Übergang von Nachhaltigkeitsbonus und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu Prämienpolitik

Titel:

Übergang von Nachhaltigkeitsbonus und Nachhaltigkeitsinvestitionen zu Prämienpolitik

Code:

A-21-SRCL-B-CH

Version:

1.0

Geltungsbereich:

InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten

Durchsetzbarkeit:

Verpflichtender Inhalt

In Kraft ab:

1. Oktober 2025

Läuft ab am:

Bis auf Weiteres

Veröffentlicht am:

3. April 2025

Verknüpft mit (Code und Name der Dokumente, falls zutreffend):

A-01-S-B-FA_V1.4EN Rainforest Alliance Sustainable Agriculture Standard, Farm Requirements (Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft, Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe)

A-02-S-B-SC_V1.4 Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft – Anforderungen an die Lieferkette

A-06-SRCL-B-CH_V1.3 Anhang zum Thema Prämien

A-22-S-B-CH_V1.1EN Online Traceability Exception for Tea Certificate Holders (Ausnahme von der Online-Rückverfolgbarkeit für TeezertifikatsinhaberInnen)

Ersetzt:

n. z.

Wovon handelt dieses Dokument?

In diesem Dokument sind die Anforderungen für InhaberInnen (ZI) von Betriebs- und Lieferkettenzertifikaten für den Übergang von den Anforderungen für Nachhaltigkeitsbonus und Nachhaltigkeitsinvestitionen (SD/SI) in Version 1.3 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft zu den Anforderungen für Prämien in Version 1.4 beschrieben.

Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?

Dieses Dokument sollte für die Umsetzung von Kapitel 3 „Anforderungen“ der Versionen 1.3 und 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft genutzt werden.

1. Anforderungen für den Übergang

Im Folgenden sind die Anforderungen für den Übergang zum Umsetzen der drei Prämienanforderungen in den Rainforest-Alliance-Anforderung an landwirtschaftliche Betriebe und den Rainforest-Alliance-Anforderung an die Lieferkette beschrieben. InhaberInnen (ZI) von Betriebs- und Lieferkettenzertifikaten sollten darüber hinaus den Anhang zum Thema Prämien lesen, um weitere Umsetzungsanforderungen je Nutzpflanze zu erfahren.

1.1 Anforderung 3.1.1 (Prämienzahlung und Rückverfolgbarkeitsplattform)

Ab dem 1. Oktober 2025 werden auf der Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform (und bei der Excel-Upload-Funktion für Tee) keine Felder mehr vorhanden sein, in denen NB/NI-Daten und -Informationen gesammelt werden. Stattdessen werden Prämiendaten und - informationen gesammelt. Die Rainforest Alliance wird nicht mehr in der Lage sein, Berichte über NB/NI-Informationen zu erstellen, und wird ab diesem Datum zu Prämieninformationen wechseln.

InhaberInnen von Betriebs- und Lieferkettenzertifikaten müssen miteinander kommunizieren, damit allen Parteien bewusst ist, dass in Vereinbarungen/Verträgen noch von NB/NI die Rede sein kann, während das System bereits Daten über Prämien sammelt.

1.2 Anforderung 3.1.2 (Verträge und Verpflichtungen)

Bei Verträgen in Bezug auf Mengen, die von ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe ab dem 1. Oktober 2025 verkauft werden, muss der Text dieser Verträge bis zum 1. April 2026 so angepasst werden, dass von Prämien anstelle von NB/NI die Rede ist.

Wenn Verträge vor dem 1. Oktober 2025 ausgehandelt werden, können ZI diese Verträge bereits so anpassen, dass von Prämien die Rede ist.

Für Tee gibt es keine vertragliche Anforderung. Daher müssen die NB/NI-Verpflichtungen gegenüber der Rainforest Alliance ab dem 1. Oktober 2025 die Prämien wiedergeben. Hinsichtlich des aktuellen Tee-Rückverfolgbarkeitsprozesses siehe die Ausnahme von der Online-Rückverfolgbarkeit für TeezertifikatsinhaberInnen.

1.3 Anforderung an landwirtschaftliche Betriebe 3.1.3 (Prämienverteilung)

Für Mengen, die von InhaberInnen von Betriebszertifikaten ab dem 1. Oktober 2025 verkauft werden, gelten die neuen Prämienverteilungsanforderungen für InhaberInnen von Betriebszertifikaten, die in dieser Anforderung und dem Anhang zum Thema Prämien beschrieben sind.

Sonstige Angaben

Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 3. April 2025

Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.

Haftungsausschluss für Übersetzungen

Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.

Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.

Weitere Informationen?

Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org

Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie www.rainforest-alliance.org/de oder wenden Sie sich per E-Mail an info@ra.org oder schriftlich an Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013 AA Amsterdam, Niederlande.