Titel: | Rainforest Alliance Richtlinie: Ausnahme von der Online-Rückverfolgbarkeit für TeezertifikatsinhaberInnen |
Code: | A-32-SRCL-B-CH |
Version: | 1.1 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten für Tee |
Durchsetzbarkeit: | Verpflichtender Inhalt |
In Kraft ab: | 1. Oktober 2025 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 18. August 2025 |
Verknüpft mit | A-1-S-B-F-v1.4 Standard für nachhaltige Landwirtschaft Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe |
Ersetzt: |
Wovon handelt dieses Dokument?
Diese Ausnahme von der Richtlinie wurde entwickelt, um die Rückverfolgbarkeitsberichterstattung für TeezertifikatsinhaberInnen zu unterstützen.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
TeezertifikatsinhaberInnen müssen dieses Dokument nutzen, um ihre Befreiung von den Berichterstattungsanforderungen für die Online-Rückverfolgbarkeit nachzuweisen. ZS müssen dieses Dokument nutzen, um zu verstehen, welcher Nachweis benötigt wird, um die Konformität mit den unten beschriebenen Rückverfolgbarkeitsanforderungen für Audits nach V1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft zu belegen.
Änderungen bei der Aktualisierung von V1 auf V1.1
Abschnitt | Was sich geändert hat |
1.0 | Anforderung 2.2.1: Sprache an V1.4 des Standards angepasst |
1.0 | Anforderung 2.2.2: Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe, Sprache an V1.4 des Standards angepasst |
1.0 | Anforderung 2.2.3: entfernt, in 2.2.1 aufgenommen |
1.0 | Anforderung 2.2.5: entfernt, nicht mehr in V1.4 des Standards vorhanden |
1.1 | Verweis auf Zeitvorgabe entfernt |
Ausnahme von der Online-Rückverfolgbarkeit
Aufgrund der Komplexität und Variabilität der Teelieferketten und von Rückverfolgbarkeits-Datenlücken zwischen ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe und ErstverarbeiterInnen bietet die Rainforest Alliance eine Vereinfachung der Berichterstattungsanforderungen für Tee auf der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform.
Für InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten für Tee* wurde eine Ausnahme für die Rainforest Alliance Online-Rückverfolgbarkeitsplattform gewährt. Im Folgenden sehen Sie Details über den Anwendungsbereich der Ausnahme und die ZertifikatsinhaberInnen, für die diese Ausnahme gilt.
* Achtung: Diese Richtlinie gilt nicht für Kräuter und Gewürze gemäß Rainforest Alliance Anhang B.
1. Beschreibung der Ausnahme
InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten sind von der Berichterstattung zur Rückverfolgbarkeit in der Rainforest Alliance Online-Plattform befreit. Unter diese Ausnahme fallen nur die unten aufgeführten Anforderungen. Anforderungen hinsichtlich papierbasierter Rückverfolgbarkeit, Segregation usw. gelten für diese AkteurInnen dennoch.
Die oben genannten InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten sind von den folgenden Anforderungen befreit
2.2.1: Landwirtschaftliche Betriebe und Lieferkette | Jede Aktivität in Bezug auf die zertifizierte Menge (z. B. Einlösen, Entfernen, Verkaufen, Kaufen, Bestätigen usw.) muss innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Quartals, in dem die Aktivität stattgefunden hat, in der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform erfasst werden. |
2.2.2: Landwirtschaftliche Betriebe | KäuferInnen von Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkten überprüfen regelmäßig, ob die Transaktionen auf der Rückverfolgbarkeitsplattform mit den Rechnungen für zertifizierte Produkte übereinstimmen. |
1.1 Berichterstattungsanforderungen für ErstverarbeiterInnen
Die ErstverarbeiterInnen und EndverpackerInnen* müssen über das Mengendeklarationsformular Daten für die gesamte zertifizierte Menge bereitstellen. Diese Mengendeklaration muss vierteljährlich abgegeben werden.
1.1.1 MultiTrace-Autorisierungsanfrageformular für Tee.
1.1.2 ErstverarbeiterInnen müssen Rainforest Alliance die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, sodass die Informationen in ihrem Namen abgewickelt werden können. Sie müssen das oben genannte von Rainforest Alliance bereitgestellte Anfrageformular nutzen.
1.1.3 InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats für Tee müssen eventuell benötigte zusätzliche Verdeutlichungen bereitstellen, nachdem Rainforest Alliance die bereitgestellten Daten geprüft hat.
*ErstverarbeiterInnen sind als die Organisation definiert, die verschiedene Packungen von Teezubereitungen (oder im Fall von Instant-Tee das Gewichtsäquivalent von Teezubereitung) mischt oder verarbeitet und dabei die ursprüngliche Anbauer-Rechnung/Chop-Nummer in eine Mischung oder ein Alternativprodukt trennt. VerpackerInnen sind als die EndverpackerInnen von Fertigkonsumgütern in der Lieferkette definiert.
1.2 Auditanforderungen für Offline-Rückverfolgbarkeit
ZertifikatsinhaberInnen sind auch weiterhin dafür verantwortlich, PrüferInnen Nachweise darüber vorzulegen, dass die Rückverfolgbarkeit im gesamten Prozess von Kauf, Wareneingang, Verarbeitung, Verpackung, Versand und Verkauf gewährleistet ist. Dazu gehören:
1.2.1 Identifikation der Rainforest-Alliance-Zertifikation auf physischen Produkten,
1.2.2. Identifikation von Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkten in der Kaufs- und Verkaufsdokumentation,
1.2.3 Pflege der Mengenzusammenfassung.
PrüferInnen vergewissern sich, dass ErstverarbeiterInnen und VerpackerInnen die ausgefüllte Excel-Vorlage vierteljährlich an Rainforest Alliance gesendet haben, überprüfen das Dokument jedoch nicht auf Richtigkeit. Falls die Vorlage nicht vorliegt, melden PrüferInnen/ZS eine Nichtkonformität mit Anforderung 2.2.1.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 28. Mai 2024.
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
Haftungsausschluss für Übersetzungen
Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.
Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.
Weitere Informationen?
Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org
Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.