Titel: | Anhang Soziales |
Code: | A-08-SCRL-B-CH |
Version: | 1.2 |
Geltungsbereich: | InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten |
Durchsetzbarkeit: | Verpflichtender Inhalt |
In Kraft ab: | 1. Oktober 2025 |
Läuft ab am: | Bis auf Weiteres |
Veröffentlicht am: | 3. März 2025 |
Ersetzt: | SA-S-SD-23-V1.1 Anhang Kapitel 5 - Soziales |
Wovon handelt dieses Dokument?
Dieser Anhang enthält zusätzliche verbindliche Inhalte in Bezug auf die Umsetzung der Anforderungen des Kapitel Soziales und der damit verbundenen Anforderungen des Rainforest Alliance Standards für nachhaltige Landwirtschaft.
Dieses Dokument beinhaltet:
Behebungsprotokoll in Bezug auf die Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe 1.5.1, 1.6.2, 5.1.4 und die Anforderungen an die Lieferkette 1.4.1 und 4.1.4.
Richtwerte für existenzsichernde Löhne pro Land in Bezug auf die Anforderungen landwirtschaftlicher Betriebe 5.4.1.
Zusätzliche Einzelheiten zu Kinder- und Zwangsarbeit im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Verbesserung der Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe 5.1.5, 5.1.6, 5.1.7 und 5.1.8.
Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) im Zusammenhang mit den Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe 5.8.1. und 5.8.2.
Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?
Dieses Dokument bietet ZertifikatsinhaberInnen zusätzliche Informationen über die Anforderungen des Rainforest Alliance Standards und wie diese umgesetzt werden können. Die Zertifizierungsstellen sollten sich ebenfalls auf dieses Dokument beziehen, um besser zu verstehen, was für die Umsetzung erforderlich ist.
Änderungen bei der Aktualisierung von V1.1 auf V1.2
Abschnitt | Was sich geändert hat |
1. Rainforest Alliance Sorgfaltspflichtenprotokoll | Abschnitt aktualisiert, umformuliert und erläuternder Text hinzugefügt. Hinzufügung von Anforderungen im Zusammenhang mit der Lieferkette. |
S09 Methodik zur Messung der Entlohnung und des Abstands zum existenzsichernden Lohn | Abschnitt entfällt; die Verwendung des Gehaltsmatrix-Tools für die Analyse des Unterschieds zum existenzsichernden Lohn ist nicht mehr erforderlich. |
3. Richtwerte für existenzsichernde Löhne pro Land | Text angepasst, um den Richtwert für existenzsichernde Löhne, den anwendbaren Lohn und die Anwendbarkeit zu verdeutlichen. Hinzufügung der Verwendung eines beliebigen akzeptablen Richtwerts. |
4. Verfahren der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) | Hinzufügung der Anforderung 5.8.2 für die Anwendung von FPIC-Verfahren für große und einzeln zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe im Falle von Streitigkeiten mit indigenen Völkern und/oder lokalen Gemeinschaften über Landnutzungsrechte. |
1. Rainforest Alliance Sorgfaltspflichtenprotokoll
Dieser Abschnitt gilt für InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten
Das Sorgfaltspflichtenprotokoll beschreibt die Schritte, die ZertifikatsinhaberInnen befolgen müssen, um Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wirksam zu beheben.
Das Management des/der ZertifikatsinhaberIn muss sicherstellen, dass das Sorgfaltspflichtenprotokoll sofort umgesetzt wird, sobald ein Fall identifiziert, untersucht und bestätigt wurde.
Dieser Abschnitt enthält die obligatorischen Schritte des Sorgfaltspflichtenprotokolls in Verbindung mit den Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe 1.5.1, 1.6.2, 5.1.4 sowie den Anforderungen an die Lieferkette 1.4.1 und 4.1.4 des Rainforest Alliance Standards.
Weitere optionale Schritte und Leitfäden für die Umsetzung von Behebungsmaßnahmen gemäß dem Protokoll finden Sie im Rainforest Alliance Leitfaden S: Sorgfaltspflichtenprotokoll.
1.1 Einführung eines Sorgfaltspflichtensystems
Die folgenden Schritte dienen der Vorbereitung von wirksamen Abhilfemaßnahmen, indem zunächst ein Sorgfaltspflichtensystem eingerichtet wird.
1.1.1 Benennung der Verantwortlichen Parteien
Für die InhaberInnen von Betriebszertifikaten ernennt das Management einen oder mehrere Ausschüsse, die für den Beschwerdemechanismus, das Assess-and-address (Einschätzen und ansprechen) und die Gleichstellung der Geschlechter zuständig sind. Für die Kooperativenzertifizierung kann eine verantwortliche Person, die das Management vertritt und über Entscheidungsbefugnis verfügt, anstelle eines oder mehrerer Ausschüsse für das Assess-and-address (Einschätzen und ansprechen) sowie für die Gleichstellung der Geschlechter ernannt werden.
Für die InhaberInnen von Betriebszertifikaten ernennt das Management einen oder mehrere Ausschüsse, die für den Beschwerdemechanismus, das Assess-and-address (Einschätzen und ansprechen) und die Gleichstellung der Geschlechter zuständig sind.
1.1.2 Erarbeitung eines Sorgfaltspflichtensystem
Die Rainforest Alliance verlangt von den ZertifikatsinhaberInnen, dass sie ein Sorgfaltspflichtensystem in ihren Managementplan aufnehmen, welches eine schnelle Reaktion bei festgestellten Fällen gewährleistet. Im Folgenden werden die Schritte zur Entwicklung eines Sorgfaltspflichtensystems erläutert.
i. Abbilden von Interessensgruppen
Der Ausschuss/die verantwortliche Person für Assess-and-address (Einschätzen und ansprechen) muss interne und externe Interessengruppen ermitteln, die bei der Behebung des Problems eine Rolle spielen könnten, z. B. Gemeindeleiter, Frauenorganisationen, Jugendclubs, staatliche Einrichtungen, NGOs und Menschenrechtsorganisationen.
Siehe Rainforest Alliance Leitfaden S: Sorgfaltspflichtenprotokoll für ein Beispiel, wie relevante externe Interessengruppen abgebildet werden können.
ii. Entwicklung eines Planes für Sorgfaltspflichten
Der Plan für Sorgfaltspflichten wird vom Assess-and-address-Ausschuss/der verantwortlichen Person mit Unterstützung des Gender-Ausschusses/der verantwortlichen Person für InhaberInnen von Betriebszertifikaten und im Falle von InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats vom Assess-and-address-Ausschuss/dem Vertreter der Geschäftsführung erstellt.
Der Plan beschreibt die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, um einen bestätigten Fall zu beheben, und benennt die beteiligten Akteure. Für jede Maßnahme muss der Plan klar angeben, wo und wann sie durchgeführt wird, wann sie beginnt und endet und wer dafür verantwortlich ist. Die Umsetzung des Plans muss überwacht und die Fortschritte dokumentiert werden.
Siehe Rainforest Alliance Leitfaden S: Sorgfaltspflichtenprotokoll für eine Beispielvorlage eines Planes für Sorgfaltspflichten.
iii. Schulung und Bewusstseinsbildung
Sobald der Plan für Sorgfaltspflichten ausgearbeitet ist, werden die Mitglieder des Ausschusses bzw. der Ausschüsse, einschließlich des Vertreters der Geschäftsleitung, in ihrer jeweiligen Rolle geschult, wenn ein potenzieller Fall entdeckt oder gemeldet wird.
Die Mitglieder der Kooperative/ArbeiterInnen oder Angestellten müssen über den Beschwerdemechanismus und das Sorgfaltspflichtenprotokoll informiert werden und wissen, welche Rechte sie haben und wie sie Gegenmaßnahmen ergreifen können.
1.2 Wenn ein Fall eintritt: Reaktions- und Behebungsprozess
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die erforderlichen Beschwerde- und Behebungsschritte, Phasen, Zeitrahmen und die verantwortlichen Parteien für die Reaktion und Gegenmaßnahme in Fällen von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz.
In bestimmten Fällen kann die Rainforest Alliance Abweichungen von der gesetzten Zeitvorgabe genehmigen, wenn diese angemessen begründet werden.
Weitere optionale Schritte und Leitfäden für die Umsetzung von notwendigen Schritten finden Sie im Rainforest Alliance Leitfaden S: Sorgfaltspflichtenprotokoll.
Zeitrahmen Wochen[1] | Stufe | Aktivitäten | Verantwortliche Partei | ||
48 Stunden | 1. Fall gemeldet | Der Fall wird von einem der Ausschüsse oder Mechanismen entgegengenommen/ermittelt und an den Beschwerdeausschuss (GC) und den Gender-Ausschuss[2] zur Untersuchung und Fallbestätigung weitergeleitet. | Beschwerdeausschuss, Assess-and-address-Ausschuss/ Gender-Ausschuss | ||
48 Stunden | 2. Antwort sofortige Schutzmaßnahmen | Sobald ein Fall gemeldet wird, haben die Sicherheit und der Schutz der gefährdeten Person Vorrang. Unterstützung wird geleistet, wenn in einem festgestellten/gemeldeten Fall die unmittelbare Gefahr einer Schädigung der psychischen oder physischen Gesundheit der/des ArbeitnehmerIn/Beschäftigten besteht. Ist die Unterstützung durch externe Fachleute erforderlich, sollte sie nur nach vollständiger Zustimmung der betroffenen Person und unter Wahrung der Vertraulichkeit geleistet werden. | ZertifikatsinhaberIn-Management, Beschwerdeausschuss, Assess-and-address-Ausschuss/ Gender-Ausschuss | ||
4 Wochen | 3. Antwort Schweregradtest | GC führt mit Unterstützung des/der Assess-and-address-Ausschuss/Gender-Ausschusses/-Ausschüsse eine Risikobewertung des Schweregrads anhand der unten stehenden Fragen durch. Lautet eine Antwort „Ja“, handelt es sich um einen schweren Fall. Die weiteren Ermittlungen müssen gemäß den nachstehend beschriebenen Schritten erfolgen. Lokale Behörden müssen gegebenenfalls mit Zustimmung der beschwerdeführenden Person einbezogen werden. Wenn alle Antworten „Nein“ lauten, handelt es sich nicht um einen schweren Fall. Der GC schließt die Untersuchung ab und entscheidet über die Abhilfemaßnahmen. | Beschwerdeausschuss, Der Assess-and-address-Ausschuss/ Gender-Ausschuss | ||
| |||||
12 Wochen[3] | 4. Abhilfe Durchführung von Korrekturen und Entwicklung eines Plans für Abhilfemaßnahmen | Die Abhilfemaßnahmen werden gemäß dem Behebungsplan durchgeführt. Das Management der ZertifikatsinhaberIn (zusammen mit externen Parteien) setzt die mit dem GC, dem Assess-and-address-Ausschuss/Gender-Ausschuss/den Ausschüssen vereinbarten Korrekturen um. Es wird ein Plan für Korrekturmaßnahmen mit detaillierten Zeitvorgaben erstellt. Der Plan muss immer Maßnahmen enthalten, die sicherstellen, dass sich der Verstoß nicht wiederholt, basierend auf einer Analyse der Ursachen mit Unterstützung des/der Asses-and-adress-Ausschusses/Gleichstellungsausschusses/-ausschüsse. | ZertifikatsinhaberIn-Management, Asses-and-adress-Ausschuss/Gender-Ausschuss | ||
52 Wochen[4] | 5. Behebung Umsetzung des Plans der Korrekturmaßnahmen | Das Management der ZertifikatsinhaberIn (zusammen mit externen Parteien) setzt die mit dem GC, dem Assess-and-address-Ausschuss/Gender-Ausschuss/den Ausschüssen vereinbarten Korrekturen um. | ZertifikatsinhaberIn-Management, Asses-and-adress-Ausschuss/Gender-Ausschuss | ||
Fortlaufend | 6. Behebung – Überwachung | Der/die Asses-and-adress-Ausschuss/Gender-Ausschuss/Ausschüsse überwachen die Umsetzung der vereinbarten Korrekturen und Abhilfemaßnahmen durch das CH-Management und externe Beteiligte. | Asses-and-adress-Ausschuss/Gender-Ausschuss |
2. Risikokarten zu Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Dieser Abschnitt gilt für InhaberInnen von Betriebszertifikaten
Die Anforderungen 5.1.5, 5.1.6, 5.1.7 und 5.1.8 des Rainforest Alliance Standards sind anwendbar, wenn ein mittleres oder hohes Risiko von Kinderarbeit und/oder Zwangsarbeit besteht, wie aus den Rainforest-Alliance-Risikokarten für Kinderarbeit und Zwangsarbeit hervorgeht. Diese Risikokarten bestimmen das Risiko für ein bestimmtes Land und einen bestimmten Sektor und können hier abgerufen werden:
Weitere Erläuterungen finden Sie auf dieser Webseite:
3. Richtwerte für existenzsichernde Löhne pro Land
Dieser Abschnitt gilt für InhaberInnen von Betriebszertifikaten
Die empfohlenen Richtwerte für existenzsichernde Löhne (einschließlich Referenzwerte), die in Anforderung 5.4.1 des Rainforest Alliance Standards für nachhaltige Landwirtschaft genannt werden, sind über die Global Living Wage Coalition (GLWC)einsehbar. ZertifikatsinhaberInnen können auch jeden anderen international anerkannten Richtwert verwenden.
In jedem Fall muss das Management sicherstellen, dass der aktualisierte Richtwert verwendet wird. Dabei handelt es sich in der Regel um den verfügbaren Richtwert aus dem vorangegangenen Kalenderjahr.
Für Länder ohne einen Richtwert für existenzsichernde Löhne sollte der geltende Lohn für die Bewertung herangezogen werden, bis ein Richtwert für existenzsichernde Löhne verfügbar ist. In diesem Fall ist der anwendbare Lohn entweder der Mindestlohn oder der in einem Tarifvertrag (CBA) ausgehandelte Lohn, je nachdem, welcher höher ist und mit der Anforderung 5.3.3 übereinstimmt.
Hinweis: Die Bewertung des existenzsichernden Lohns gilt nicht für kleinbäuerliche Betriebe in Kooperativenzertifizierung.
4. Verfahren der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC)
Dieser Abschnitt gilt für InhaberInnen von Betriebszertifikaten
Die Anforderung 5.8.1 des Rainforest Alliance Standards besagt, dass die Bewirtschaftung großer und einzelner zertifizierter landwirtschaftlicher Betriebe die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften respektiert. Aktivitäten, die die Land- oder Ressourcennutzungsrechte oder kollektiven Interessen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften beeinträchtigen, einschließlich der Gebiete mit hoher Schutzwürdigkeit (High Conservation Values = HCV) 5 und 6, werden nur nach Einholung der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) durchgeführt.
Gemäß Anforderung 5.8.2 müssen große landwirtschaftliche Betriebe und einzeln zertifizierte Betriebe ein FPIC-Verfahren durchlaufen, wenn indigene Völker und/oder lokale Gemeinschaften dem/der ErzeugerIn die Landnutzungsrechte streitig machen, und zwar als Teil der Maßnahmen zum Nachweis des legitimen Rechts auf Nutzung des Landes.
Dieser Abschnitt enthält die obligatorischen Schritte des FPIC-Verfahrens. Leitfäden und Beispiele für die Umsetzung des FPIC-Prozesses finden Sie im Rainforest Alliance Leitfaden T: Verfahren der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC).
4.1 Anwendbarkeit
4.1.1 Projekte oder Aktivitäten, für die ein FPIC-Verfahren erforderlich ist
FPIC ist erforderlich, wenn eine der folgenden Aktivitäten vorgeschlagen wird, die nachteilige Auswirkungen auf die Rechte, das Land, die Ressourcen, die Gebiete, die Lebensgrundlage oder die Ernährungssicherheit indigener Völker oder lokaler Gemeinschaften haben könnte. FPIC ist erforderlich, wenn das Projekt oder die Aktivität:
nichtlandwirtschaftliche Flächen in Ackerland umwandeln will.
kleinbäuerliche Anbauflächen, die in erster Linie für den Eigenbedarf oder den lokalen Verbrauch genutzt werden, in Anbauflächen für den Handel und den Verbrauch außerhalb der Region umwandeln will.
traditionelle Weideflächen in andere landwirtschaftliche Nutzungen umwandeln will, die die frühere Weidetätigkeit ausschließen oder einschränken.
die Wasserentnahme an einem Ort in einem Ausmaß erhöht, das die Verfügbarkeit von Wasser für andere nahe oder flussabwärts gelegene menschliche NutzerInnen erheblich einschränkt.
den Zugang lokaler Völker oder Gemeinschaften zu natürlichen Ökosystemen oder anderen Gebieten, die derzeit für die Jagd, den Fischfang oder die Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzenteilen zur Herstellung von Nahrungsmitteln, Fasern, Brennstoffen, Arzneimitteln oder anderen Produkten genutzt werden, beseitigt oder einschränkt.
in oder in der Nähe von Gebieten stattfindet, die von der lokalen Bevölkerung für traditionelle kulturelle oder religiöse Aktivitäten genutzt werden, oder wenn es sich um Gebiete mit hoher Schutzwürdigkeit (HCV) gemäß den folgenden Definitionen handelt:
HCV5: Standorte und Ressourcen, die für die Befriedigung der Grundbedürfnisse lokaler Gemeinschaften oder indigener Völker (für deren Lebensgrundlage, Gesundheit, Ernährung, Wasser usw.) von grundlegender Bedeutung sind und die unter Beteiligung dieser Gemeinschaften oder indigenen Völkern identifiziert wurden.
HCV6: Standorte, Ressourcen, Lebensräume und Landschaften von globaler oder nationaler kultureller, archäologischer oder historischer Bedeutung und/oder von wesentlicher kultureller, ökologischer, wirtschaftlicher oder religiöser/heiliger Bedeutung für die traditionellen Kulturen lokaler Gemeinschaften oder indigener Völker, die unter Beteiligung dieser lokalen Gemeinschaften oder indigenen Völkern identifiziert wurden. Diese werden in Absprache mit den Gemeinschaften vor Ort oder indigenen Völkern ermittelt.
Die folgenden Schritte beschreiben, wie ein FPIC-Verfahren durchgeführt werden sollte. Schritt 1 (Sondierung) ist in allen FPIC-Verfahren erforderlich. Basierend auf den Ergebnissen von Schritt 1:
Wenn die vorgeschlagenen Projekte oder Aktivitäten die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften nicht beeinträchtigen, wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Anforderung 5.8.1 erfüllt.
Wenn die vorgeschlagenen Projekte oder Aktivitäten die Land- oder Ressourcennutzungsrechte oder kollektiven Interessen indigener Völker oder lokaler Gemeinschaften (einschließlich der HCVs 5 oder 6) beeinträchtigen, gilt der Antragsteller nur dann als konform, wenn die Schritte 2 - 6 von Abschnitt 4.2 (Durchführung des FPIC-Prozesses) durchgeführt wurden.
4.1.2 Vorhaben, die kein FPIC-Verfahren erfordern
Zertifizierte Betriebe, die am 1. Juni 2020 ein gültiges Rainforest Alliance Zertifikat besaßen und nicht planen, nach dem 1. Juni 2020 Projekte oder Aktivitäten, für die ein FPIC-Verfahren erforderlich ist (wie im obigen Abschnitt definiert), oder Erweiterungen des Geltungsbereichs einzuleiten, gelten als mit der Anforderung 5.8.1 übereinstimmend, da sie das Kernkriterium 4.20 des Rainforest Alliance Standards für nachhaltige Landwirtschaft 2017 erfüllen.
Die Anforderung 5.8.1 gilt nicht für Betriebe, die sich ab dem 1. Juni 2020 neu zertifizieren lassen und die keine Projekte oder Tätigkeiten planen, für die ein FPIC-Verfahren erforderlich ist (wie im obigen Abschnitt definiert).
4.2 Durchführen eines FPIC-Prozesses
Ein FPIC-Verfahren (freie, vorherige und informierte Zustimmung) muss die folgenden sechs Schritte umfassen.
Abbildung 1: Schritte für das FPIC-Verfahren (freie, vorherige und informierte Zustimmung)
Schritt 1 – Sondierung
Identifizieren Sie die indigenen Völker und lokalen Gemeinschaften mit potenziellen Interessen an dem Land oder den Ressourcen, die der landwirtschaftliche Betrieb zu erschließen, sich anzueignen oder zu nutzen beabsichtigt, oder die von der vorgeschlagenen Aktivität, dem Projekt oder der Erweiterung betroffen sein könnten.
Identifizieren Sie die Rechte, Ansprüche oder Interessen dieser Gemeinschaften an Land oder Ressourcen (z. B. Wasserrechte, Wasserzugänge oder Rechte zur Jagd oder zur Gewinnung von Waldprodukten) an oder in der Nähe des Standorts bzw. der Gebiete der vorgeschlagenen Aktivität, des Projekts oder der Erweiterung.
Identifizieren Sie alle Standorte, Ressourcen, Lebensräume und Landschaften von globaler oder nationaler kultureller, archäologischer oder historischer Bedeutung oder von entscheidender Bedeutung für die traditionellen Kulturen lokaler Gemeinschaften oder indigener Völker, die durch die vorgeschlagene Aktivität, das Projekt oder die Erweiterung beeinträchtigt werden könnten. Diese Bestimmung sollte in Zusammenarbeit mit diesen lokalen Gemeinschaften oder indigenen Völkern erfolgen.
Stellen Sie fest, ob die vorgeschlagene Aktivität, das Projekt oder die Erweiterung die in Schritt 1 - b und c genannten Rechte, Ansprüche oder Interessen beeinträchtigen kann. Dies ist unter anderem in den folgenden Fällen gegeben:
Land, das derzeit von Gemeinschaften oder Mitgliedern einer Gemeinschaft für primäre Subsistenztätigkeiten genutzt wird.
Gemeinschaften oder Mitglieder einer Gemeinschaft hätten keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zu natürlichen Ressourcen, die für den lokalen Verbrauch oder den Lebensunterhalt genutzt werden.
Schritt 2 – Planung, Forschung und Risikobewertung
Führen Sie eine partizipative Kartierung der Nutzung von Land und natürlichen Ressourcen durch.
Beurteilen Sie die möglichen (positiven und negativen) Auswirkungen des Projekts.
Beziehen Sie unabhängige Parteien zur Unterstützung des Kartierungs- und Risikobewertungsprozesses ein. Die Gemeinschaften haben das Recht, eine unabhängige Partei zu wählen, die sie im FPIC-Prozess unterstützen kann. Zu diesen unabhängigen Parteien könnten auch lokale NGOs gehören. Unabhängige Parteien sollten ebenfalls in den FPIC-Prozess einbezogen werden, um als unparteiische Prüfer die Einhaltung der Schritte und Vereinbarungen des FPIC-Prozesses zu überwachen.
Das Projekt ist gegebenenfalls neu zu definieren und zu überarbeiten, um mögliche Auswirkungen auf die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften zu berücksichtigen.
Schritt 3 – Beratung
Stellen Sie den Vertretern der Gemeinschaft eine Beschreibung der Projektaktivitäten, des Nutzens und der Auswirkungen zur Verfügung, die dem Bildungsstand der Vertreter der Gemeinschaft und dem kulturellen Kontext angemessen und zugänglich ist.
Geben Sie der Gemeinde Zeit, sich intern über die Akzeptanz des vorgeschlagenen Projekts zu beraten.
Konsultieren Sie die Gemeinde, um festzustellen, ob sie dem Projekt zustimmen wird (STOP / GO-Entscheidung), und unter welchen Bedingungen.
Definieren Sie das Projekt gegebenenfalls neu und überarbeiten Sie es, um die von der Gemeinschaft während der Beratung geäußerten Bedenken zu berücksichtigen.
Schritt 4 – Verhandlung
Wenn die Gemeinde dem Projekt zustimmt, handeln Sie die Bedingungen für das weitere Vorgehen aus. Diese Bedingungen sollten den weiteren Zugang zu den betroffenen Grundstücken und Ressourcen, eine angemessene Entschädigung für den Verlust der Nutzung von Grundstücken und Ressourcen im Verhältnis zum Verlust und/oder eine gerechte Beteiligung an den Projektvorteilen beinhalten.
Ermöglichen Sie den Gemeinden den Zugang zu Rechtsberatung, um sie gegebenenfalls im Verhandlungsprozess zu unterstützen. Während des gesamten FPIC-Prozesses, vor allem aber in der Verhandlungsphase, sollte den Gemeinschaften Rechtsberatung und Zugang zu unabhängigen Parteien zur Verfügung stehen.
Entwickeln Sie einen Plan für die partizipative Überwachung und Konfliktlösung, der einen vereinbarten Mechanismus für die Gemeinschaft und ihre Mitglieder enthält, um Beschwerden zu äußern und diese Beschwerden ordnungsgemäß zu prüfen und zu lösen.
Sonstige Angaben
Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 1. Juli 2022.
Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.
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Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde. ↑
Der Gender-Ausschuss/die verantwortliche Person ist nur für ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe erforderlich und muss in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt und geschlechtsspezifischer Diskriminierung in den Behebungsprozess einbezogen werden. ↑
Wenn ein/e PrüferIn während eines Audits einen Fall feststellt, wird der Nachweis, dass Korrekturen vorgenommen wurden, eine Ursachenanalyse stattgefunden hat und dass Korrekturmaßnahmen geplant sind, 10 Wochen nach dem letzten Tag des Audits (statt der 12 Wochen) bei der Zertifizierungsstelle eingereicht. Weitere Informationen finden Sie in den Zertifizierungs- und Auditierungsregeln der Rainforest Alliance. ↑
Wenn ein/e PrüferIn während eines Audits einen Fall identifiziert, muss die vollständige Problembehebung (Stufe 4) vor dem nächsten Audit und innerhalb von maximal 50 Wochen ab dem letzten Tag des vorherigen Audits (anstelle der 52 Wochen) abgeschlossen sein. Der Nachweis über die Umsetzung des Plans zur Problembehebung ist der Zertifizierungsstelle mindestens zwei Wochen vor dem nächsten Audit zu übermitteln. Weitere Informationen finden Sie in den Zertifizierungs- und Auditierungsregeln der Rainforest Alliance. ↑