Anhang zum Thema Prämien v1.4

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Titel:

Anhang zum Thema Prämien

Code:

A-06-SRCL-B-CH

Version:

1.4

Geltungsbereich:

InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten und InhaberInnen von Lieferkettenzertifikaten

Durchsetzbarkeit:

Verpflichtender Inhalt

In Kraft ab:

1. März 2026

Läuft ab am:

Bis auf Weiteres

Veröffentlicht am:

8. September 2025

Verknüpft mit

A-1-S-B-F-V1.4 Rainforest Alliance Standard für nachhaltige Landwirtschaft.

A-33-R-B-FA-V1.0 Rainforest Alliance Standard für regenerative Landwirtschaft.

A-35-SRCL-B-SC-V1.5 Rainforest Alliance Lieferketten-Anforderungen

Ersetzt:

A-06-SRCL-B-CH-V1.3 Anhang zum Thema Prämien

Wovon handelt dieses Dokument?

Dieser Anhang umfasst zusätzliche verbindliche Inhalte für die Anforderungen, die im Premium-Kapitel der Rainforest Alliance Standards und Lieferketten-Anforderungen enthalten sind.

Dieses Dokument beinhaltet:

  • Zusätzliche Details darüber, welche AkteurInnen für die Zahlung von Prämien verantwortlich sind.

  • Zusätzliche Details zu den Zahlungsbedingungen für Prämien.

  • Zusätzliche Details zur Umsetzung der Prämienanforderungen in besonderen Situationen.

  • Zusätzliche Details zur Prämienberichterstattung auf der Rückverfolgbarkeitsplattform.

Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?

Dieses Dokument bietet ZertifikatsinhaberInnen und Zertifizierungsstellen zusätzliche Details für die Umsetzung der Anforderungen aus den Rainforest Alliance Standards und Lieferketten-Anforderungen

Änderungen bei der Aktualisierung von V1.2 auf V1.3

Abschnitt

Gegenstand der Änderung

Gesamtes Dokument

Aktualisierte Sprache zur Berücksichtigung der Zertifizierung für regenerative Landwirtschaft.

Abschnitt 2

Klarstellung bezüglich verarbeiteter Früchte und Verantwortlichkeiten für Prämien.

1. Einleitung

Einleitung und Erwartungen an Doppelzertifizierung

Die Umsetzung der Prämienanforderungen unterscheidet sich je nach Sektor und spiegelt die einzigartigen globalen Lieferketten-Dynamiken jedes zertifizierten Rohstoffs wider. Dieser Anhang stellt sektorspezifische Anforderungen bereit, um sicherzustellen, dass Prämien fair und konsistent in allen Kontexten angewendet werden. Eine Prämie ist definiert als eine monetäre Zahlung der verantwortlichen Stelle, zusätzlich zum Marktpreis, Qualitätsprämien oder anderen Differenzialen. Die Prämienanforderungen gelten für Mengen, die als Rainforest Alliance-zertifiziert (SAS), Rainforest Alliance-zertifiziert regenerativ (RAS) und Rainforest Alliance doppelt-zertifiziert (SAS+RAS) verkauft werden. Diese Zahlung ist wesentlich, um FarmerInnen für ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu belohnen und den langfristigen Wert der Zertifizierung zu stärken.

Wenn Mengen sowohl unter dem Rainforest Alliance Standard für nachhaltige Landwirtschaft als auch unter dem Standard für regenerative Landwirtschaft zertifiziert sind, wird nur eine Prämie gezahlt. Es wird jedoch erwartet, dass diese Prämie höher ist, als wenn die Mengen gegen einen einzelnen Standard zertifiziert wären. Die Rainforest Alliance ist der Ansicht, dass größere Anstrengungen mit größerer Belohnung honoriert werden sollten, und Unternehmen werden nachdrücklich ermutigt, dieses Prinzip in ihren Beschaffungspraktiken zu berücksichtigen. Um diesen Wandel zu unterstützen, werden wir die prämienbezogenen Daten weiterhin genau beobachten.

2. Umsetzung der Anforderungen

2.1 Verantwortlichkeiten bei Vereinbarungen und Zahlungen

Die Anwendbarkeit der Prämienanforderungen variiert je nach Sektor (und in einigen Fällen je nach Region). Die untenstehende Tabelle gibt an, welche/welcher InhaberIn eines Lieferkettenzertifikats für die Einhaltung der Anforderungen verantwortlich ist:

Tabelle 1: Überblick über die verantwortlichen Entitäten, die die Anforderungen für die Zahlung der Prämie erfüllen müssen.

Nutzpflanze/Sektor

Für die Prämie verantwortliche Entität

Verpflichtungen:

Kaffee

ErstkäuferIn

Die erste Entität, die nach dem/der InhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebszertifikats eine Transaktion in der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform erhält.

- Angabe der Beträge und Zahlungsbedingungen für Prämien in Verträgen oder unterzeichneten Vereinbarungen mit ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe

- Zahlungen für Mengen leisten, die als Rainforest Alliance-zertifiziert (SAS), Rainforest Alliance-zertifiziert regenerativ (RAS) oder Rainforest Alliance doppelt-zertifiziert (SAS+RAS) gekauft werden.

Kakao

Verarbeitetes Obst und Kokosöl

Nüsse

Kräuter und Gewürze

Sonstige Nutzpflanzen

Tee

MarkeninhaberIn

Hinweis für InhaberInnen von Foodservice- und Einzelhandelsmarken: der/die HerstellerIn von Eigenmarken (VerpackerIn) muss sich im Namen der Markeninhaberin/des Markeninhabers zur Zahlung der Prämie verpflichten, diese bestätigen und bezahlen. Einzelhandelsmarken müssen HerstellerInnen von Eigenmarken (VerpackerInnen) für diese Prämienzahlung entschädigen.

(Falls kein Vertrag oder keine unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs und der Marke vorhanden ist)

- Verpflichtungen in der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform eingehen

- Prämienbeträge pro Menge angeben

- Zahlungen für Mengen leisten, die als Rainforest Alliance-zertifiziert (SAS), Rainforest Alliance-zertifiziert regenerativ (RAS) oder Rainforest Alliance doppelt-zertifiziert (SAS+RAS) verkauft werden. Die Überweisung von Prämien an ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe wird durch das Zahlungssystem der Rainforest Alliance gewährleistet  

Bananen und frische Früchte[1]

ImporteurIn

Die Organisation außerhalb des Herkunftslands, die zertifizierte Mengen direkt aus dem Herkunftsland importiert, einschließlich HändlerInnen, MarkeninhaberInnen oder anderen Organisationen, die diese Funktion ausführen.

- Angabe von Zahlungsbedingungen in vertraglichen Vereinbarungen mit ihren direkten LieferantInnen

Hinweis:  
- ExporteurInnen müssen die Prämie an die ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe weiterleiten

Blumen

noch nicht festgelegt

noch nicht festgelegt

HINWEIS: Entitäten, die mit mehreren Nutzpflanzen arbeiten, können je nach ihrer Rolle in den jeweiligen Lieferketten und den Zahlungsverantwortungen für den entsprechenden Sektor andere Verantwortungen für Prämienzahlungen haben.

2.2 Anforderung 3.1.1: Melden der Prämie

Ansatz für ErstkäuferInnen und ImporteurInnen

  • Beim Eingeben einer Verkaufstransaktion müssen ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe die im Vertrag oder in der unterzeichneten Vereinbarung festgelegten Prämienbeträge Im Feld „Premium Agreed“ (Vereinbarte Prämie) der Transaktionsdetails angeben. In lokalen Währungen vereinbarte Prämienbeträge werden entweder in EUR oder USD umgerechnet und angegeben.

  • Der/Die ErstkäuferIn muss die vereinbarten Prämienbeträge bestätigen, indem er/sie die gesamte Transaktion bestätigt. Wenn sich der von dem/der ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs eingetragene Betrag von dem vereinbarten Betrag unterscheidet, kann der/die ErstkäuferIn die Verkaufstransaktion ablehnen und den/die ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs auffordern, den Betrag zu korrigieren.

Für Bananen und sonstiges frisches Obst: Die zwischen dem/der ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs und dem/der ErstkäuferIn vereinbarte Prämie wird in der Plattform festgehalten. Wenn der/die ImporteurIn nicht der/die ErstkäuferIn ist, wird die mit den LieferantInnen vereinbarte Prämie außerhalb der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform festgehalten.

Ansatz für MarkeninhaberInnen

  • Beim Einlösen (redeem) der zertifizierten Menge auf der Rainforest Alliance Rückverfolgbarkeitsplattform gibt der/die MarkeninhaberIn den Prämienbetrag, zu dem er/sie sich verpflichtet, an und bestätigt, diesen über die Plattform zu bezahlen. Für Foodservice-/Einzelhandelsmarken werden diese Aktionen von HerstellerInnen von Eigenmarken (VerpackerInnen) durchgeführt, es sei denn, die Foodservice- oder Einzelhandelsmarken übernehmen die Verpflichtung, Prämienzahlung und Einlösung von Mengen.

2.3 Anforderung 3.1.1: Mindestbeträge

Die Rainforest Alliance hat einen monetären Mindestprämienbetrag für Kakao definiert. Das bedeutet, dass die zwischen dem ersten Käufer und ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe vereinbarte Prämie mindestens diesen Betrag erreichen muss.

Tabelle 2: Mindestprämie für Kakao

Kakao

Region

Länder in Afrika, die XOF oder XAF nutzen

Rest der Welt

Mindestprämie*

63 EUR pro metrische Tonne Kakaobohnen**

70 US$ pro metrische Tonne Kakaobohnen

Startdatum

Aller zertifizierte Kakao, der während des Erntezyklus 2023-2024 produziert wurde und als zertifiziert verkauft wird

1. Juli 2022

*Hinweis: Bei Kakao müssen mindestens 70 USD/MT (63 Euro für Länder in Afrika, die XOF oder XAF verwenden) oder 40 % der gesamten monetären Prämie, die von ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe erhalten wird, je nachdem was höher ist, an die Gruppenmitglieder verteilt werden. Siehe Abschnitt 3 für weitere Informationen.

**Bitte siehe die Richtlinie für Betriebs- und Lieferketten-Zertifizierung bei Kakao für zusätzliche Details zu Côte d'Ivoire.

2.4 Anforderung 3.1.2: Verträge oder unterzeichnete Vereinbarungen für Prämien

Bei allen Nutzpflanzen außer Tee müssen Kooperativen und einzeln zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe klare vertragliche Vereinbarungen haben, in denen der Prämienbetrag und weitere Bedingungen festgelegt sind.

Ansatz für ErstkäuferInnen (Kaffee, Kakao, verarbeitetes Obst und Kokosöl, Nüsse, Kräuter und Gewürze, sonstige Nutzpflanzen)

ErstkäuferInnen müssen Prämienbeträge mit InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten verhandeln. Der/Die Lieferketten-ZI hält die vereinbarten Prämienbeträge in Verträgen oder unterzeichneten Vereinbarungen mit ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe fest.

Ansatz für ImporteurInnen (Bananen und Frischobst)

ImporteurInnen müssen den Prämienbetrag mit dem/der LieferantIn aushandeln und vereinbaren. Die vereinbarten Prämienbeträge werden in die Verträge aufgenommen.

Wenn der/die ImporteurIn die zertifizierte Menge nicht direkt von dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs kauft, muss der/die Lieferketten-ZI im Ursprungsland (ErstkäuferIn/ExporteurIn usw.) den vereinbarten Prämienbetrag in Verträge oder unterzeichnete Vereinbarungen mit dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs aufnehmen. Der/Die Lieferketten-ZI, der/die einen direkten Vertrag mit dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs abschließt, muss die Prämienbeträge an den/die ZertifikatsinhaberIn des landwirtschaftlichen Betriebs überweisen.

Ansatz für MarkeninhaberInnen (Tee)

MarkeninhaberInnen müssen sich zu einem Prämienbetrag pro Menge verpflichten, den sie bezahlen werden. Zahlungen an ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe erfolgen über das Zahlungssystem der Rainforest Alliance, wobei eine Rechnung an den/die MarkeninhaberIn gesendet wird. Für Gastronomie- und Einzelhandelsmarken werden diese Anforderungen durch ihre Eigenmarken-Hersteller (Verpacker) erleichtert, die die Mengen einlösen und sich zu Prämienbeträgen verpflichten.

ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe, die zertifizierte Produkte von anderen landwirtschaftlichen Betrieben kaufen

Ein(e) ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs, der/die zertifizierte Produkte von anderen ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe kauft, gilt als ErstkäuferIn der gekauften Mengen. Für Nutzpflanzen, bei denen der erste Käufer für Prämienzahlungen verantwortlich ist (siehe Tabelle 1), müssen diese ZertifikatsinhaberInnen Prämienzahlungen für die als zertifiziert gekauften Mengen leisten.

2.5 Zeitrahmen für Prämienzahlungen

Die Rainforest Alliance hat bestimmte Zeitrahmen für die Zahlung von Prämien pro Sektor festgelegt, die in der untenstehenden Tabelle angegeben sind:

Tabelle 3: Frist für Prämienzahlung

Nutzpflanze/Sektor

Geltende Zahlungsfrist

Kaffee

Die Zahlung wird spätestens 12 Monate nach der Lieferung von dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs an den/die ErstkäuferIn geleistet.

Verarbeitetes Obst und Kokosöl

Nüsse

Kräuter und Gewürze

Sonstige Nutzpflanzen

Kakao

Die Zahlung wird spätestens 6 Monate nach der Lieferung von dem/der ZertifikatsinhaberIn eines landwirtschaftlichen Betriebs an den/die ErstkäuferIn geleistet, sofern lokale Vorschriften nichts anderes vorschreiben.

Tee

Die Zahlung erfolgt vierteljährlich. Die vierteljährlichen Gesamtbeträge werden innerhalb der in der Prämienrechnung vom Zahlungssystem der Rainforest Alliance festgelegten Zahlungsfrist und spätestens zum Abschluss des nächsten Quartals bezahlt.

Bananen oder sonstiges frisches Obst

Die Zahlung ist an die regulären Zahlungen für das zertifizierte Produkt gebunden.

3. Verantwortungen landwirtschaftlicher Betriebe bezüglich Prämien

Anforderung 3.1.3: Verteilung der Prämie an Mitglieder der Kooperative

ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe müssen vollständige und genaue Nachweise aller monetären Prämienzahlungen an jedes Gruppenmitglied führen, einschließlich der erhaltenen Beträge. Diese Aufzeichnungen müssen mindestens jährlich aktualisiert werden. Die Nachweise müssen zeigen, dass die gesamten monetären Prämienzahlungen an Gruppenmitglieder dem Prozentsatz der monetären Prämie entsprechen, die von den Käufern erhalten und für die Verteilung vorgesehen wurde. Mindestens sollten dies 40 % der gesamten monetären Prämie sein, die die zertifizierte Gruppe von den KäuferInnen* erhalten hat. Nur transaktions- und steuerbezogene Kosten können von der gesamten erhaltenen monetären Prämie abgezogen werden, und Nachweise für solche Abzüge müssen erbracht werden. Diese bedeutet, dass ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe ein geeignetes Buchhaltungssystem haben müssen, um folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Aufzeichnung von Prämienzahlungen separat von anderen Produktpreisen und Qualitätsprämien oder anderen Prämien.

  • Aufzeichnen der Beträge und Daten der Zahlungen an jedes Mitglied der Kooperative in Verbindung mit der an die Kooperative gelieferten Produktmenge.

  • Bereitstellen von Informationen über die vereinbarte Höhe der Prämie (pro Menge) sowie über die Fristen und Zahlungsmethoden für Mitglieder der Kooperative.

  • Bereitstellen von Informationen für jedes Mitglied der Kooperative über die an das Mitglied gezahlte Prämie.

*Hinweis: Bei Kakao müssen mindestens 70 USD/MT (63 Euro für Länder in Afrika, die XOF oder XAF verwenden) oder 40 % der gesamten monetären Prämie, die von ZertifikatsinhaberInnen landwirtschaftlicher Betriebe erhalten wird, je nachdem was höher ist, an die Gruppenmitglieder verteilt werden.

Anforderung 3.1.4: Prämien für ZertifikatsinhaberInnen großer und einzelner landwirtschaftlicher Betriebe

ZertifikatsinhaberInnen von Großbetrieben und einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben müssen genaue Aufzeichnungen darüber führen, wie sie die empfangenen Prämien ausgegeben haben. Dies sollte Folgendes umfassen:

  • Die Gesamtbeträge, die basierend auf den verkauften Gesamtmengen erhalten wurden.

  • Der Prozentsatz der erhaltenen Gesamtprämie, der zum Nutzen von ProduzentInnen oder ArbeiterInnen verwendet wird.

ZertifikatsinhaberInnen müssen diese Informationen nicht melden, sollten die Aufzeichnungen jedoch auf Anfrage von Zertifizierungsstellen, ihren VertreterInnen und/oder der Rainforest Alliance vorlegen können.

4. Transparenz

Die Rainforest Alliance setzt sich für Transparenz in der Lieferkette ein. InhaberInnen von landwirtschaftlichen Betriebszertifikaten für Tee werden über den/die MarkeninhaberIn oder den/die VerpackerIn informiert, der/die die Prämienbeträge für die jeweilige Zahlung gezahlt hat.

Sonstige Angaben

Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 1. Juli 2022.

Die Rainforest Alliance behält sich das Recht vor, diese Zulagen für bestimmte ZertifikatsinhaberInnen von Fall zu Fall zu überprüfen, zu genehmigen, abzulehnen oder zu widerrufen.

Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.

Haftungsausschluss für Übersetzungen

Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.

Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.

Weitere Informationen?

Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org.

Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.

Fußnoten

  1. Für frische Früchte, die weiterverarbeitet werden, sollte der Abschnitt über verarbeitete Früchte und Kokosöl verwendet werden, um die Verantwortung für Prämien zu bestimmen.