

Ab dem 1. Januar 2022

bis zum 31. März 2027

Ab dem 1. April 2027 bis zum 31. Dezember 2029

Ab dem 1. Januar 2030

Schwellenwert für zertifizierte Inhalte

40 %

50%

70%

90%

Anhang C: Vorgefertigte Claims

Die untenstehende Tabelle enthält einen neuen Aspekt unseres Claims-Angebots für Organisationen. Die Nutzung der Liste mit vorgefertigten Claims ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen, da diese Formulierungen darauf zugeschnitten sind, unser Programm hervorzuheben, und für den Genehmigungsprozess vereinfacht werden können. Organisationen können jedoch auch Claims mit Variationen der unten angegebenen Formulierungen oder ihrem eigenen Text einreichen. Die Überprüfung von Anfragen für Formulierungen abseits der vorgefertigten Claims kann jedoch länger dauern.  

STANDARD FÜR NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT v1.4 – CLAIMS

STANDARD FÜR NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT v1.4 – CLAIMS

Kategorie

Claim

IP

SG

MB

Verifizierung

Erreichen der Zertifizierung

Durch Erreichen/Aufrechterhalten der Rainforest-Alliance-Zertifizierung enthält (Produkt/Produktlinie X) (Rohstoffe), die verantwortungsbewusste Beschaffung unterstützen.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.
2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.
3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch Erreichen/Aufrechterhalten der Rainforest-Alliance-Zertifizierung unterstützen wir die verantwortungsbewusste Beschaffung von (Rohstoff).

Mengen

x Mengen von Rainforest-Alliance-zertifiziertem/r/n (Rohstoff) in (Produkt X).

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

x Mengen eingekauft als Rainforest-Alliance​- zertifiziert.

Entwaldung und Landumwandlung

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser (Produkt X) setzen wir uns für die Förderung von landwirtschaftlichen Praktiken ein, die Walddegradation, neue Entwaldung und Landumwandlung bekämpfen.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

4. Für auf dem EU-Markt verkauften Kakao und Kaffee muss der Claim Elemente enthalten, die die Anforderungen der Verordnung der Europäischen Union zur Vermeidung von Entwaldung übertreffen.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) setzen wir uns für die Förderung von landwirtschaftlichen Praktiken ein, die Walddegradation, neue Entwaldung und Landumwandlung bekämpfen.

Wasserverfügbarkeit und -qualität in der Produktionslandschaft

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser (Produkt X) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, die Wasserverfügbarkeit und -qualität in der Produktionslandschaft zu schützen.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, die Wasserverfügbarkeit und -qualität in der Produktionslandschaft zu schützen.

Förderung nachhaltigen Wassermanagements

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser (Produkt X) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, nachhaltiges Wassermanagement zu fördern.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, nachhaltiges Wassermanagement zu fördern.

Förderung biologischer Vielfalt

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser (Produkt X) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, biologische Vielfalt zu fördern.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, biologische Vielfalt zu fördern.

Wälder, Schutzgebiete und ausgewiesene Pufferzonen

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser (Produkt X) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, Eingriffe in Wäldern, Schutzgebieten und ausgewiesenen Pufferzonen zu vermeiden.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, Eingriffe in Wäldern, Schutzgebieten und ausgewiesenen Pufferzonen zu vermeiden.

Begrenzung von Boden- und Luftverschmutzung

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser (Produkt X) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, Boden- und Luftverschmutzung zu begrenzen.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) unterstützen wir landwirtschaftliche Praktiken, die zum Ziel haben, Boden- und Luftverschmutzung zu begrenzen.

Assess-and-Address (Einschätzen und Ansprechen) von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) für unser Produkt X unterstützen wir FarmerInnen, die Maßnahmen zum Überwachen und Mindern von Risiken von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch das Assess-and-Address-System (Einschätzen und Ansprechen) einsetzen.

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

4. In der EU tätige Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Claims über die Anforderungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie hinausgehen.

Durch die Beschaffung von Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) unterstützen wir FarmerInnen, die Maßnahmen zum Überwachen und Mindern von Risiken von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch das Assess-and-Address-System (Einschätzen und Ansprechen) einsetzen.

Massenbilanz

Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) wird/werden während der Verarbeitung mit nicht zertifizierten/-r/-m (Rohstoff) gemischt (Massenbilanz).ra.org/mb

1. Beschaffung von Rainforest-Alliance-SNL-Mengen durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Massenbilanz-Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Wir kaufen eine Menge Rainforest-Alliance-zertifizierten/-r (Rohstoffs), die der zum Herstellen dieses Produkts benötigten Menge entspricht (Massenbilanz). ra.org/mb

Mindestens X% des/der (Rohstoffs), den/die wir beziehen, stammt/stammen von Rainforest-Alliance-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben. Der Prozentsatz kann von Produkt zu Produkt variieren. ra.org/mb

CLAIMS BEZÜGLICH REGENERATIVER LANDWIRTSCHAFT

CLAIMS BEZÜGLICH REGENERATIVER LANDWIRTSCHAFT

Kategorie

Claim

IP

SG

MB

Verifizierung

Umsetzung regenerativer Landwirtschaftspraktiken

Durch die Beschaffung von nach dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifizierter/-m/-n (Rohstoff) für unser Produkt X unterstützen wir FarmerInnen und/oder Arbeitskräfte landwirtschaftlicher Betriebe, die regenerative Landwirtschaftspraktiken anwenden.

1. Beschaffung von Mengen mit Rainforest-Alliance-Zertifizierung für nachhaltige Landwirtschaft durch Online-Rückverfolgbarkeit.
2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.
3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von nach dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifizierter/-m/-n (Rohstoff) unterstützen wir FarmerInnen und/oder Arbeitskräfte landwirtschaftlicher Betriebe dabei, regenerative Landwirtschaftspraktiken anzuwenden.

Mengen

x Mengen von nach dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifiziertem Rohstoff in Produkt X.

1. Beschaffung von Mengen mit Rainforest-Alliance-Zertifizierung für nachhaltige Landwirtschaft durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

x Mengen von nach dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifiziertem/-r/-n (Rohstoff) eingekauft.

Anstoßen von Veränderungen

Durch die Beschaffung von nach dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifizierter/-m/-n (Rohstoff) für unser Produkt X helfen wir dabei, InhaberInnen von Betriebszertifikaten in unserer Lieferkette zu regenerativer Landwirtschaft anzuregen.

1. Beschaffung von Mengen mit Rainforest-Alliance-Zertifizierung für nachhaltige Landwirtschaft durch Guthabenhandelssystem mit Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch die Beschaffung von nach dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifizierter/-m/-n (Rohstoff) helfen wir dabei, InhaberInnen von Betriebszertifikaten zu regenerativer Landwirtschaft anzuregen.

FarmerInnen und landwirtschaftliche Betriebe

Durch das Beschaffen von Rainforest-Alliance-zertifizierter/-m/-n (Rohstoff) haben wir bis zum x Datum x FarmerInnen/landwirtschaftliche Betriebe in unserer Lieferkette dabei unterstützt, regenerative Landwirtschaftspraktiken anzuwenden.

1. Beschaffung von Mengen mit Rainforest-Alliance-Zertifizierung für nachhaltige Landwirtschaft durch Online-Rückverfolgbarkeit.

2. Falls erforderlich, Rainforest-Alliance-Zertifizierung vorhanden.

3. Rückverfolgbarkeitsstufe zur Nutzung des entsprechenden Claims ausgewählt.

Durch das Beschaffen von Rainforest-Alliance-zertifizierter/-m/-n (Rohstoff) haben wir FarmerInnen/landwirtschaftliche Betriebe dabei unterstützt, regenerative Landwirtschaftspraktiken anzuwenden.

Sonstige Angaben

Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): Mai 2020.

Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.

Haftungsausschluss für Übersetzungen

Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.

Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.

Weitere Informationen?

Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org

Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.

Fußnoten

  1. Zu den Rainforest-Alliance-Markenzeichen gehören unter anderem:

    das Rainforest-Alliance-Siegel für nachhaltige Landwirtschaft und unser Siegel für regenerative Landwirtschaft

    das Rainforest-Alliance-Forest-Allies-Siegel

    c) das Rainforest Alliance Logo

    d) der Name „Rainforest Alliance“  

    e) die Formulierung „Rainforest-Alliance-zertifiziert“

  2. Organisationen, die Teil des Rainforest-Alliance-Zertifizierungsprogramms sind, benötigen zum Erhalt einer Genehmigung zur Verwendung der Rainforest-Alliance-Markenzeichen und -Claims ein gültiges Zertifikat. Falls EinzelhändlerInnen oder MarkeninhaberInnen nicht in den Zertifizierungsrahmen fallen und einen Claim beantragen, wird die Zertifizierungsprüfung für den/die HerstellerIn durchgeführt.  

  3. Berechnung nach Gewicht

  4. Derzeit reicht es aus, wenn mindestens eine dieser Nutzpflanzen Rainforest Alliance zertifiziert ist. Unsere Absicht ist jedoch, diese Richtlinie so weiterzuentwickeln, dass aus allen diesen fünf Nutzpflanzen gewonnene Zutaten zertifiziert werden müssen, damit das Gesamtprodukt unser(e) Siegel tragen darf.

  5. Berechnung nach Gewicht

  6. Tee (Camellia Sinensis)

  7. Derzeit reicht es aus, wenn mindestens eine dieser Nutzpflanzen Rainforest Alliance zertifiziert ist. Unsere Absicht ist jedoch, diese Richtlinie so weiterzuentwickeln, dass aus allen diesen fünf Nutzpflanzen gewonnene Zutaten zertifiziert werden müssen, damit das Gesamtprodukt unser(e) Siegel tragen darf.

  8. Berechnung nach Gewicht

  9. Öffentliche Nutzung = für jeden und jede bzw. die Allgemeinheit zugänglich. Für die Verwendung von Markenzeichen auf Materialien, die ausschließlich im Rahmen einer Geschäftsbeziehung gemeinsam genutzt werden (z. B. ein Kaffeesack, der von einem/einer HändlerIn an eine(n) andere(n) HändlerIn verkauft wird), muss also keine Genehmigung beantragt werden.  

  10. Öffentliche Nutzung = für jeden und jede bzw. die Allgemeinheit zugänglich.

  11. Ein Beispiel für B2B-Material, für das eine Genehmigung eingeholt werden muss: ein Kaffeesack, der an ein Geschäft verkauft wird, in dem dieser Sack ausgestellt werden soll.

  12. Aufgrund der Pläne rund um eine Erweiterung für Kräuter und Gewürze ist keine Verlängerung der Genehmigungen für die Verwendung von Markenzeichen für die in Anhang B genannten Kräuter und Gewürze möglich. Nach Ablauf der Genehmigung muss das Material erneut auf die Claims-Plattform hochgeladen werden, um eine neue Genehmigung einzuholen.