Am 3. März 2025 haben wir Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft im Knowledge Hub veröffentlicht.
Diese überarbeitete Version unseres Standards wird am 1. Oktober 2025 verbindlich und bringt erhebliche Verbesserungen für unsere InhaberInnen von Betriebszertifikaten sowie InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten mit sich.
Um diese neue Version unseres Standards umzusetzen, bringen wir ebenfalls eine neue Rainforest-Alliance-Zertifizierungsplattform (RACP) heraus, die ab dem 3. November 2025 verfügbar ist.
Vom 10. Oktober bis zum 3. November werden die Daten von ZertifikatsinhaberInnen (ZI) mit einer aktiven Lizenz oder einer gewährten aber noch nicht aktivierten Lizenz eingefroren. Wegen des Umzugs auf eine neue Plattform werden die Daten einiger ZI während der Migration eingefroren.
Ab wann muss ich Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft und die neue RACP anwenden?
Sie müssen kein neues Audit terminieren oder sich erneut zertifizieren lassen, nur weil wir unseren Standard aktualisieren und unsere Zertifizierungsplattform ändern. Wenn es Zeit für Ihr nächstes Audit ist, werden wir Sie durch den Wechsel zu Version 1.4 unseres Standards für nachhaltige Landwirtschaft und die neue RACP leiten. Der Zeitpunkt Ihres Wechsels zum neuen Standard und zur neuen Plattform ist von Ihrem Auditzeitplan abhängig.
Welche Übergangszeitvorgabe gilt für mich?
Je nachdem, wann Ihr nächstes Audit fällig ist oder bis wann Ihre Lizenz gültig ist, fallen Sie in eine der unten genannten Gruppen. Unten sehen Sie, welche Version des Standards und des RACP-Systems Sie nutzen und welche Fristen Sie beachten müssen.
InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten mit geplanten Audits bis zum 30. September 2025
Vorgehensweise:
Sie müssen Ihre Vorbereitungen anhand von Version 1.3 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft durchführen und werden anhand dieser Version auditiert (sie können auf Wunsch die Vereinfachungsrichtlinie befolgen).
Nutzen Sie die aktuelle RACP, um Ihr Auditverfahren zu beginnen und abzuschließen.
Die Schaltfläche „Zertifizierung erneuern“ auf der aktuellen RACP wurde am 5. Juni 2025 deaktiviert. Falls Sie nicht rechtzeitig auf diese Schaltfläche geklickt haben, wenden Sie sich bitte vor dem 10. Oktober 2025 an das Customer Success Team (customersuccess@ra.org), um Unterstützung zu erhalten.
Beginnen Sie Ihr Audit (d. h. führen Sie die Eröffnungssitzung durch) spätestens am 30. September 2025.
Beheben Sie eventuelle Nichtkonformitäten innerhalb von 10 Wochen, spätestens bis zum 22. Dezember 2025.
Brauchen Sie Hilfe? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten mit geplanten Audits zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Februar 2026
Vorgehensweise:
Sie müssen Ihre Vorbereitungen anhand von Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft durchführen und werden anhand dieser Version auditiert.
Sie nutzen die aktuelle RACP, die seit dem 1. August 2025 auf Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft aktualisiert ist.
Wenden Sie sich vor dem 10. Oktober 2025 an das Customer Success Team, damit dieses für Sie auf die Schaltfläche „Zertifizierung erneuern“ klickt.
Nur für ZertifikatsinhaberInnen mit Audits nach dem 1. Januar: Falls Sie den 10. Oktober als Frist zum Initiieren Ihres Lizenz-/Zertifikatserneuerungsverfahrens verpasst haben, werden Sie zur neuen Plattform migriert, und für Sie gilt dasselbe Szenario wir für ZI mit Audits ab Februar (siehe untenstehendes Szenario).
Brauchen Sie Hilfe? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
InhaberInnen von Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten mit geplanten Audits ab dem 2. Februar 2026
Vorgehensweise:
Sie müssen Ihre Vorbereitungen anhand von Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft durchführen und werden anhand dieser Version auditiert.
Für landwirtschaftliche Betriebe: Wenden Sie die neuen Zertifizierungsregeln für landwirtschaftliche Betriebe V1.1 und die Audit-Regeln für landwirtschaftliche Betriebe V1.1 an.
Für die AkteurInnen der Lieferkette: Wenden Sie die Zertifizierungs- und Auditregeln für AkteurInnen der Lieferkette V1.0 an.
Nutzen Sie die neue RACP, die ab dem 3. November 2025 verfügbar ist.
Ihre Zertifizierungsdaten sind vom 10. Oktober bis zum 3. November schreibgeschützt, während wir Sie auf die neue RACP migrieren. Während dieses Zeitraums können Sie keine Änderungen an Ihrem Zertifizierungsrahmen oder Ihren Zertifizierungsstandorten vornehmen und keine Zertifizierungsverlängerungen durchführen. Sie haben jedoch Zugang zu den Rückverfolgbarkeits- und Claims-Anwendungen.
Melden Sie sich ab dem 3. November an der neuen RACP an, um mit Ihrem Prozess fortzufahren.
Wenn Sie ein(e) AkteurIn einer Lieferkette sind, erhalten Sie ab dem 3. November 2025 über die neue RACP eine neue Verifizierungsstufe, über die bestimmt wird, ob oder wann Sie ein Audit benötigen.
Brauchen Sie Hilfe? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
AkteurInnen der Lieferkette, die kein Audit benötigen (bestätigt oder auditfreies Jahr), mit bis zum 30. September 2025 ablaufenden Lizenzen
Vorgehensweise:
Wenden Sie beim Durchführen Ihrer Selbsteinschätzung Version 1.3 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft an (Sie können auf Wunsch die Vereinfachungsrichtlinie befolgen).
Nutzen Sie die aktuelle RACP, um Ihre Selbsteinschätzung durchzuführen.
Die Schaltfläche „Zertifizierung erneuern“ auf der aktuellen RACP wurde am 5. Juni 2025 deaktiviert. Falls Sie nicht rechtzeitig auf diese Schaltfläche geklickt haben, wenden Sie sich bitte vor dem 10. Oktober 2025 an das Customer Success Team unter customersuccess@ra.org, um Unterstützung zu erhalten.
Es gibt keine Änderung an den normalen Zeitvorgaben – führen Sie nur Ihre Selbsteinschätzung durch und beantragen Sie Ihre Bestätigung, bevor Ihre Lizenz abläuft.
Brauchen Sie Hilfe? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
... mit zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Februar 2026 ablaufenden Lizenzen
Vorgehensweise:
Wenden Sie während der Durchführung Ihrer Selbsteinschätzung Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft an.
Wenden Sie die Richtlinie zur schrittweise Umsetzung an, die auf die geltenden Regeln Bezug nimmt.
Sie nutzen die aktuelle RACP, die seit dem 1. August 2025 auf Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft aktualisiert ist.
Seit August konnten AkteurInnen der Lieferkette neue Verifizierungsstufen über die aktuelle RACP erhalten.
Nur für ZertifikatsinhaberInnen mit Audits nach dem 1. Januar: Falls Sie den 10. Oktober als Frist zum Initiieren Ihres Lizenz-/Zertifikatserneuerungsverfahrens verpasst haben, werden Sie zur neuen Plattform migriert, und für Sie gilt dasselbe Szenario wir für ZI mit Audits ab Februar (siehe untenstehendes Szenario).
Wenden Sie sich vor dem 10. Oktober 2025 an das Customer Success Team, damit dieses für Sie auf die Schaltfläche „Zertifizierung erneuern“ klickt.
Brauchen Sie Hilfe? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
... mit ab dem 2. Februar 2026 ablaufenden Lizenzen
Vorgehensweise:
Wenden Sie während der Durchführung Ihrer Selbsteinschätzung Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft an.
Wenden Sie die Zertifizierungs- und Auditregeln für AkteurInnen der Lieferkette V1.0 an.
Nutzen Sie die neue RACP, die ab dem 3. November 2025 verfügbar ist, um Ihre neue SCRA-Stufe zu erhalten.
Ihre Zertifizierungsdaten sind vom 10. Oktober bis zum 3. November schreibgeschützt, während wir Sie auf die neue RACP migrieren. Während dieses Zeitraums können Sie keine Änderungen an Ihrem Zertifizierungsrahmen oder Ihren Zertifizierungsstandorten vornehmen und keine Zertifizierungsverlängerungen durchführen. Sie haben jedoch Zugang zu den Rückverfolgbarkeits- und Claims-Anwendungen.
Melden Sie sich ab dem 3. November an der neuen RACP an, um mit Ihrem Prozess fortzufahren.
Brauchen Sie Hilfe? Bitte kontaktieren Sie unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.
Die Vereinfachungsrichtlinie – Beschreibung und Anwendungshinweise
Am 3. März haben wir eine Vereinfachungsrichtlinie für Version 1.3 eingeführt. Dies bedeutet, dass sowohl aktuelle als auch neue InhaberInnen von Betriebs- oder Lieferkettenzertifikaten bereits von einigen der Änderungen, wie beispielweise geringere Anforderungen und weniger interne Inspektionen, profitieren können, noch bevor Version 1.4 in Kraft tritt. Die Richtlinie läuft am 1. Oktober 2025 ab.
Die Vereinfachungsrichtlinie ist im Knowledge Hub verfügbar. In ihr wird deutlich dargelegt, welche Anforderungen aus Version 1.3 nicht mehr gelten und welche Richtlinien weiterhin gültig sind.
Um die Umsetzung der Vereinfachungsrichtlinie noch leichter zu gestalten, haben wir die Checkliste zur Selbsteinschätzung für ZertifikatsinhaberInnen in der Rainforest-Alliance-Zertifizierungsplattform (RACP) aktualisiert.
InhaberInnen von Betriebs- und Lieferkettenzertifikaten müssen zunächst ihren Geltungsbereich in der RACP erneut bestätigen. Dies ermöglicht es Zertifizierungsstellen, die aktualisierte Checkliste in der RACP einzusehen, und ZertifikatsinhaberInnen, optional zu prüfen, welche Anforderungen nicht mehr für sie gelten.
Zertifizierungsstellen können dann die RACP nutzen, um diese Checkliste bei anstehenden Audits anzuwenden.
Bei InhaberInnen von Betriebs- oder Lieferkettenzertifikaten, die bereits einem Audit unterzogen wurden, müssen Nichtkonformitäten, die auf „nicht obligatorischen“ Anforderungen beruhen, nicht länger geschlossen werden.
Bei Audits, die für Version 1.3 vor dem 1. Oktober 2025 geplant sind, müssen als „nicht obligatorisch“ gekennzeichnete Anforderungen von den ZertifikatsinhaberInnen nicht mehr erfüllt und von den Zertifizierungsstellen nicht mehr geprüft werden.
Die Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung: Beschreibung und Anwendungshinweise
Um den Übergang zu Version 1.4 zu unterstützen, führen wir Änderungen schrittweise ein. Ab dem 1. Oktober 2025 werden der SNL V1.4 und zugehörige Anhänge verbindlich. Die Zertifizierungs- und Auditregeln bleiben bis zum 30. Januar 2026 allerdings größtenteils unverändert. In einer neuen Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung wird erklärt, was sich ändert und was nicht.
InhaberInnen von Betriebszertifikaten nutzen die aktuelle RACP weiterhin wie gewohnt, außer dass das neue Dateneinsende-Tool das vorherige Formular am selben Ort ersetzt. Zertifikate bleiben 3 Jahre lang gültig, wobei Lizenzen 1 Jahr lang gelten.
InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten wechseln zu 3 Zertifizierungsstufen (vorher 5), wobei Audits je nach Risiko alle 2 oder 3 Jahre durchgeführt werden. Ab dem 1. August werden diese neuen Stufen angezeigt, wenn die Lieferketten-Risikobewertung eingereicht wird.
Lesen Sie unbedingt die Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung, falls Ihre Lizenz und/oder Ihr Zertifikat zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 1. Februar 2026 abläuft/ablaufen.
Der Knowledge Hub: Ihre Anlaufstelle für Inhalte der Version 1.4
Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft wurde zusammen mit den dazugehörigen Dokumenten sowie den Zertifizierungs- und Auditregeln im Knowledge Hub veröffentlicht. Viele von Ihnen haben diese Plattform bereits genutzt. Dort fassen wir alle zertifizierungsrelevanten Dokumente zusammen, damit Sie die Inhalte leichter finden können. Während die Dokumente der Version 1.3 vorerst noch auf unserer Website verfügbar sind, werden wir im Laufe der Zeit alles in den Knowledge Hub verlagern. Keine Sorge — wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.