
Titel: | Rainforest Alliance Richtlinie: Ausnahme von der Online-Rückverfolgbarkeit für TeezertifikatsinhaberInnen |
Code: | A-32-SRCL-B-CH |
Version: | 1.3 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten für Tee |
Durchsetzbarkeit: | Verpflichtender Inhalt |
In Kraft ab: | 1. Januar 2026 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 19. Februar 2026 |
Verknüpft mit | A-35-SRCL-B-SC-V1.5 Rainforest Alliance Lieferketten-Anforderungen |
Ersetzt: |
Wovon handelt dieses Dokument?
Diese Ausnahme von der Richtlinie wurde entwickelt, um die Rückverfolgbarkeitsberichterstattung für TeezertifikatsinhaberInnen zu unterstützen.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
TeezertifikatsinhaberInnen müssen dieses Dokument nutzen, um ihre Befreiung von den Berichterstattungsanforderungen für die Online-Rückverfolgbarkeit nachzuweisen. ZS müssen dieses Dokument nutzen, um zu verstehen, welcher Nachweis benötigt wird, um die Konformität mit den unten beschriebenen Rückverfolgbarkeitsanforderungen für Audits nach V1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft zu belegen.
Änderungen bei der Aktualisierung von V1.2 auf V1.3
Abschnitt | Was sich geändert hat |
Einleitung | Aktualisierung der Anwendbarkeit: Diese Ausnahme gilt für Mengen, die von ErstkäuferInnen vor dem 1. Januar 2026 aus Kenia gekauft wurden. |
Berichterstattungsanforderungen Abschnitt 1.1 | ErstverarbeiterInnen, MischerInnen und Verpackungsbetriebe müssen für ab dem 1. Januar 2026 gehandelte Mengen Online-Rückverfolgbarkeit gewährleisten, nachdem die Mengen in ihrem Konto angegeben wurden. |
Berichterstattungsanforderungen Abschnitt 1.1 | Fristverlängerung: Verlängerte Frist zur Meldung von Mengen für ErstmischerInnen/-verarbeiterInnen. |
Ausnahme von der Online-Rückverfolgbarkeit
Die Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform sollte für alle Mengen aktualisiert werden. Für die ZertifikatsinhaberInnen, die von dieser Ausnahme betroffen sind, darf die erste Eingabe von Rainforest-Alliance-zertifizierten Mengen vierteljährlich per Excel an RA übermittelt werden, und die Rainforest Alliance gibt die Mengen im Namen des/der ZI auf der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform ein. Alle anderen Transaktionen, Aktivitäten und Umwandlungen müssen direkt von der verantwortlichen juristischen Person in das System eingegeben werden.
Im Folgenden sehen Sie Details über den Anwendungsbereich der Ausnahme und die ZertifikatsinhaberInnen, für die diese Ausnahme gilt.
Darüber hinaus gilt diese Ausnahme nicht mehr für Mengen, die ab dem 1. Januar 2026 von InhaberInnen von Betriebszertifikaten für Tee in Kenia verkauft wurden. Unternehmen, die sowohl Tee aus Kenia als auch Tee aus anderen Herkunftsländern beziehen, müssen im Einklang mit dieser Ausnahme weiterhin Mengen aus nicht-kenianischen Herkunftsländern und Mengen, die vor dem 1. Januar 2026 aus Kenia bezogen wurden, melden. Teemengen aus Kenia, die ab dem 1. Januar 2026 gehandelt wurden, müssen von den ZI über die Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform gemeldet werden, und die Rainforest Alliance führt keine Maßnahmen im Namen dieser ZI durch.
* Achtung: Diese Richtlinie gilt nicht für Kräuter und Gewürze gemäß Rainforest Alliance Anhang B.
1. Beschreibung der Ausnahme
Für Mengen, die vor dem 1. Januar 2026 gehandelt wurden, müssen InhaberInnen von Betriebs- und Lieferkettenzertifikaten die Rückverfolgbarkeit nicht auf der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform melden. Für Mengen, die ab dem 1. Januar 2026 gehandelt wurden, müssen ZertifikatsinhaberInnen zwischen den ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe und den ErstmischerInnen und -verarbeiterInnen die Rückverfolgbarkeit nicht auf der Rainforest-Alliance-Onlineplattform melden. Für Teemengen aus Kenia, die ab dem 1. Januar 2026 verkauft werden, gilt diese Ausnahme nicht. Sie müssen von dem/der verantwortlichen ZI auf der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform gemeldet werden. Unter diese Ausnahme fallen nur die unten aufgeführten Anforderungen. Anforderungen hinsichtlich papierbasierter Rückverfolgbarkeit, Segregation usw. gelten für diese AkteurInnen dennoch.
Die oben genannten InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten sind von den folgenden Anforderungen befreit
2.2.1: Landwirtschaftliche Betriebe und Lieferkette | Jede Aktivität in Bezug auf die zertifizierte Menge (z. B. Einlösen, Entfernen, Verkaufen, Kaufen, Bestätigen usw.) muss innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Quartals, in dem die Aktivität stattgefunden hat, auf der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform erfasst werden. |
2.2.2: Landwirtschaftliche Betriebe | KäuferInnen von Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkten überprüfen regelmäßig, ob die Transaktionen auf der Rückverfolgbarkeitsplattform mit den Rechnungen für zertifizierte Produkte übereinstimmen. |
1.1 Berichterstattungsanforderungen für ErstverarbeiterInnen
Die ErstmischerInnen und -verarbeiterInnen müssen für alle zertifizierten Mengen, für die diese Ausnahme gilt, Daten wie unten beschrieben über das Mengendeklarationsformular bereitstellen. Diese Mengendeklaration muss vierteljährlich abgegeben werden.
1.1.1 MultiTrace-Autorisierungsanfrageformular für Tee.
1.1.2 ErstverarbeiterInnen müssen der Rainforest Alliance die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, sodass die Mengen in ihrem Namen ordnungsgemäß zugewiesen werden können. Sie müssen das oben genannte von Rainforest Alliance bereitgestellte Anfrageformular nutzen.
1.1.3 InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats für Tee müssen eventuell benötigte zusätzliche Verdeutlichungen bereitstellen, nachdem die Rainforest Alliance die bereitgestellten Daten geprüft hat.
1.1.4 Sobald die Mengen im Konto der ErstmischerInnen/ErstverarbeiterInnen aufgeführt sind, ist der/die ZI für die Durchführung der Tätigkeiten auf der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform verantwortlich, z. B. Bestätigen, Mischen, Einlösen und Terminverkauf an Verpackungsbetriebe (falls zutreffend).
1.1.5 Fristverlängerung: Der Erstverarbeitungsbetrieb erhält eine Fristverlängerung von 6 Wochen ab Quartalsende, um seine Mengen an die Rainforest Alliance zu melden, und von 12 Wochen ab Quartalsende, um die Online-Rückverfolgbarkeitstätigkeiten durchzuführen.
ErstmischerInnen/-verarbeiterInnen sind als die Organisation definiert, die verschiedene Packungen von Teezubereitungen (oder im Fall von Instant-Tee das Gewichtsäquivalent von Teezubereitung) mischt oder verarbeitet und dabei die ursprüngliche Anbauer-Rechnungs-/Chop-Nummer in eine Mischung oder ein Alternativprodukt trennt.
1.2 Auditanforderungen für Offline-Rückverfolgbarkeit
ZertifikatsinhaberInnen sind auch weiterhin dafür verantwortlich, PrüferInnen Nachweise darüber vorzulegen, dass die Rückverfolgbarkeit im gesamten Prozess von Kauf, Wareneingang, Verarbeitung, Verpackung, Versand und Verkauf gewährleistet ist. Dazu gehören:
1.2.1 Identifikation der Rainforest-Alliance-Zertifikation auf physischen Produkten,
1.2.2 Identifikation von Rainforest-Alliance-zertifizierten Produkten in der Kaufs- und Verkaufsdokumentation,
1.2.3 Pflege der Mengenzusammenfassung.
PrüferInnen vergewissern sich, dass ErstverarbeiterInnen und VerpackerInnen die ausgefüllte Excel-Vorlage vierteljährlich an die Rainforest Alliance gesendet haben, überprüfen das Dokument jedoch nicht auf Richtigkeit. Falls die Vorlage nicht vorliegt, melden PrüferInnen/ZS eine Nichtkonformität mit Anforderung 2.2.1.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 28. Mai 2024.
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
Haftungsausschluss für Übersetzungen
Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.
Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.
Weitere Informationen?
Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org
Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.