Anhang zum Thema Rückverfolgbarkeit v1.4

Prev Next

Titel:

Anhang zum Thema Rückverfolgbarkeit

Code:

A-05-SRCL-B-CH

Version:

1.4

Geltungsbereich:

InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten

Durchsetzbarkeit:

Verpflichtender Inhalt

In Kraft ab:

1. März 2026

Läuft ab am:

Bis auf Weiteres

Veröffentlicht am:

8. September 2025

Verknüpft mit

A-1-S-B-F-V1.4 Rainforest Alliance Standard für nachhaltige Landwirtschaft.

A-33-R-B-FA-V1.0 Rainforest Alliance Standard für regenerative Landwirtschaft.

A-35-SRCL-B-SC-V1.5 Rainforest Alliance Lieferketten-Anforderungen

Ersetzt:

Siehe Anhang A-05-SCRL-B-CH-V1.3 Rückverfolgbarkeit

Wovon handelt dieses Dokument?

Dieser Anhang umfasst zusätzliche verbindliche Inhalte für die Anforderungen, die im Rückverfolgbarkeits-Kapitel der Rainforest Alliance Standards und den Rainforest Alliance Lieferketten-Anforderungen enthalten sind.

Dieses Dokument beinhaltet:

  • Zusätzliche Informationen darüber, welche AkteurInnen für Rückverfolgbarkeit verantwortlich sind.

  • Zusätzliche Informationen über die Definitionen der verschiedenen Rückverfolgbarkeitsoptionen.

Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?

Dieses Dokument bietet ZertifikatsinhaberInnen und Zertifizierungsstellen zusätzliche Informationen zu den grundlegenden Anforderungen aus den Standards für landwirtschaftliche Betriebe und den Lieferketten-Anforderungen sowie deren Umsetzung.  

Änderungen im Update von v1.3 zu v1.4

Abschnitt

Was sich geändert hat

Im gesamten Dokument

Hinzufügung des Standards für regenerative Landwirtschaft

2.2.1

Rückverfolgbarkeit erforderlich durch HerstellerIn von Fertigprodukten anstelle von Marke/Einzelhandel.

1. Einleitung

Dieses verbindliche Dokument stellt ZertifikatsinhaberInnen (ZI) Informationen zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeitsanforderungen der Rainforest Alliance Lieferketten-Anforderungen für Volumen im Zusammenhang mit dem Rainforest Alliance Standard für nachhaltige Landwirtschaft und dem Standard für regenerative Landwirtschaft zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Umsetzung von Regeln und Anforderungen finden sich im Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeits-Leitfaden.

Geltungsbereich und Anwendbarkeit für Rückverfolgbarkeitsanforderungen

Rückverfolgbarkeit gewährleistet den Fluss und die Integrität von Produkten, die als Rainforest Alliance zertifiziert verkauft werden, indem sie die Genauigkeit von Zertifizierungsaussagen überprüfbar macht. InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten müssen die obligatorischen Anforderungen in der kontextualisierten Checkliste einhalten, nachdem sie sich auf der Rainforest-Alliance-Zertifizierungsplattform (RACP) registriert haben.

Rückverfolgbarkeitstypen

Die folgenden Rückverfolgbarkeitstypen sind in zertifizierten Lieferketten verfügbar, aufgelistet von „höchster“ bis „niedrigster“: Identitätssicherung (IP), Segregation (SG) und Massenbilanz (MB).

Identitätssicherung (IP)

Dies ist der höchste Rückverfolgbarkeitstyp, bei dem das Rainforest Alliance zertifizierte Produkt bis zu dem bzw. der InhaberIn von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten zurückverfolgt wird. Es ist keine Vermischung von zertifizierten Produkten mit nicht zertifizierten Produkten oder mit zertifizierten Produkten aus verschiedenen Quellen erlaubt.

Wenn ein zertifiziertes Produkt von verschiedenen zertifizierten Quellen/landwirtschaftlichen Betrieben stammt, aber die Identität in der gesamten Lieferkette erhalten bleibt, kann der Subtyp Gemischte Identitätssicherung (Gemischte IS) angewendet werden.

Segregation (SG)

Bei diesem Rückverfolgbarkeitstyp werden zertifizierte Produkte von nicht-zertifizierten Produkten getrennt gehalten, sowohl physisch als auch in der Dokumentation. Segregation erfolgt in allen Phasen der Lieferkette (Wareneingang, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung und Transport). Das bedeutet, dass das Produkt vollständig zertifiziert ist, obwohl die Identität der Quelle(n) nicht bekannt ist.

Massenbilanz (MB)

Massenbilanz ist ein administrativer Rückverfolgbarkeitstyp, bei dem zertifizierte und nicht-zertifizierte Produkte gemischt werden können. Das als zertifiziert verkaufte Volumen darf das ursprünglich als zertifiziert gekaufte Volumen jedoch nicht überschreiten. Der/Die ZertifizierungsinhaberIn (ZI) des Lieferkettenzertifikats muss alle zertifizierten und nicht zertifizierten Eingangs- und Ausgangsprodukte dokumentieren und gewährleisten, dass die Verkäufe zertifizierter Mengen auf der Rückverfolgbarkeitsplattform genau angegeben werden.

Eine Hochstufung eines Rückverfolgbarkeitstyps auf einen anderen ist nicht möglich. Zum Beispiel kann ein als Segregation gekauftes Produkt nicht als Identitätssicherung verkauft werden. Eine Herabstufung von einem höheren Rückverfolgbarkeitstyp auf einen niedrigeren Rückverfolgbarkeitstyp ist jedoch möglich, beispielsweise von Segregation auf Massenbilanz.

Geltungsbereich von Rückverfolgbarkeitstypen

Identitätssicherung kann auf jede Nutzpflanze im Geltungsbereich für die Rainforest Alliance Zertifizierung angewendet werden.

Segregation kann ebenfalls auf jede Nutzpflanze innerhalb des Geltungsbereichs angewendet werden, jedoch nicht von ZertifikatsinhaberInnen (ZI) von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten.

Massenbilanz kann von Lieferketten-ZI auf die folgenden Nutzpflanzen angewendet werden: Kakao, verarbeitete Früchte (einschl. Orangensaft), Haselnüsse, Cashews, Mandeln, Kokosöl, Blumen[1] sowie wichtige Kräuter und Gewürze[2]. ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe können den Rückverfolgbarkeitstyp Massenbilanz nur für Haselnüsse, Cashews, Mandeln, Kokosöl und Blumen anwenden.

2. Rückverfolgbarkeit

Anforderung 2.1.1 Lieferkette, 2.1.3 Landwirtschaftlicher Betrieb – Segregation

Rainforest Alliance hat verschiedene Standards auf Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe eingeführt. Landwirtschaftliche Betriebe und ZI der Lieferkette, die zertifiziert sind für und Volumen aus verschiedenen Rainforest Alliance Standards handhaben, müssen die physische Segregation dieser Volumen in allen Phasen aufrechterhalten, einschließlich Ernte, Lagerung, Transport, Verarbeitung und Verpackung.

Rainforest-Alliance-Volumen müssen ebenfalls getrennt von Volumen gehalten werden, die nach einem anderen System zertifiziert sind, oder von nicht-zertifizierten Volumen.

Anforderung 2.1.4 Lieferkette, 2.1.5 Landwirtschaftlicher Betrieb – Dokumentation

Eingehende und ausgehende Dokumentation muss Verweise auf Rainforest Alliance-zertifizierte Volumen sowie den Rainforest Alliance Standard enthalten, mit dem diese Volumen verknüpft sind. Zum Beispiel Standard für nachhaltige Landwirtschaft oder Standard für regenerative Landwirtschaft.

Anforderung 2.1.6 Lieferkette, 2.1.7 Landwirtschaftlicher Betrieb – Doppelverkauf

Doppelverkauf bezieht sich auf die Praxis, dasselbe Volumen eines zertifizierten Produkts zweimal zu verkaufen. Einmal unter einem Rainforest Alliance Standard und erneut unter einem anderen Rainforest Alliance Standard, einem anderen Zertifizierungssystem oder als konventionell. Doppelverkauf ist nicht erlaubt.

Zum Beispiel: 100 t Kaffee, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb produziert wurden, können sowohl als Bio zertifiziert als auch nach dem Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft zertifiziert werden, dürfen aber:

  • nur als 100 t nach dem Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft zertifiziert oder

  • nur als 100 t Bio oder

  • als 100 t nach dem Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft zertifiziert und Bio-zertifiziert (einmal in einer Charge) an eine(n) KäuferIn verkauft werden.

Dieselbe Menge Kaffee darf jedoch nicht separat als 100 t Bio-Kaffee und als 100 t nach dem Rainforest-Alliance-Standard für nachhaltige Landwirtschaft oder dem Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft zertifizierter Kaffee verkauft werden.

3. Rückverfolgbarkeit in der Online-Plattform

Die Rainforest-Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform gibt die Bewegung von Rainforest Alliance zertifizierten Produkten in der gesamten Lieferkette wieder und wird auf der Ebene der ZertifikatsinhaberInnen (ZI) implementiert. Das Volumen in der Rückverfolgbarkeitsplattform wird Rainforest-Alliance-Volumen für nachhaltige Landwirtschaft oder regenerative Landwirtschaft (oder beides) identifizieren. Bei ZI mit mehreren Standorten ist der Ort der zentralen Leitung für die Rückverfolgbarkeitsanforderungen verantwortlich.  Allgemein richtet sich die Rückverfolgbarkeit nach dem rechtmäßigen Besitz. Rückverfolgbarkeit ist nicht erforderlich für die Bewegung zertifizierter Produkte zwischen Standorten, die auf demselben Zertifikat enthalten sind.  

Berichtsaktivitäten auf der Plattform umfassen Verkäufe, Umwandlungen, Bestätigungen, Mischungen, Einlösungen, Entfernungen und Herabstufungen des zertifizierten Produkts.

Anforderung 2.1.2 Lieferkette, 2.1.9 Landwirtschaftlicher Betrieb – Umwandlung von zertifizierten Produkten

Für Aktivitäten wie Verarbeitung, die das zertifizierte Volumen verändern (z.B. von grünem zu geröstetem Kaffee), muss die ZI der Lieferkette die Funktion ‚Umwandlung‘ in der Rückverfolgbarkeitsplattform durchführen, bevor sie weiterverkauft. Für Aktivitäten wie Herstellung, die zu einem anderen Produkt führen (z. B. Mehrkomponentenprodukt), aber nicht zu einer Volumenänderung, muss die ZI der Lieferkette die Funktion ‚Herstellung melden‘ in der Rückverfolgbarkeitsplattform durchführen, bevor sie weiterverkauft.

Für Mengen, die nicht für den Weiterverkauf in der Rückverfolgbarkeitsplattform bestimmt sind und die von dem/der Lieferketten-ZI eingelöst werden müssen, müssen diese Aktivitäten nicht vor der Einlösung durchgeführt werden (siehe Umwandlungsfaktoren in Abschnitt 5). Für optionale Rückverfolgbarkeit am Ende der Lieferkette (d.h. Rückverfolgbarkeit zum Einzelhandel) müssen diese Aktivitäten ebenfalls nicht vor dem Verkauf durchgeführt werden.

Anforderung 2.1.4 Lieferkette, 2.1.5 Landwirtschaftlicher Betrieb – Verwaltung eingehender Transaktionen von zertifiziertem Produkt

Transaktionen von zertifizierten Produkten, die von LieferantInnen verkauft werden, müssen von der ZI, die das zertifizierte Produkt kauft, überprüft und bestätigt werden[3].

Anforderung 2.2.1 Lieferkette und Landwirtschaftlicher Betrieb– Verwaltung ausgehender Transaktionen von zertifiziertem Produkt

Alle Transaktionen von zertifizierten Produkten müssen auf der Rainforest Alliance-Rückverfolgbarkeitsplattform gemeldet werden, von der ZI des landwirtschaftlichen Betriebs bis zur HerstellerIn von fertigen Konsumprodukten (oder ImporteurIn für frisches Obst und Gemüse). Als Endverbraucherprodukt verkaufte Mengen müssen anschließend auf der Rückverfolgbarkeitsplattform4 eingelöst werden.

Entfernung von zertifizierten Mengen

Zertifizierte Mengen, die nicht als zertifiziert verkauft wurden (entweder als konventionell oder als durch ein anderes Zertifizierungsprogramm zertifiziert verkauft oder beschädigt oder verloren), müssen von der Rückverfolgbarkeitsplattform entfernt werden. Massenbilanzmengen müssen nicht von der Rückverfolgbarkeitsplattform entfernt werden, und dem/der Käuferin (falls zutreffend) muss eine Verkaufstransaktion ausgestellt werden, sobald das entsprechende zertifizierte Volumenäquivalent verkauft wurde.

Wann ist eine Meldung erforderlich?

Alle Aktivitäten sind innerhalb von 2 Wochen nach Ende des Kalenderquartals (Januar-März, April-Juni, Juli-September, Oktober-Dezember), in dem sie erfolgt sind, auf der Rückverfolgbarkeitsplattform zu melden.

  • Beispiel 1: Ein physischer Verkauf erfolgt im Mai – der/die ZI muss die Verkaufstransaktion spätestens bis zum 14. Juli melden.

  • Beispiel 2: Eine zertifizierte Menge, die im Dezember als konventionell verkauft wird, muss bis zum 14. Januar des folgenden Jahres von der Rückverfolgbarkeitsplattform entfernt werden.

Falls ein(e) Lieferketten-ZI den Verkauf eines zertifizierten Produkts an seine(n)/ihre(n) KäuferIn nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens melden kann, weil der/die LieferantIn des/der ZI den Verkauf an ihn/sie noch nicht gemeldet hat, muss der/die ZI sich gemäß seiner/ihrer Sorgfaltspflicht an seine(n)/ihre(n) LieferantIn wenden.

Anforderung 2.2.2 Lieferkette, 2.2.4 Landwirtschaftlicher Betrieb– Lizenzgebühr

Gemäß unserer Rainforest Alliance Lizenzvereinbarung Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen ZI Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem Lizenzgebühren-Plan für jede anwendbare Kultur und jeden Standard leisten.  

4. Massenbilanz

Anforderung 2.3.1 Lieferkette und Landwirtschaftlicher Betrieb – Volumenumwandlung

Entsprechend unseren Massenbilanzregeln ist das Umwandeln von zertifizierten Mengen in konventionelle Mengen nur für dieselben Produkte oder in Richtung der physischen Verarbeitung zulässig, zum Beispiel:

  • Zertifizierte Kakaobutter in konventionelle Kakaobutter

  • Zertifizierte Kakaobohnen in konventionelle Kakaobutter

  • Zertifizierte Haselnüsse in der Schale in konventionelle geröstete Haselnusskerne

  • Zertifiziertes Rohkokosöl in konventionelles raffiniertes Kokosöl

Eine Rückwärtsumwandlung ist nicht zulässig, zum Beispiel:

  • Zertifizierte Kakaomasse in konventionelle Kakaonibs

  • Zertifizierte Schokolade in konventionelle Kakaobutter

  • Zertifizierte Kakaobutter in konventionelles Kakaopulver

  • Verarbeitete Haselnusskerne in Haselnüsse in der Schale

Anforderungen 2.3.4 und 2.3.5 Lieferkette und Landwirtschaftlicher Betrieb – Übereinstimmung der Herkunft

Für den Kakaosektor gelten die folgenden Anforderungen und Definitionen für die Übereinstimmung der Herkunft:

Definitionen

Jährliche Menge

Die Gesamtmenge der tatsächlichen zertifizierten Kakaomasseverkäufe nach Herkunft über einen Zeitraum von 12 Monaten.

Herkunft

Das Land, in dem die zertifizierten Kakaobohnen produziert wurden.

Herkunftsspur

Das Herkunftsland des Zertifikatsinhabers bzw. der ZertifikatsinhaberIn landwirtschaftlicher Betriebe für eine Menge von zertifiziertem Kakao auf der Rückverfolgbarkeitsplattform.

Übereinstimmung der Herkunft

Beim Kauf einer Menge von zertifiziertem Kakao müssen beide Mengen (pro Transaktion oder insgesamt) dieselbe Herkunft haben, um eine gleichwertige Menge von konventionellem Kakao als zertifiziert verkaufen zu können.

Beschaffungsplan

Ein Plan zur Umsetzung der Umstellung der zertifizierten Beschaffung, um die Anforderungen der Übereinstimmung der Herkunft zu erfüllen. Dieser Plan muss der Rainforest Alliance vorgelegt und von dieser genehmigt werden.

Geltungsbereich

Eine Übereinstimmung der Herkunft ist erforderlich für alle auf der Rückverfolgbarkeitsplattform durchgeführten Transaktionen mit Verträgen, die ab dem 1. April 2021 (gilt für Anforderungen der Phase 1) und ab dem 1. Oktober 2023 (gilt für Anforderungen der Phase 2) unterzeichnet wurden.

Dies umfasst alle Massenbilanz zertifizierten Kakaoprodukte, für die auf der Rückverfolgbarkeitsplattform eine Herkunftsspur angezeigt wird.

Anforderungen Phase 1

Kakaobohnen und Kakaonibs

Für 100 % aller Kauf- und Verkaufstransaktionen von zertifizierten Kakaobohnen und Kakaonibs zwischen Lieferketten-ZI ist eine Übereinstimmung der Herkunft erforderlich. Die Dokumentation der Käufe und Verkäufe für als zertifiziert verkaufte Kakobohnen und Kakaonibs muss Ursprungsinformationen auf Länderebene für zertifizierte und nicht zertifizierte Mengen enthalten.

Kakaomasse

Eine Übereinstimmung der Herkunft ist erforderlich für den ersten Verkauf von zertifizierter Kakaomasse in der Lieferkette, basierend auf der Gesamtebene für jeden Zeitraum von 12 Monaten. Unternehmen müssen ihre Jahresmenge für Übereinstimmung der Herkunft von zertifizierter Massenbilanz-Kakaomasse berechnen und einen Berechnungsnachweis beilegen. Die Dokumentation auf Ebene von Lieferketten-ZI muss Herkunftsinformationen auf Länderebene für zertifizierte und nicht zertifizierte Kakao-Eingangsprodukte umfassen.

Die Herkunft der gesamten zertifizierten Kakaomasseverkäufe und die Jahresmenge werden verglichen. Für Mindestens 80 % des Volumens muss eine Übereinstimmung der Herkunft gegeben sein.

Wenn die Übereinstimmung der Herkunft für den Zeitraum von 12 Monaten unter 80 % liegt, muss die Mengendifferenz innerhalb der nächsten 3 Monate ausgeglichen werden.

Anforderungen Phase 2

Exporte von Elfenbeinküste, Ghana, Ecuador

Zusätzlich zu allen Anforderungen von Phase 1 ist für jeden Exportverkauf von zertifizierter Kakaomasse, zertifizierter Kakaobutter oder zertifiziertem Kakaopulver aus dem Herkunftsland (für Elfenbeinküste, Ghana und Ecuador) eine 100-prozentige Übereinstimmung der Herkunft erforderlich. Eine Übereinstimmung der Herkunft für irgendeine(n) Lieferketten-ZI über Importeursebene ist nicht erforderlich.

Herkunft regionaler Ansatz

Die Übereinstimmung der Herkunft kann für alle Produkte, ausgenommen Kakaobohnen und Kakaonibs, auf regionaler Ebene erfolgen, wobei bestimmte kleinere Herkunftsländer (siehe unten stehende Tabelle) zusammengefasst werden:

Region

Länder

Ausnahmen

Westafrika

Guinea, Liberia, Togo, Sierra Leone oder andere westafrikanische Länder

Nicht enthalten: Kamerun, Elfenbeinküste, Ghana, Nigeria, Madagaskar, andere unter Zentral- und Ostafrika aufgeführte Länder

Zentral- und Ostafrika

Kongo, Demokratische Republik Kongo, Äquatorialguinea, Gabon, São Tomé und Príncipe, Tansania, Uganda

Nicht enthalten: Kamerun, Madagaskar

Lateinamerika

Belize, Bolivien, Costa Rica, Kuba, Dominica, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaika, Mexiko, Nicaragua, Panama, Santa Lucia, Trinidad und Tobago, Venezuela oder andere lateinamerikanische Länder

Nicht enthalten: Brasilien, Kolumbien, Dominikanische Republik, Ecuador, Peru

Asien und Ozeanien

Fiji, Indien, Malaysia, Papua-Neuguinea, Philippinen, Salomon-Inseln, Sri Lanka, Thailand, Vanuatu, Vietnam oder andere asiatische und ozeanische Länder

Nicht enthalten: Indonesien

5. Umwandlungsfaktoren für Massenbilanzprodukte

Die unten stehende Tabelle gibt die Umwandlungsfaktoren für Massenbilanz an (für Sektoren, in denen diese zulässig ist). Die zulässigen Umwandlungsfaktoren für Segregation und Identitätssicherung sind auf der Rückverfolgbarkeitsplattform voreingestellt.

Nutzpflanze/Sektor

Umwandlungsfaktor

Kakao

Kakaobohnen in Kakaomasse

1:0,82

Kakaobohnen in Kakaonibs

1:0,82

Kakaonibs in Kakaomasse

1:1

Kakaomasse in Kakaobutter und Kakaopulver

Kakaoprodukte mit mehreren Inhaltsstoffen (Kakaoinhalt) in Kakaoprodukte mit mehreren Inhaltsstoffen (Kakaoinhalt)

1:0,5:0,5

1:1

Haselnuss

In der Schale in Kern

1:0,5

Kern in gerösteten Kern

1:0,94

Kern in verarbeiteten Kern (z. B. blanchiert, gehackt, in Scheiben geschnitten usw.)

1:1

Gerösteter Kern in gerösteten verarbeiteten Kern

1:1

Kokosnuss

Frische Frucht in Kopra

1:0,25

Kopra in Rohkokosöl

1:0,62

Rohkokosöl in raffiniertes Kokosöl (RBD)

1:0,96

Rohkokosöl in raffiniertes Kokosöl (hydriert)

1:0,96

Cashew und Mandel

In der Schale in Kern

1:0,25

Kern in verarbeiteten Kern

1:0,95

Kern in gerösteten Kern

1:0,95

Kern in Paste

1:1

Gerösteter Kern in gerösteten verarbeiteten Kern

1:0,95

Gerösteter Kern in Paste

1:1

Sonstige Angaben

Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 1. Juli 2022.  

Die Rainforest Alliance behält sich das Recht vor, diese Zulagen für bestimmte ZertifikatsinhaberInnen von Fall zu Fall zu überprüfen, zu genehmigen, abzulehnen oder zu widerrufen.

Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.

Haftungsausschluss für Übersetzungen

Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.

Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.

Weitere Informationen?

Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.

Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.

Fußnoten

  1. Für Blumen erfolgt die Rückverfolgbarkeit der Massenbilanz anhand der Anzahl des zertifizierten Eingangsprodukts (Stängel), die der/die ZI innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Tag/Woche/Jahr) erhalten hat. Dadurch kann der/die ZI den Prozentsatz des zertifizierten Eingangsprodukts in seinem/ihrem Endprodukt angeben.  

  2. Unter wichtigen Kräutern und Gewürzen wird verstanden Rooibos, Vanille, Safran, Pfeffer, Zimt, Chili, Oregano, Koriander, Paprika, Kardamom, Dill, Nelke, Petersilie, Muskatnuss, Thymian, Lorbeer, Rosmarin und Estragon.

  3. Bestätigen = ZI prüft Angaben (Menge, Rückverfolgbarkeitstyp, alle anderen bereitgestellten Verweise) von eingehenden Transaktionen von zertifizierten LieferantInnen und genehmigt diese, wenn sie mit den Angaben auf der Rechnung und in den Verträgen mit seinen/ihren LieferantInnen übereinstimmen

  4. Einlösen = Der/die ZI, der/die EigentümerIn der Marke ist, verfolgt die Mengen auf der Rückverfolgbarkeitsplattform, die als fertiges, verbraucherorientiertes Produkt verkauft werden. Die Aktivität „Redeem“ (Einlösen) markiert das Ende der Online-Rückverfolgbarkeit für Rainforest Alliance zertifizierte Produkte.