Wir führen Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft ein — Was sich ändert
  • 03 Mar 2025
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Wir führen Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft ein — Was sich ändert

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Artikel-Zusammenfassung

Wir bei der Rainforest Alliance sind stets bestrebt, die Zertifizierung zu verbessern, damit wir den 7,5 Millionen ErzeugerInnen und Arbeitskräften eines landwirtschaftlichen Betriebs sowie den 7.600 Unternehmen, die unser Programm ausmachen, einen größeren Nutzen bieten können. Mit der Einführung von Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft gehen wir auf das Feedback dieser Akteure ein, um das Rainforest Alliance Zertifizierungsprogramm noch stärker, effizienter und datenorientierter zu gestalten als jemals zuvor.

Für ErzeugerInnen bedeutet dies weniger Komplexität und Ressourcenaufwand bei der Umsetzung, sodass sie sich auf die Praktiken konzentrieren können, die für Mensch und Planeten am wichtigsten sind. Für Unternehmen bringt dies einen wirkungsvolleren Standard mit sich, der besser auf die zunehmenden Umwelt-, Sozial- und Governance-Bestimmungen (ESG) und globalen Vorschriften abgestimmt ist. Diese spannende Weiterentwicklung unseres Standards wird uns dabei helfen, die regenerative und unterm Strich positive Transformation der landwirtschaftlichen Sektoren, in denen wir tätig sind, zu beschleunigen und die Lebensgrundlagen der Menschen, die in diesen Sektoren arbeiten, zu verbessern.

Der Beginn vieler spannender, neuer Entwicklungen

In den kommenden Jahren werden wir ErzeugerInnen und Unternehmen auch die Möglichkeit bieten, eine oder mehrere der drei neuen spezialisierten Zertifizierungslösungen anzuwenden, die sich auf (I) regenerative Landwirtschaft, (II) Klima oder (III) Lebensgrundlagen konzentrieren. Jedes dieser Angebote wird über eine gemeinsame Grundlage anspruchsvoller Basiskriterien verfügen, die durch zusätzliche, auf die jeweilige Speziallösung zugeschnittene Kriterien ergänzt werden. Während unser ursprünglicher Standard für nachhaltige Landwirtschaft unser umfassendstes Rahmenwerk bleiben wird, das alle drei Wirkungsbereiche abdeckt, werden die spezialisierten Zertifizierungslösungen auf dieser Grundlage aufbauen und ErzeugerInnen und Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihre besonderen Nachhaltigkeitspraktiken zu validieren und sich von der Konkurrenz abzuheben.

Version 1.4 auf einen Blick: Was bleibt und was ändert sich?

Mit Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft setzen wir auf Innovationen, die schon immer das Herzstück unserer Organisation waren, um ErzeugerInnen, Gemeinden und Unternehmen eine größere Wirkung zu ermöglichen.  Indem wir auf dem aufbauen, was funktioniert, und die unnötige Komplexität verringern, schaffen wir ein Zertifizierungsprogramm, das einfacher umzusetzen, effektiver und zukunftsorientierter ist als je zuvor.

  • Was bleibt? Wir haben Anforderungen aus Version 1.3 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft 2020 übernommen, die sich sowohl für ErzeugerInnen als auch für Unternehmen als besonders wertvoll erwiesen haben. Unser Standard wird dieselben Ziele und Prinzipien sowie seine innovativen Ansätze und Tools beibehalten — von unseren Assess-and-address-Systemen (Einschätzen und ansprechen), mit denen wir Menschenrechtsverletzungen direkt angehen, bis hin zu unseren Risikokarten für Kinder- und Zwangsarbeit — die nachweislich erhebliche Auswirkungen auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe haben. Der Standard für nachhaltige Landwirtschaft der Rainforest Alliance wird auch weiterhin verifizierte Claims unterstützen und den Ruf des Unternehmens schützen. Zudem verpflichten wir uns weiterhin zur Einhaltung des ISEAL-Kodex. Die Glaubwürdigkeit unseres strengen Standards und seine Fähigkeit, positive Veränderungen für ErzeugerInnen herbeizuführen, haben für uns weiterhin oberste Priorität.

  • Was ändert sich? Wir haben Anforderungen entfernt, die eine unnötige Belastung oder Komplexität für ErzeugerInnen und Unternehmen mit sich brachten, und vereinfachten die entsprechenden Verwaltungsabläufe. Das Ergebnis sind überarbeitete Zertifizierungsanforderungen, gezieltere interne Inspektionen und Audits sowie eine konzentriertere Datenerfassung und -validierung zu Themen, die ErzeugerInnen und Unternehmen am wichtigsten sind.

Unser Standard: Was ändert sich warum?

Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe  

Version 1.3

Was ändert sich in Version 1.4?

Die Version 1.3 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft umfasste 221 Anforderungen und sieben Anforderungskategorien.

Diese Version war präskriptiver und erforderte von InhaberInnen von Betriebszertifikaten die Verwendung von Tools, wie zum Beispiel des Tools zur Bewertung der Managementkapazitäten (MCAT). Das Feedback hat ergeben, dass es ZertifikatsinhaberInnen schwer gefallen ist, das MCAT zu verstehen und zu nutzen.

ErzeugerInnen und Unternehmen berichteten auch, dass sie sich unsicher waren, ob sie separate Ausschüsse für Themen wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beschwerden von ArbeiterInnen, soziales Geschlecht und den Assess-and-address-Ansatz (Einschätzen und ansprechen) benötigten.

Unter Beibehaltung der Integrität unseres Zertifizierungsprogramms haben wir unnötige Komplexität beseitigt und uns auf die Anforderungen konzentriert, die für die Mehrheit der ErzeugerInnen und Unternehmen einen Mehrwert darstellen.  Die verbleibenden 148 Anforderungen und drei Anforderungskategorien werden die Umsetzung erleichtern und die Datenqualität und -orientierung verbessern.

So steht das MCAT zwar weiterhin als Option zur Verfügung, landwirtschaftliche Betriebe sind jedoch nicht mehr gezwungen, es zu nutzen. Stattdessen können ZertifikatsinhaberInnen ihr eigenes Managementsystem wählen, um ihre Pläne zu dokumentieren und zu verfolgen.

Außerdem haben wir die Anforderungen präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden und die Umsetzung zu erleichtern. So haben wir beispielsweise verdeutlicht, dass landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen einen einzigen Ausschuss bilden können, der sich mit den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Beschwerden von ArbeiterInnen, soziales Geschlecht und Assess-and-address (einschätzen und ansprechen) befasst, und nicht mehrere Ausschüsse bilden müssen.

Die Anzahl der pro Tag zulässigen internen Inspektionen wurde begrenzt.

Auch nach dem ersten Zertifizierungsaudit waren InhaberInnen von Betriebszertifikaten verpflichtet, jedes Jahr interne Inspektionen bei 100 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Betriebe durchzuführen. Dieser Ansatz führte bei einigen landwirtschaftlichen Betrieben zu einer unnötig hohen Arbeitsbelastung, ohne greifbare Vorteile zu bringen.

Die Schulung der internen PrüferInnen war nicht als Anforderung festgelegt.

Bei den internen Inspektionen gehen wir zu einem leichter anzuwendenden Ansatz über, der auf die ErzeugerInnen ausgerichtet ist.

Die Anzahl der Inspektionen, die an einem Tag durchgeführt werden können, ist nicht mehr begrenzt. Auf diese Weise kann die Leitung der Kooperative ihre Inspektionen so planen, wie es für ihre spezifischen geografischen Gegebenheiten und landwirtschaftlichen Tätigkeiten am besten ist.

Bei kleinbäuerlichen Betrieben müssen nach dem ersten Zertifizierungsaudit nur noch 35 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe jährlich geprüft werden. Dies ermöglicht es landwirtschaftlichen Betrieben, sich jedes Jahr auf Hochrisikobereiche zu konzentrieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des dreijährigen Zertifizierungszyklus geprüft werden. Bei Großbetrieben müssen weiterhin 100 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe jährlich geprüft werden.

Zur Gewährleistung effektiver Inspektionen müssen die internen PrüferInnen nun eine jährliche Schulung absolvieren, die von einer kompetenten Fachkraft mit Fachkenntnissen in der Umsetzung des Standards und im Bereich der Audits durchgeführt wird, und sich zur Bestätigung ihrer Qualifikationen bewerten lassen. Die Rainforest Alliance wird zusätzliche Schulungsressourcen anbieten, um die PrüferInnen in ihrer Rolle zu unterstützen; weitere Einzelheiten sind im Managementanhang aufgeführt.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Komplexität zu verringern, landwirtschaftlichen Betrieben zu helfen, ihre Ressourcen effizienter zu nutzen, und eine wirksame Umsetzung der Zertifizierungsanforderungen zu gewährleisten. Für die Leitung der Kooperative ermöglicht der neue Ansatz PrüferInnen, sich auf neu hinzukommende landwirtschaftliche Betriebe zu konzentrieren und bestimmten Betrieben jedes Jahr mehr Aufmerksamkeit zu widmen, was die Wirkung der Inspektionen verbessert. Bei den Unternehmen führt dies zu stärkeren, gezielteren Inspektionen, die zu einem besseren allgemeinen Überwachungssystem beitragen.

Innovationen in den Bereichen regenerative Landwirtschaft, Klimaanpassung und Lebensgrundlagen waren schon immer ein zentrales Element unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft.

Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft behält anspruchsvolle Anforderungen bei, die zur regenerativen Landwirtschaft, zur Klimaanpassung und zu den Lebensgrundlagen beitragen. Durch die Einführung unserer spezialisierten Zertifizierungslösungen für jeden dieser Wirkungsbereiche gehen wir noch einen Schritt weiter und unterstützen ErzeugerInnen bei der Validierung ihrer speziellen Nachhaltigkeitspraktiken und Unternehmen dabei, sich von ihren Wettbewerbern abzuheben.

Zum Beispiel:

  • In Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft wird von landwirtschaftlichen Betrieben erwartet, Deckfrüchte und andere Maßnahmen zum Schutz ihrer Böden anzuwenden. In unserem künftigen Standard für regenerative Landwirtschaft müssen landwirtschaftliche Betriebe einen bestimmten Prozentsatz ihrer Flächen mit Deckfrüchten, Pflanzenrückständen oder Mulch bedecken.

  • Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft erörtert typische Praktiken der regenerativen Landwirtschaft, wie Veredelung und Sanierung, und fördert die Einführung klimaresistenter Setzlinge und Pflanzen. Im Standard für regenerative Landwirtschaft werden wir auf dieser Anforderung aufbauen, um ErzeugerInnen bei der Auswahl von Pflanzensorten und Pflanzmaterial anzuleiten, die auch der Produktivität und der Biodiversität zugute kommen.

Wir haben landwirtschaftliche Betriebe aufgefordert, dass sie ihre Indikatordaten für existenzsichernde Löhne aufzeichnen.

Es gab drei Kernanforderungen für existenzsichernde Löhne sowie eine frei wählbare und eine Smart Meter-Anforderung.

Die Vergleiche der existenzsichernden Löhne beschränkten sich auf die Richtwerte der Global Living Wage Coalition.

Unser bisheriger Ansatz sah Maßnahmen vor, die ZertifikatsinhaberInnen dabei unterstützen sollten, die Lücke beim existenzsichernden Lohn für Arbeitskräfte eines landwirtschaftlichen Betriebs zu schließen (von der Anfangsbewertung bis zur Festlegung von Zielen und der Messung der Fortschritte). Allerdings stießen wir bei der Umsetzung häufig auf Herausforderungen, die uns daran hinderten, in diesem dringenden, aber äußerst komplexen Bereich das erforderliche Maß an Wirkung zu erzielen. Zu den Faktoren, die dazu beitrugen, gehörten die Konzentration auf den lokalen Kontext (was die Reichweite einschränkte), begrenzte Daten über die Lebensgrundlagen von ErzeugerInnen und ArbeiterInnen sowie der zusätzliche Berichterstattungsaufwand, der ErzeugerInnen durch die Datenerfassungskriterien auferlegt wurde.  

Im Rahmen der allgemeinen Überarbeitung unseres Standards vereint Version 1.4 die drei Kernanforderungen an existenzsichernde Löhne in einer einzigen. Darüber hinaus setzen wir nicht länger ein spezifisches Tool oder eine vorgeschriebene Methode zur Berechnung des existenzsichernden Lohns voraus, was ErzeugerInnen die nötige Flexibilität bei der Umsetzung dieser Berechnungen in die Praxis bietet.

Parallel zu diesen Aktualisierungen entwickeln wir auch einige neue Initiativen außerhalb unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft — von zuverlässigeren und benutzerfreundlicheren Messinstrumenten und projektbasierten Angeboten bis hin zu einer kompletten spezialisierten Zertifizierungslösung, die sich auf Lebensgrundlagen konzentriert (Hinweis: Die früheren frei wählbaren und Smart Meter-Anforderungen aus Version 1.3 werden in diese Lösung verlagert). Alles in allem wird dieser gezieltere Ansatz ErzeugerInnen und Unternehmen in die Lage versetzen, ihr Engagement für existenzsichernde Löhne mit größerer Wirkung zu verstärken.

Anforderungen an die Lieferkette

Um Missverständnisse zu vermeiden, werden die Anforderungen an die Lieferkette nun in einem von den Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe getrennten Dokument aufgeführt. Die Nummerierung der Anforderungen wurde ebenfalls optimiert und alle Verweise auf landwirtschaftliche Betriebe wurden entfernt, um die Übersichtlichkeit und Anwendbarkeit zu verbessern.  

Version 1.3

Was ändert sich in Version 1.4?

Es gab bis zu 80 potenzielle Anforderungen an die Lieferkette.

Bei der Überarbeitung unserer Anforderungen an die Lieferkette haben wir uns auf eine eindeutigere Sprache und weniger Wiederholungen konzentriert. Die Gesamtzahl der potenziellen Anforderungen wurde auf 28 reduziert.

Zum Beispiel:

  • Wir haben die Anforderungen 2.2.1 und 2.2.3 aus Version 1.3 zu einer neuen Anforderung zusammengefasst, die sämtliche Aktivitäten zur Rückverfolgbarkeit abdeckt.

  • Bei unseren Anforderungen an die geteilte Verantwortung haben wir das Feedback berücksichtigt, dass unsere Akteure die Begriffe „Nachhaltigkeitsbonus“ und „Nachhaltigkeitsinvestition“ für unnötig kompliziert hielten. Diese Mechanismen wurden zu einer vereinfachten Zahlung zusammengefasst, und wir werden in Zukunft den Begriff „Prämie“ verwenden.

Die Anforderungen an die Lieferkette in Version 1.3 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft umfassten viele soziale Kriterien.

Wir haben unsere sozialen Anforderungen dahingehend verfeinert, dass wir denjenigen den Vorrang geben, die auf Lieferkettenebene bedeutsame Auswirkungen haben. Während die Anforderungen an die Lieferkette in Version 1.4 die Unterstützung der Menschenrechte in Hochrisikogebieten weiter verstärken werden, werden sie sich vor allem auf Themen konzentrieren, die für unsere Akteure der Lieferkette am wichtigsten sind: Management, Administration, Rückverfolgbarkeit und Prämienzahlungen.

Die Zahlung von Lizenzgebühren war bisher nicht als Anforderung in unserem Standard enthalten.

Nun wurde die Zahlung von Lizenzgebühren in unserem aktualisierten Standard als Anforderung hinzugefügt.

Ein Wettlauf zur Spitze: Unser neuer Ansatz für geteilte Verantwortung

Um unseren Ansatz für geteilte Verantwortung in allen Sektoren effektiver zu gestalten, vereinfachen wir unser Modell, sodass es nutzerfreundlicher wird und besser für die Marktbedürfnisse geeignet ist. Ziel ist es, dabei zu helfen, mehr Geldmittel zu den ErzeugerInnen zu lenken.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über diese Änderungen.

Unser neues Datenkonzept: Was ändert sich warum?  

Wir überarbeiten unseren Datenansatz, um uns auf die Datenpunkte zu konzentrieren, die für die Unterstützung der Marktbedürfnisse und die fortlaufende Angleichung an die Rechtsvorschriften wichtig sind. Die Konsolidierung aller digitaler Datenpunkte in einer eindeutigen Liste vereinfacht die Berichterstattung für ErzeugerInnen und steigert die Datenqualität. Verstärkte Datenverifizierung und -validierung durch unabhängige, externe Zertifizierungsstellen sowie bessere Schulung, Begleitung und digitale Tools werden darüber hinaus für einer genauere Berichterstattung für alle Akteure sorgen.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über diese Änderungen.

Zertifizierungs- und Auditregeln

Wir arbeiten daran, die Zeit und Ressourcen zu verringern, die ErzeugerInnen, Akteure der Lieferkette und Zertifizierungsstellen für interne Inspektionen und Audits aufwenden müssen. Damit unterstützen wir unsere externen PrüferInnen dabei, fokussiertere und wirksamere Ergebnisse zu liefern.

Version 1.3

Was ändert sich in Version 1.4?

In den meisten Fällen mussten sich InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats jährlich einem Audit unterziehen.

Als Reaktion auf das Feedback haben wir die Anforderungen angepasst, um gezieltere Audits zu ermöglichen und sowohl die Auditzeit als auch die Vorbereitung der Audits zu verkürzen.  

In Zukunft werden wir unseren risikobasierten Ansatz bei den Verifizierungsstufen beibehalten und die Häufigkeit der Audits weiter reduzieren. InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats müssen sich möglicherweise nur noch alle zwei oder drei Jahre einem Audit unterziehen.

Außerdem haben wir die Anzahl an Verifizierungsstufen von fünf auf drei reduziert und in unseren Zertifizierungsregeln deutlich erläutert, welche ZertifikatsinhaberInnen in die einzelnen Stufen fallen,  wodurch die Risikobewertung der Lieferkette einfacher und transparenter wird.  

InhaberInnen eines Lieferkettenzertifikats mussten ihre Audits innerhalb eines strengen Zeitplans durchführen.

Durch die oben genannten Änderungen wird der Zeitplan für das Audit flexibler, so dass ZertifikatsinhaberInnen und Zertifizierungsstellen den für sie am besten geeigneten Zeitpunkt wählen können. Dies ermöglicht auch mehr kombinierte Audits und trägt dazu bei, die Kosten für ZertifikatsinhaberInnen zu reduzieren.

Wir setzten die Zertifizierung von EinzelhändlerInnnen und MarkeninhaberInnen voraus.

Die Forderung nach einer Zertifizierung aller Akteure der Lieferkette, unabhängig davon, in welchem Umfang sie zertifizierte Zutaten verwenden, hat zu einer Komplexität geführt, die über die begrenzte Wirkung hinausging. Daher sind EinzelhändlerInnen und MarkeninhaberInnen, die keine Aktivitäten wie Verarbeitung oder Verpackung ausüben, nicht mehr verpflichtet, sich zertifizieren zu lassen. Sie können sich auf Wunsch immer noch dazu entscheiden, mit der Rainforest Alliance diesbezüglich zusammenzuarbeiten, aber es ist nicht zwingend erforderlich.

Alle InhaberInnen von Betriebszertifikaten waren verpflichtet, nach ihrem ersten Zertifizierungsaudit jährliche Überwachungsaudits durchzuführen.

Bei unseren neuen Zertifizierungs- sowie Auditregeln können sich InhaberInnen von Betriebszertifikaten, die durchweg hohe Leistungen erbringen, basierend auf den Ergebnissen ihrer Zertifizierungsaudits für drei Anreizstufen qualifizieren.

  • Gute Leistungen bei einem früheren Audit führen zu einem geringeren Stichprobenumfang beim nächsten Audit.

  • Bei großartigen Leistungen können Umfang und Stichprobengröße weiter reduziert werden, wenn die ZertifikatsinhaberInnen zusätzliche Anforderungen erfüllen.

  • Ausgezeichnete Leistungen von ZertifikatsinhaberInnen, die auch andere strenge Anforderungen erfüllen (z. B. keine Nichtkonformitäten im Zusammenhang mit sozialen Anforderungen oder Entwaldung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der physischen Rückverfolgbarkeit), können zu einer möglichen Befreiung von ihrem zweiten Überwachungsaudit führen.  

Diese Änderung spart InhaberInnen von Betriebszertifikaten nicht nur wertvolle Zeit und Ressourcen ein, sondern trägt auch dazu bei, dass die Audits risikoorientierter und wirkungsvoller werden.  

Hinweis: Lokale Richtlinien können diese Anreize außer Kraft setzen (z. B. können Audits in Westafrika nicht übersprungen werden). Die Rainforest Alliance behält sich das Recht vor, Anreize zu widerrufen, wenn ZertifikatsinhaberInnen als risikoreich eingestuft werden. Die Zertifizierungsstellen können ebenfalls Ausnahmen für risikoreiche ZertifikatsinhaberInnen beantragen.

In früheren Versionen unserer Zertifizierungs- und Auditregeln war eine Überprüfung der Geodaten und des Entwaldungsrisikos vorgeschrieben.

Basierend auf dem Feedback unserer Partner stärken wir unsere Zertifizierungs- und Auditregeln, um Geodaten besser überprüfen und das Risiko der Entwaldung bewerten zu können. Wir haben eindeutigere Regeln eingeführt, wie Zertifizierungsstellen Managementsysteme zur Minderung des Entwaldungsrisikos prüfen sollten, und die Arten von Nachweisen festgelegt, die sie zu sammeln haben. Darüber hinaus sieht der Umweltanhang nun strengere Kontrollen von ZertifikatsinhaberInnen in Gebieten vor, die als stark entwaldungsgefährdet gelten.

Unsere Zertifizierungs- und Auditregeln galten sowohl für InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten als auch für InhaberInnen von Betriebszertifikaten.  

Die Zertifizierungs- und Auditregeln sind nun nach Zielgruppe gegliedert. Jetzt gibt es Zertifizierungsregeln für landwirtschaftliche Betriebe, Auditregeln für landwirtschaftliche Betriebe und einen Satz an Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette.

Es war erforderlich, die Lizenzen jährlich zu festgelegten Terminen (12 Monate) zu erneuern. Zertifizierungsstellen mussten nach jedem Audit im Namen der ZertifikatsinhaberInnen eine Lizenz in der Rainforest Alliance Zertifizierungsplattform (RACP) beantragen, um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten.

Wir werden von ZertifikatsinhaberInnen keine Lizenz mehr verlangen; die Zertifikate bleiben gültig, sofern die Überprüfungsanforderungen erfüllt sind. Durch diesen Ansatz sollen die Verfahren vereinfacht und der Verwaltungsaufwand verringert werden, der durch die bisherige Ungleichbehandlung von Dreijahresbescheinigungen und Einjahreslizenzen verursacht wurde.

Unterstützung der Partner bei diesem Wandel

Im Zuge des Wandels laden wir alle ZertifikatsinhaberInnen und Partner dazu ein, sich diese Aktualisierungen anzusehen. Einen tieferen Einblick in einige der wichtigsten Themen und Hinweise zu den nächsten Schritten finden Sie in folgenden Artikeln:

Sie können sicher sein, dass die Rainforest Alliance Sie bei jedem Schritt des Verfahrens begleiten wird. In den kommenden Monaten werden wir noch weitere Einzelheiten zu unseren speziellen Zertifizierungslösungen bekannt geben.

Gemeinsam können wir einen bedeutenden Wandel in der Agrarlandschaft herbeiführen, der die Nachhaltigkeit voranbringt, die Lebensgrundlagen verbessert und eine bessere Zukunft für Mensch und Natur schafft.


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