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Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung der Zertifizierungsprogramme der Rainforest Alliance

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Titel:

Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung der Zertifizierungsprogramme der Rainforest Alliance (Standard für nachhaltige Landwirtschaft V1.4, Standard für regenerative Landwirtschaft V1.0 und Anforderungen an die Lieferkette V1.5)

Code:

A-34-SR-B-AL

Version:

1.0

Geltungsbereich:

InhaberInnen von Betriebszertifikaten, InhaberInnen von Lieferketten-Zertifikaten, Zertifizierungsstellen

Durchsetzbarkeit:

Verpflichtender Inhalt

In Kraft ab:

10. Februar 2026

Läuft ab am:

1. Juli 2026

Veröffentlicht am:

10. Februar 2026

Verknüpft mit

A-1-S-B-F-v1.4: Standard für nachhaltige Landwirtschaft – Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe

A-33-R-B-FA V1.0: Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft – Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe

A-51-R-B-FA-V1: Richtlinie zur Umsetzung des Standards für regenerative Landwirtschaft

A-02-S-B-SC-v1.4: Standard für nachhaltige Landwirtschaft – Anforderungen an die Lieferkette

A-02-S-B-SC-V1.5: Rainforest-Alliance-Lieferketten-Anforderungen

A-15-SRCL-B-FA-v1.1: Zertifizierungsregeln für landwirtschaftliche Betriebe

A-16-SRCL-B-FA-v1.1: Auditregeln für landwirtschaftliche Betriebe

A-17-SCRL-B-SC-v1.0: Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette

A-17-SCRL-B-SC-v1.1: Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette

Ersetzt:

Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung von Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft V1.2

Wovon handelt dieses Dokument?

Im Zuge der Einführung von Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft für landwirtschaftliche Betriebe und die Lieferkette, des Standards für regenerative Landwirtschaft V1.0 und der Anforderungen an die Lieferkette Version 1.5 erfolgt die Umsetzung dieser Programme schrittweise. ZertifikatsinhaberInnen (ZI) müssen die untenstehenden Informationen befolgen, um anhand des Startdatums ihres Audits und ihres Migrationsstatus festzustellen, welche Zertifizierungsplattform sie nutzen müssen.

Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?

ZI und Zertifizierungsstellen (ZS) müssen dieses Dokument zur Vorbereitung auf Audits nutzen und dazu, zu verstehen, welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten. Die Dokumente werden schrittweise anwendbar, wobei einige Dokumente am 1. Oktober verbindlich geworden sind. Bei der Bestimmung ihres Zertifizierungsprozesses für Audits und Bestätigungen müssen ZI und Zertifizierungsstellen ab dem 1. Oktober 2025 diese Richtlinie verwenden.

Überblick über Änderungen in dieser Version

Abschnitt

Was sich geändert hat

Titel

Titel in „Schrittweise Umsetzung der Zertifizierungsprogramme der Rainforest Alliance“ geändert, um den Standard für regenerative Landwirtschaft V1.0 und die Anforderungen an die Lieferkette V1.5 zu umfassen

Wovon handelt dieses Dokument?

Wann und wie ist dieses Dokument zu verwenden?

Textänderung, um alle Programme zu umfassen und so den Geltungsbereich der Richtlinie zu erweitern.

2. Umsetzung der Anforderungen

Zertifizierungsdokumente hinzugefügt, die den ab dem 1. März 2026 geltenden Programmen entsprechen.

3. Umsetzung der Zertifizierungsregeln

Verlängerung der Frist für Audits, die auf der alten RACP stattfinden, bis zum 31. März 2026.

Zertifizierungsregeln hinzugefügt, die ab dem 1. März für ZI auf der neuen RACP gelten.

3.1. Zertifizierungs- und Audit-Regeln für landwirtschaftliche Betriebe

Zertifizierungs- und Auditregeln für ZI hinzugefügt, die den Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft auf der neuen RACP anwenden.

3.2. Zertifizierungs- und Audit-Regeln für die Lieferkette

Anwendbarkeit der Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette V1.1 für ab dem 1. März beginnende Audits hinzugefügt.

3.2.1 Szenarien für AkteurInnen der Lieferkette

Szenarien für AkteurInnen der Lieferkette aktualisiert.

3.2.3 Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März ablaufende(s) Zertifikat und Lizenz

Zwischen dem 1. Oktober und dem 1. Februar ablaufende Zertifikate und Lizenzen bis zum 31. März verlängert

1. Einleitung

In den untenstehenden Abschnitten führen wir auf, welche Dokumente für ZI je nach ihrem Auditdatum und Migrationsstatus in Kraft treten.

2. Umsetzung der Anforderungen

Alle zwischen dem 1. Oktober 2025 und dem 28. Februar 2026 durchgeführten Audits unterliegen den jeweiligen Anforderungen des Rainforest-Alliance-Standards für nachhaltige Landwirtschaft an landwirtschaftliche Betriebe oder an die Lieferkette. Die folgenden Dokumente sind am 1. Oktober 2025 in Kraft getreten:

Alle am oder nach dem 1. März 2026 durchgeführten Audits unterliegen den jeweiligen Anforderungen des Standards für nachhaltige Landwirtschaft, des Standards für regenerative Landwirtschaft oder den Anforderungen an die Lieferkette. Der Standard für nachhaltige Landwirtschaft – Anforderung an landwirtschaftliche Betriebe bleibt seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Die folgenden Dokumente treten am 1. März 2026 in Kraft und ersetzen gegebenenfalls die entsprechenden Vorgängerversionen:

3. Umsetzung der Zertifizierungsregeln

ZI auf der alten RACP müssen diese Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung anwenden, und das Startdatum des Audits darf nicht nach dem 31. März 2026 liegen.

Für Audits, die zwischen dem 1. und dem 28. Februar durchgeführt werden, gelten bis auf weiteres die folgenden Zertifizierungsregeln für ZI auf der neuen RACP:

Für Audits ab dem 1. März treten die unten aufgeführten Zertifizierungsregeln für ZI auf der neuen RACP in Kraft.

Seit dem 1. August 2025 ist die Checkliste für Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft auf der Rainforest-Alliance-Zertifizierungsplattform (RACP) sichtbar. ZI, die ihr Audit am 1. Oktober oder später begonnen haben, müssen ihren Zertifizierungsrahmen auf der RACP (erneut) bestätigen, um die aktualisierte Checkliste zu sehen. Falls ein(e) ZI Schwierigkeiten beim (erneuten) Bestätigen seines/ihres Zertifizierungsrahmens und beim Zugriff auf die neue Checkliste hat, sollte er/sie sich an Customer Success unter customersuccess@ra.org wenden, um Unterstützung zu erhalten.

3.1 Zertifizierungs- und Auditregeln für landwirtschaftliche Betriebe

Um den Übergang zu Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen, gelten für einige ZI die folgenden Anweisungen:

  • Zur neuen RACP migrierte ZI mit Auditbeginn ab dem 1. Februar: InhaberInnen von Betriebszertifikaten müssen Version 1.1 der Zertifizierungsregeln und Version 1.1 der Auditregeln umsetzen.

  • Zur neuen RACP migrierte ZI mit Auditbeginn vor dem 1. Februar: InhaberInnen von Betriebszertifikaten müssen Version 1.0 der Zertifizierungsregeln und Version 1.0 der Auditregeln umsetzen.

  • Nicht migrierte ZI auf der alten RACP: InhaberInnen von Betriebszertifikaten müssen Version 1.0 der Zertifizierungsregeln und Version 1.0 der Auditregeln umsetzen, und die Audits müssen spätestens am 31. März 2026 beginnen.  

  • ZI, die den Rainforest-Alliance-Standard für regenerative Landwirtschaft – Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe umsetzen, müssen auf der neuen RACP arbeiten und Version 1.1 der Zertifizierungsregeln, Version 1.1 der Auditregeln und die Richtlinie zur Umsetzung des Standards für regenerative Landwirtschaft anwenden.

3.1.1. Sammlung und Auditierung von Indikatordaten

Als Teil der Einführung von Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft sind ZI verpflichtet, die Daten zu sammeln, wie im Indikator-Anhang beschrieben. ZI sollen zum Abschnitt "Indikatordaten" der RACP navigieren, wo sie den Umfrage-Link für den Indikator-Fragebogen / die Indikator-Fragebögen anfordern können. ZI sind verpflichtet, die anwendbaren Indikatordaten unter Verwendung des Indikator-Fragebogens auszufüllen. Nach Fertigstellung soll die ZI das Formular / die Formulare einreichen, um sie der Zertifizierungsstelle zur Verfügung zu stellen. Die Zertifizierungsstelle hat dann Zugang zum Indikatordaten-Fragebogen als Teil der „Audit-Vorbereitung“-Dokumente in RACP. Die Zertifizierungsstelle kann dann den Fortschritt überprüfen und die Indikatoren validieren oder ablehnen.

Die Zertifizierungsstelle soll prüfen, ob jeder Indikator vollständig, glaubwürdig und konsistent ist. Falls die Daten diese Kriterien nicht erfüllen, soll die Zertifizierungsstelle eine Nichtkonformität (NK) zu diesem Indikatordatenpunkt ausstellen, und die ZI soll die Daten korrigieren. In einem solchen Fall soll die Zertifizierungsstelle den Fragebogen in RACP ablehnen, damit die ZI die Daten korrigieren kann. Die Zertifizierungsstelle muss dann die Schließung der NKs verifizieren. NK zu Indikatordaten müssen innerhalb der festgelegten Frist von 10 Wochen ab dem letzten Datum des Audits geschlossen werden.

3.2. Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette

Für ZertifikatsinhaberInnen, die noch die alte RACP nutzen, gelten die neuen Verifizierungsstufen und entsprechenden Audithäufigkeiten, die in der untenstehenden Tabelle aufgeführt sind. Daneben gelten auch weiterhin die Zertifizierungsregeln V1.0 und die Auditregeln V1.0 für Lieferkettenaudits. Für ab dem 1. März beginnende Audits gelten nur die Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette V1.1.

Verifizierungsstufe

Häufigkeit der Audits

A

Keine Audits

B

Vor-Ort-Audit alle 3 Jahre (Abstand nicht mehr als 36 Monate)

C

Vor-Ort-Audit alle 2 Jahre (Abstand nicht mehr als 24 Monate)

Tabelle 1. Verifizierungsstufen (aus 2.3.4 der Zertifizierungs- und Audit-Regeln für die Lieferkette)

Ab dem 1. August erhalten ZI der Lieferkette Verifizierungsstufen, basierend auf Tabelle 1 oben. Zertifizierungsstellen, die Klärung bezüglich der Verifizierungsstufe eines/einer ZI suchen, sollten sich an certification@ra.org wenden.

3.2.1 Szenarien für AkteurInnen der Lieferkette

Für nicht migrierte ZI: Die ZI müssen die Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung anwenden, und Audits müssen spätestens am 31. März 2026 beginnen, und die ZI werden bis zum 1. März 2026, an dem V1.5 der Anforderungen an die Lieferkette in Kraft tritt, anhand von V1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft geprüft.

Für migrierte ZI mit Auditbeginn zwischen dem 1. und dem 28. Februar: ZI müssen Version 1.0 der Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette und V1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft anwenden.

Für migrierte ZI mit Auditbeginn ab dem 1. März: ZI müssen V1.1 der Zertifizierungs- und Auditregeln für die Lieferkette und V1.5 der Rainforest-Alliance-Anforderungen an die Lieferkette anwenden.

Für migrierte ZI mit Auditbeginn vor dem 1. Februar: ZI müssen die Richtlinie zur schrittweisen Umsetzung anwenden.

Zi, die regenerative Landwirtschaft für die Lieferkette umsetzen, müssen auf der neuen RACP arbeiten und die Anforderungen an die Lieferkette V1.5 erfüllen.

3.2.2 ZertifikatsinhaberInnen mit zu unterschiedlichen Zeitpunkten ablaufenden Lizenzen und Zertifikaten

Für migrierte ZI: ZI müssen auf der neuen RACP neue Verifizierungsstufen erhalten, und die ZI müssen das Zertifikat auf der neuen RACP mit dem richtigen Ablaufdatum generieren. Dieses Ablaufdatum wird entsprechend der Verifizierungsstufe(n) des/der ZI durch das Datum seines/ihres letzten Audits bestimmt und dadurch, wann das nächste Audit fällig ist, ODER durch das Ablaufdatum des aktuellen Zertifikats (je nachdem, was zuerst eintritt).

Für nicht migrierte ZI: ZI müssen neue Verifizierungsstufen auf der alten RACP erhalten, und die Rainforest Alliance wird die Lizenz auf der alten RACP mit dem richtigen Ablaufdatum generieren. Dieses Ablaufdatum wird entsprechend der Verifizierungsstufe(n) des/der ZI durch das Datum seines/ihres letzten Audits bestimmt und dadurch, wann das nächste Audit fällig ist, ODER durch das Ablaufdatum des aktuellen Zertifikats (je nachdem, was zuerst eintritt).

Hinweis: Sobald das Audit für Version 1.4 des Standards für nachhaltige Landwirtschaft für diese ZI durchgeführt und abgeschlossen wurde und die Audit-Dokumente zur Einreichung bereit sind, muss die Zertifizierungsstelle die Rainforest Alliance benachrichtigen, bevor sie den Lizenzantrag auf der alten RACP einreicht. Nach der Überprüfung durch die Rainforest Alliance erhält der/die ZI ein neues Zertifikat mit Gültigkeitsdaten basierend auf seiner/ihrer Verifizierungsstufe bzw. seinen/ihren Verzifizierungsstufen.

3.2.3 Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März ablaufende(s) Zertifikat und Lizenz

Falls das Zertifikat des/der ZI zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März abläuft, muss er/sie sein/ihr Audit nach dem Standard V1.4 oder den Anforderungen an die Lieferkette V1.5 (ab dem 1. März) abschließen, bevor er/sie ein neues Zertifikat und eine neue Lizenz erhält. Das Audit-Startdatum muss innerhalb von 9 bis 15 Monaten ab dem Startdatum der vorherigen Lizenz liegen.

Sonstige Angaben

Datum der Erstveröffentlichung dieses Dokuments (V 1.0): 10. Februar 2026

Als „verpflichtend“ bezeichnete Dokumente müssen für die Zertifizierung erfüllt sein. Als „nicht verpflichtend“ bezeichnete Dokumente enthalten nicht obligatorische Informationen, um LeserInnen dabei zu unterstützen, Anforderungen und andere verbindliche Inhalte zu verstehen und umzusetzen.

Haftungsausschluss für Übersetzungen

Für sämtliche Fragen bezüglich der genauen Bedeutung der in der Übersetzung enthaltenen Angaben ist die offizielle englische Version zurate zu ziehen. Etwaige auf die Übersetzung zurückzuführende Fehler oder Unterschiede der Bedeutung sind nicht bindend und haben keine Auswirkung auf Audit- oder Zertifizierungszwecke.

Die Vervielfältigung, Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung dieser Inhalte ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Rainforest Alliance strengstens untersagt.

Weitere Informationen?

Wenn Sie Unterstützung beim Erhalten eines Rainforest Alliance Zertifikats benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Customer Success Team unter customersuccess@ra.org

Für weitere Informationen über die Rainforest Alliance besuchen Sie http://www.rainforest-alliance.org oder kontaktieren Sie info@ra.org oder das Rainforest Alliance Amsterdam Office, De Ruijterkade 6, 1013AA Amsterdam, Niederlande.